Eingabe: Bauvorhaben Wellingsbütteler Landstraße
Letzte Beratung: 09.11.2020 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 5.17
Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über folgende Eingabe:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
dies Projekt ist in der Sache unvermeidlich, die vorgeschlagene Lösung und die noch ungeklärten Umstände in der wohl fünfjährigen Bauzeit dagegen sind hochproblematisch:
„Politik beginnt mit der Betrachtung der Realität“ (Kurt Schumacher). Die WeLa hat sich in 100 Jahren wildwüchsig entwickelt zu einer unverzichtbaren Verbindungsstraße, eingeklemmt zwischen den zu schützenden Naturräumen Alstertal und Ohlsorfer Friedhof, eingefasst von wertvollen alten Bäumen. Als Anschluss für den PKW- und Lieferverkehr für sehr aktive Stadtteile ist diese Durchgangsstraße unverzichtbar. Gerade weil sie heutigen Anforderungen nicht anpassbar ist, muss das Prinzip Bestandsschutz („Bona-Fide“) gelten, d.h. auch Ausnahmebedingungen gegenüber den für Neubauten geltenden Normen sind unvermeidlich und zulässig – entsprechend den wohlbegründeten ernergetischen Auflagen für Wohnneubauten, die auch nicht in voller Härte auf den Altbaubestand angewandt werden/werden können.
Notwendig ist deshalb eine pragmatische Lösung, die auch künftig die gegenwärtig von der WeLa erfüllten Funktionen möglichst weitgehend erfüllen kann.
Die Lösung ist nicht die von der zuständigen Behörde vorgeschlagene Lösung 1, sondern ist eine modifizierte Lösung 3 der Vorlage mit den folgenden Merkmalen:
- Ein Fahrradstreifen in eine Richtung mit vorgegebener Breite von 1,50 m ist Teil der Fahrbahn, der andere in Gegenrichtung wird am alten Platz erneuert und bleibt mit 0,80 m unter Norm. Wenn Nutzern dieser Weg nicht ausreicht, so können sie auf die parallelen verkehrsberuhigten Wohnstraßen (z.B. Stübeheide) oder den Alsterwanderweg ausweichen, dies gilt generell, ggf. für beide Richtungen, für Fahrräder mit Kinderanhängern o.ä.
- Gegenwärtig sind die beiden Fahrsteifen je 3,70 m. breit. In der Lösung 1 sind die nur 2,25m breiten Fahrstreifen extrem schmal, gefährlich und zu verwerfen, gerade wenn Baustellen-/Lieferverkehr, Müllfahrzeuge eine Spur voll sperren. Die erwartbare Unfalldichte sollte sich keine Verwaltung politisch zumuten. In der Lösung 3 sind die unterschiedlich breiten Fahrstreifen von 3,25 m und 2,25 m nicht begründbar, eine mittlere, dann gleiche Breite der Fahrspuren von 2,73 m müsste/könnte hingenommen werden, weil „alternativlos“.
Hier kann nur eine überzeugende, verlässliche Lösung den Frieden in den Stadtteilen Klein Borstel (erprobtermaßen borstelig) und Wellingsbüttel bewahren.
Mit freundlichen, besorgten Grüßen“
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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