20-5361

Eine Luftmessstation für die Hamburger Straße? Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Immer wieder wird von Anwohner*innen, aber auch vom örtlichen Stadtteilrat gefordert, an der besonders durch Abgase belasteten Hamburger Straße eine Luftmessstation einzurichten. So sollen die vermuteten bzw. errechneten Belastungen belegt werden. In einem Positionspapier des Stadtteilrats Barmbek-Süd heißt es dazu konkret: „Überfällig ist die Installation einer Mess-Station, die kontinuierlich die reale Luftbelastung erfasst und öffentlich macht. Dabei sollen Messungen kein Selbstzweck sein. Aus den Feststellungen müssen praktische Konsequenzen gezogen werden."

Um beurteilen zu können, ob die Einrichtung einer weiteren Messstation an der Hamburger Straße einen zusätzlichen Nutzen bringt, der die damit verbundenen Kosten rechtfertigt, ist eine Reihe von Fragen zu klären.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Auf welcher rechtlichen oder gesetzlichen Grundlage betreibt die Stadt Hamburg ein Netz von Luftmessstationen? Bitte kurz erläutern.

 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) beantwortet auf Grundlage eines Beitrags der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV)/Institut für Hygiene und Umwelt (HU) die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Die Richtlinie 2008/50/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa wurde mit der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV – Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) in deutsches Recht umgesetzt. Die Kriterien für die Wahl der Aufstellungsorte und die Kriterien für die Anzahl der Messstationen sind dort genau vorgegeben und werden vom Hamburger Luftmessnetz entsprechend berücksichtigt. Dabei ist die vorgeschriebene Mindestausstattung mit Messstationen mehr als erfüllt.

 

Im Hamburger Luftmessnetz werden u. a. Messstationen für die Erfassung der städtischen Hintergrundbelastung und Messstationen für den Verkehr betrieben. Hintergrundstationen dienen der Ermittlung der Luftbelastung, die für die Exposition der Bevölkerung allgemein repräsentativ ist. Für die im städtischen Hintergrund gemessene Verschmutzung sollte nicht eine einzelne Quelle vorherrschend sein, sondern es sollte der integrierte Beitrag sämtlicher Quellen im Luv der Hauptwindrichtung erfasst werden. Die Probenahmestellen müssen für eine Fläche von mehreren Quadratkilometern repräsentativ sein. Verkehrsmessstationen dagegen sollen die höchsten Belastungen ermitteln, denen die Bevölkerung über einen gegenüber der Mittelungszeit relevanten Zeitraum ausgesetzt ist. Dafür sollen die Messstationen so aufgestellt werden, dass sie die Luftqualität repräsentativ für einen Straßenabschnitt von mindestens 100 m Länge messen. Die Erfassung von Umweltzuständen, die einen sehr kleinen Raum in ihrer unmittelbaren Nähe betreffen, soll vermieden werden. Der Abstand der Probenahmestellen zu verkehrsreichen Kreuzungen soll daher mindestens 25 m betragen.

 

  1. Entspricht die derzeit vorhandene Anzahl an Luftmessstellen den gesetzlichen Vorgaben?

Zu 2.:

Gemäß der Vorgabe der 39. BImSchV müssen in Hamburg beispielsweise zur Messung von Stickstoffdioxid nicht mehr als fünf kontinuierliche Messstationen aufgestellt werden, davon mindestens eine Station für Verkehr und eine Station für die Hintergrundbelastung. Diese Anforderung wird durch die bestehen­den Messstellen (vier Verkehrs- und sechs Hintergrundmessstationen) bereits übererfüllt. Für Feinstaub (PM10 und PM2,5) werden insgesamt sieben Messstationen gefordert, von denen an zwei Stationen mindestens PM2,5 gemessen werden muss. Auch hier werden die Anforderungen in Hamburg übererfüllt. Derzeit wird an 13 Messstellen Feinstaub gemessen, an neun Stationen PM10 und an vier Stationen PM2,5.

  1. Plant die zuständige Fachbehörde die Errichtung zusätzlicher Messstationen?
    Wenn ja, wo und weshalb dort?
    Wenn nein, warum nicht?

Zu 3.:

Nein, die Errichtung zusätzlicher Messstationen ist nicht geplant, da das derzeitige Luftmessnetz die Anforderungen der 39. BImSchV mehr als erfüllt (s. Antwort zu 2.).

 

  1. Welchen Effekt hätte eine zusätzliche Luftmessstelle an der Hamburger Straße auf die Beurteilung der Luftqualität bzw. die dafür herangezogene Datengrundlage
    1. im nahen Umfeld

 

Zu 4.a):

Sofern ein mit der 39. BImSchV konformer Standort gefunden würde, könnten die Messergebnisse eine repräsentative Aussage zur Schadstoffbelastung an einem Straßenabschnitt von mindestens 100 m liefern.

