21-1728

Eingabe: Bauvorhaben Wellingsbütteler Landstraße

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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09.11.2020
Sachverhalt

 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über folgende Eingabe:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

dies Projekt ist in der Sache unvermeidlich, die  vorgeschlagene Lösung  und die noch ungeklärten Umstände in der wohl fünfjährigen Bauzeit  dagegen sind hochproblematisch:

  1. Die vorgeschlagene Lösung 1 für die Neugestaltung der „WeLa“ ist zu verwerfen.

Politik beginnt mit der Betrachtung der Realität“ (Kurt Schumacher). Die WeLa hat sich in 100 Jahren wildwüchsig entwickelt zu einer unverzichtbaren Verbindungsstraße, eingeklemmt zwischen den zu schützenden Naturräumen Alstertal und Ohlsorfer Friedhof, eingefasst von wertvollen alten Bäumen. Als Anschluss für den PKW- und Lieferverkehr für sehr aktive Stadtteile ist diese Durchgangsstraße  unverzichtbar. Gerade weil sie heutigen Anforderungen nicht anpassbar ist, muss das Prinzip Bestandsschutz („Bona-Fide“) gelten, d.h. auch Ausnahmebedingungen gegenüber den für Neubauten geltenden Normen sind unvermeidlich und zulässig entsprechend den wohlbegründeten ernergetischen Auflagen für Wohnneubauten, die auch nicht in voller Härte auf den Altbaubestand angewandt werden/werden können.

Notwendig ist deshalb eine pragmatische Lösung, die auch künftig die gegenwärtig von der WeLa erfüllten Funktionen glichst weitgehend erfüllen kann.

Die Lösung ist nicht die von der zuständigen Behörde  vorgeschlagene Lösung 1, sondern  ist eine modifizierte  sung 3 der Vorlage mit den folgenden Merkmalen:

-          Ein Fahrradstreifen in eine Richtung mit vorgegebener Breite von 1,50 m ist Teil der Fahrbahn, der andere in Gegenrichtung wird am alten Platz erneuert und bleibt mit 0,80 m unter Norm. Wenn Nutzern dieser Weg  nicht ausreicht, so können sie auf die parallelen verkehrsberuhigten Wohnstraßen (z.B. Stübeheide) oder den Alsterwanderweg ausweichen, dies gilt generell, ggf. für  beide Richtungen, für Fahrräder mit Kinderanhängern o.ä.

-          Gegenwärtig sind die beiden Fahrsteifen je 3,70 m. breit. In der Lösung 1 sind die nur 2,25m breiten Fahrstreifen extrem schmal, gefährlich und zu verwerfen, gerade wenn Baustellen-/Lieferverkehr, Müllfahrzeuge  eine Spur voll sperren. Die erwartbare Unfalldichte sollte sich keine Verwaltung politisch zumuten. In der Lösung 3 sind die unterschiedlich breiten Fahrstreifen von 3,25 m und 2,25 m nicht begründbar, eine mittlere, dann gleiche Breite der Fahrspuren von 2,73 m  sste/könnte hingenommen werden, weil „alternativlos“.

  1. Die geplante Bauzeit von 3 Jahren (Vorlage) oder  5 Jahre Jahren ist nicht zumutbar und muss unter Inkaufnahme von Mehrkosten radikal gestrafft werden, so auch durch Mehrschichtbetrieb und  konventionalstrafenbewehrte Bedingungen bei der Vergabe. Das jahrelang zu beobachtende „Baustellenmuseum“ Rolfinkstraße um 2018 ist in der Region in lebhafter Erinnerung.  r die Dauer der Bauzeit sind persönlich wie  volkswirtschaftlich wie ökologisch (in den Staus)  enorme Verluste an Zeiten und  Umsätzen zu erwarten, dazu kommen große gesundheitliche Gefahren bei Notfalltransporten.

Hier kann nur eine überzeugende, verlässliche  sung den Frieden in den Stadtteilen Klein Borstel (erprobtermaßen borstelig) und Wellingsbüttel bewahren.

 

Mit freundlichen, besorgten Grüßen

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Michael Werner-Boelz