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Eine autoarme Radroute entlang der Osterbek – Machbarkeitsuntersuchung finanzieren! Gemeinsamer Antrag von SPD- und GRÜNE-Fraktion

gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

 

Die bezirkliche Verkehrspolitik hat in den letzten Jahren dafür gesorgt, dass auf verschiedensten Straßen im Bezirk Radfahr- oder Schutzstreifen eingerichtet werden. Diese sind eine besonders sichere Art der Radverkehrsführung auf Straßen, die auch vom Kfz-Verkehr genutzt werden. Viele würden aber eine Führung vollkommen abseits von Pkw, Lkw und Bus noch besser finden. Zahlreiche Radlerinnen und Radler in Grünanlagen (z.B. am Alsterwanderweg) oder auf der Freizeitroute 12 in Fuhlsbüttel und Langenhorn untermauern diese Annahme. Leider ist es im urbanen Umfeld nicht leicht, diesem Wunsch nachzukommen. Fahrradstraßen kommen sehr nah an diesen Wunsch heran, doch auch diese haben in der Regel Anlieger, die spätestens beim nächsten Umzug ihre Wohnung mit einem Kfz erreichen wollen. Eine komplett autofreie Verkehrsführung ist daher in der Stadt kaum möglich.

Doch es gibt eine Ausnahme: Die westliche Osterbekstraße in Barmbek-Süd zwischen Schleidenstraße und Barmbeker Straße (s. Anlage). Diese führt auf einer Länge von knapp einem Kilometer entlang des Osterbekkanals direkt vorbei am Johannes-Prassek-Park. Kfz-Verkehr gibt es im mittleren Teil dieses Straßenabschnitts auf etwa 430 Metern Länge nicht – er ist abgepollert. Die Flächen sind seit Längerem sogar offiziell als Straßenfläche entwidmet und stellen formal eine Grünanlage dar. Obwohl die Fahrbahn recht breit ist, fährt dort wegen des groben Kopfsteinpflasters kaum jemand. Die Meisten nutzen die teils schmalen Nebenflächen aus Grand.

Beiderseits des Parks setzt sich die Osterbekstraße als Zone 30 fort (Kfz-Verkehr also erlaubt). Am östlichen Ende befindet sich eine Zufahrt zur AlsterCity sowie zu Tiefgaragen von vor einigen Jahren errichteten Wohnbauten. Durchgangsverkehr gibt es nicht. Radfahrerinnen und Radfahrer nutzen wegen des zwar im Zuge der Baumaßnahmen neu verlegten, aber dennoch unebenen Kopfsteinpflasters den gute zwei Meter breiten Gehweg an der Uferböschung des Kanals. Er ist für die Benutzung mit Rad freigegeben.

Am westlichen Ende handelt es sich bei der Osterbekstraße um eine ruhige Nebenstraße, die von Kfz hauptsächlich zum Parken genutzt wird. Auch hier fahren Radler in den sehr schmalen Nebenflächen, weil die Fahrbahn wegen des sehr unebenen Kopfsteinpflasters wenig attraktiv und bei Regen auch rutschig ist. Seitdem eine überkommene Benutzungspflicht aufgehoben wurde, ist das Radfahren auf der Nebenfläche eigentlich verboten. Eine Neuordnung des Radverkehrs ist also ohnehin geboten. Die Vorteile für Fußgängerinnen und Fußgänger sowohl im Bereich des Parks als auch in den 30-er Zonen östlich und westlich sind offensichtlich: Eine attraktive Fahrbahn für Radfahrende würde das Radeln auf den Fußwegen deutlich reduzieren. Der landschaftlich besonders reizvolle Weg direkt am Ufer des Kanals könnte saniert werden und bliebe dem Fußverkehr vorbehalten.