 

  1. allgemein?

Zu 4.b):

Im Allgemeinen hätte eine zusätzliche Messstation an der Hamburger Straße keinen Einfluss auf die Beurteilung der Luftqualität in Hamburg, da für das Hamburger Luftmessnetz bereits vier verkehrsnahe Messstellen vorhanden sind, die den Anforderungen der 39. BImSchV entsprechen und somit Rückschlüsse auf die hamburgweite Luftqualität zulassen.

 

 

 

  1. Welche Kosten verursacht
    1. die Einrichtung (einmalig)

 

Zu 5.a):

Die Kosten für die einmalige Einrichtung einer Luft-Messstation setzen sich aus den Kosten des Stationsgehäuses und der Geräte zusammen. Bezugnehmend auf die qualitätsmäßigen Anforderungen der 39. BImSchV und den dazugehörigen EN-Normen muss die Station klimatisiert sein, um für die kontinuierlich messenden, eignungsgeprüften Geräte die optimalen Betriebsbedingungen für korrekte Daten zu erfüllen. Die Preise variieren mit der Größe des Stationsgehäuses und der Anzahl der Geräte. Für eine verkehrsbezogene Messstation werden standardmäßig ein PM10-Feinstaub- und ein Stickstoffdioxidmessgerät eingesetzt. Probenahmeleitungen, PC, Racks, UTMS und die Einrichtung eines Stromanschlusses vervollständigen die Einrichtung der Station. Die Kosten für die Einrichtung einer verkehrsbezogenen Messstation belaufen sich auf ungefähr 90 Tsd. Euro plus Stromanschlusskosten von 4 bis 8 Tsd. Euro. 

 

  1. der Betrieb einer zusätzlichen Luft-Messstation mit Standardausstattung (jährlich)?

Zu 5.b):

Der jährliche Betrieb einer zusätzlichen verkehrsbezogenen Luftmessstation mit Standardausstattung beläuft sich unter Berücksichtigung aller verwaltungsmäßigen, qualitätsbezogenen und auswertungsmäßigen Kosten auf z.Z. ungefähr 60 bis 70 Tsd. Euro.

 

  1. In welcher Weise werden die Daten, die die Luftmessstationen liefern, in die Planung von Maßnahmen zur Luftqualitätsverbesserung einbezogen?

Zu 6.:

Als Grundlage der 2. Fortschreibung des Hamburger Luftreinhalteplans wurden Modellrechnungen, die in der 39. BImSchV als zusätzliche Bewertungsgrundlage vorgesehen werden, beauftragt. Mithilfe der Modellrechnungen kann hamburgweit die Stickstoffdioxidbelastung an Hauptverkehrsstraßen, die beidseitig bebaut sind und eine tägliche Verkehrsstärke von mehr als 5.000 Fahrzeugen aufweisen, dargestellt und die Wirkung von Maßnahmen berechnet werden. Die Modellberechnungen wurden mithilfe der Messstationen des Hamburger Luftmessnetzes kalibriert. Die Planung der Maßnahmen erfolgte auf Grundlage der Modellrechnungen. Das Vorgehen ist detailliert in der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans dargestellt.

  1. Wirkt sich das Vorhandensein einer Messstation und damit von Messwerten direkt auf Art oder Umfang von Maßnahmen zur Luftqualitätsverbesserung im Umfeld der Station aus?

Zu 7.:

Nein, das Vorhandensein einer Messstation wirkt sich nicht auf die Art oder den Umfang von Maßnahmen zur Luftqualitätsverbesserung aus. Die Maßnahmenentwicklung für die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans basiert strategisch auf einem Mix von zehn gesamtstädtisch wirkenden Maßnahmenpaketen. Darüber hinaus wurden lokal wirksame Einzelmaßnahmen auf Grundlage der Modellberechnungsergebnisse an weiterhin von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Straßenabschnitten untersucht.

 

der Bezirksabgeordneten Christoph Reiffert, Michael Werner-Boelz, Ingo Hemesath, Sina Imhof, Dr. Anıl Kaputanoğlu, Timo B. Kranz, Carmen Möller, Michael Schilf, Tanja Schmedt auf der Günne, Thorsten Schmidt, Carmen Wilckens

 

 

Bezirksabgeordnete Christoph Reiffert, Michael Werner-Boelz, Ingo Hemesath, Sina Imhof, Dr. Anıl Kaputanoğlu, Timo B. Kranz, Carmen Möller, Michael Schilf,

Tanja Schmedt auf der Günne, Thorsten Schmidt, Carmen Wilckens

 

Anhänge

 

Keine