20-4896

Eine Lösung für die Haynstraße finden! (II) Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 17.07.2017 mit dem o.g. Thema auf Grundlage eines Antrages der CDU-Fraktion befasst und einstimmig die nachfolgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

„1. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, zu prüfen, welche Auswirkungen die Umwandlung der Haynstraße im Bereich zwischen der Lenhartzstraße und der Eppendorfer Landstraße in eine Einbahnstraße a) in Fahrtrichtung Lenhartzstraße oder b) in Fahrtrichtung Eppendorfer Landstraße bringen würde und welche Auswirkungen sich auf den ruhenden und fließenden Verkehr ergeben würden.

 

2. Weiterhin wird die zuständige Fachbehörde aufgefordert, zu prüfen, ob ungeachtet der Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung im o.g. Bereich ein Rechtsabbieger aus der Eppendorfer Landstraße in Fahrtrichtung Lehmweg in die Lenhartzstraße realisiert werden kann. Damit einhergehend wird die Fachbehörde gebeten, zu prüfen, unter welchen Umständen und zu welchen Kosten, der im Taxistand an der o.g. Stelle vorhandene Rechtsabbieger aus der Eppendorfer Landstraße in die Lenhartzstraße (vor der HypoVereinsbank) für den allgemeinen Verkehr freigegeben werden kann und welche Auswirkungen dies auf die jeweiligen Szenarien der Einbahnstraßenregelung unter Ziffer 1 haben würde.

 

3. Die zuständige Fachbehörde wird nach Abschluss ihrer Prüfungen gebeten, auf Einladung des Vorsitzenden Mitglieds, ihre Ergebnisse in einer Sitzung des Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude der interessierten Bevölkerung und den Bezirksabgeordneten vorzustellen.

 

Für Rückfragen der Fachbehörde steht der Antragsteller gerne über die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung Hamburg-Nord telefonisch zur Verfügung.“

 

Begründung:

Bezugnehmend auf die am 26.6.2017 vertagte Drs. 20-4400 ("Eine Lösung für die Haynstraße finden! Stellungnahme der Polizei Hamburg") wird von der Polizei Hamburg eine weitere Prüfung auf Antrag in Aussicht gestellt. Diesem möchte der Regionalausschuss Eppendorf / Winterhude nachkommen.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Die Polizei Hamburg nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

 Zu 1.

Rechtsgrundlage für die Anordnung einer Einbahnstraße ist der § 45 Absatz 1 Satz 1 i.V.m.

Absatz 9 Satz 2 StVO.

Beschränkungen und Verbote des Fließverkehrs dürfen demnach nur angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist und wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht.

Eine Verkehrsunfalllage oder besondere Gefahrenlage bestehen in der Haynstraße jedoch nicht.

In dem Teilstück der Haynstraße zwischen Eppendorfer Landstraße und Lenhartzstraße ist die Fahrbahn breit und übersichtlich. Ferner findet hier kein erhöhter Durchgangsverkehr statt.

 

Auswirkungen einer Einbahnstraßenregelung auf den fließenden Verkehr:

Unabhängig von der Richtung würden durch eine Einbahnstraßenregelung deutliche Umwege für den Anwohnerverkehr wie auch für ortsfremde Kraftfahrzeugführer entstehen.

Nach polizeilicher Erfahrung ist außerdem davon auszugehen, dass sich durch eine Einbahn-straßenregelung die gefahrenen Geschwindigkeiten erhöhen würden, da sich die einzelnen Fahrzeugführer nicht auf Gegenverkehr einstellen müssten und ihr Tempo unter Ausnutzung der vollen Fahrbahnbreite beibehalten/erhöhen können.

 

Auswirkungen einer Einbahnstraßenregelung auf den ruhenden Verkehr:

Aus den von mir im Rahmen der Sitzung des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude am 27.03.2017 dargestellten und in der schriftlichen Stellungnahme des PK 23 vom 18.05.2017 zur Beschlussempfehlung der Drs.-Nr.: 20-4271 konkretisierten Gründen können in dem Abschnitt der Haynstraße das Schrägparken oder Senkrechtparken nicht angeordnet werden.

Eine Einbahnstraßenregelung würde unabhängig von der Richtung keine zusätzlichen

Parkflächen ermöglichen.

 

Zu 2.

Die Veränderung der Fahrbeziehungen im Knoten Eppendorfer Landstr./Lehmweg/Eppendorfer Baum und die Frage der Kosten fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrs-behörde am Polizeikommissariat 23.

 

Zu 3.

Das Polizeikommissariat 23 wird - wenn noch gewünscht - gern einen Referenten zu einer der nächsten Sitzungen des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude entsenden, um die

Ergebnisse der Prüfung aus Punkt 1 der Beschlussempfehlung dort vorzustellen. Nächstmöglicher Termin dafür wäre der 27.11.2017.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dagmar Wiedemann

 

Anhänge

 

Keine