Das bezirkliche Radverkehrsnetz weist zwischen Dulsberg und Barmbek-Nord auf der einen und Uhlenhorst und Winterhude-Süd auf der anderen Seite leider kaum Ost-West-Verbindungen auf. Im Korridor zwischen dem Stadtpark und der Veloroute 6 am Eilbekkanal gibt es bislang keine vollständig ausgebaute Radroute. Auch dies spricht für den Ausbau der trotz ihrer Mängel bereits gut genutzten Radroute Flachsland – Osterbekstraße – Hans-Henny-Jahnn-Weg, deren bisheriger Schwachpunkt der oben genannte Abschnitt der Osterbekstraße ist.

Die Fahrbahn der Osterbekstraße ist im Bereich des Parks sehr breit. Diese Breite ist für eine reine Radverkehrsnutzung vollkommen überdimensioniert. Im Rahmen einer Umgestaltung könnte die Fahrbahn daher möglicherweise schmaler werden und so Flächen entsiegelt werden. Damit könnte auch Raum beispielsweise für neue Baumpflanzungen entstehen.

Leider stehen einem Umbau der Osterbekstraße mehr Hindernisse im Weg, als sich zunächst vermuten lässt. Unter der Straße liegen sowohl eine 110kV Hochspannungsleitung als auch eine Hauptgasleitung und ein Siel. Diese müssen bei einer Umgestaltung auf jeden Fall mit berücksichtigt werden, weil sie z.B. für im Falle einer Havarie erreichbar bleiben müssen. Daher ist es ratsam, zunächst im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung prüfen zu lassen, ob die Leitungen und das verkehrliche Entwicklungsziel „Radroute an der Osterbek“ im Widerspruch zueinander stehen.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

  1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, eine Machbarkeitsuntersuchung zum Thema „Radroute Osterbekstraße” in Auftrag zu geben. Die Studie soll den Abschnitt der Osterbekstraße zwischen Barmbeker Straße und Schleidenstraße einschließlich einer Anbindung an diese Haupt-Verkehrsrouten umfassen.
  2. Die Studie soll untersuchen, inwiefern und ggf. mit welchen Einschränkungen die Osterbekstraße zu einer Fahrradstraße umgestaltet werden kann. Dabei sollen die Verkehrsflächen östlich und westlich des Johannes-Prassek-Parks jeweils zu einer Fahrradstraße im Sinne der StVO werden, der Abschnitt im Park dagegen eine „fahrradfreundliche Grünanlage” wie sie z.B. im Eilbekpark bereits vorhanden ist. Teil der Umgestaltung sollte auf jeden Fall eine durchgängige asphaltierte Fahrbahn für den Radverkehr sein. Die Fußwege in der Osterbekstraße sollen bei der Gelegenheit barrierefrei hergerichtet werden.
  3. Ein Ergebnis der Machbarkeitsstudie sollte eine Baukostenschätzung sein, die die Kosten nach Grünanlage (innerhalb der Parkflächen) und Verkehrsfläche (außerhalb des Parks) aufschlüsselt.
  4. Die Studie sollte Potenziale für die Entsiegelung von bislang versiegelten Flächen aufzeigen (bislang sehr breite Fahrbahn im Park). Diese könnten zum Ausgleich von Versiegelungen andernorts genutzt werden oder möglicherweise auch förderfähig durch die Umweltbehörde sein.
  5. Zu prüfen ist auch, ob entsiegelte Flächen durch Baum- oder andere Pflanzungen ökologisch aufgewertet werden können. Die Lage und Zugänglichkeit von Versorgungsleitungen sind dabei zu berücksichtigen.
  6. Sollten verschiedene Varianten denkbar sein, die sich grundsätzlich unterscheiden (z.B. bestandsnaher vs. kompletter Umbau), so sollten diese im Bericht beschrieben und mit ihren jeweiligen Kostenschätzungen genannt werden.

 

  1. Für die östlich und westlich an den zu untersuchenden Bereich anschließenden Kreuzungen mit Hauptverkehrsstraßen, die beide nicht in die bezirkliche Verantwortung fallen (Barmbeker Straße & Schleidenstraße), sollten mindestens grobe Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie diese im Sinne einer durchgängigen Radverkehrsführung umgestaltet werden können (jeweils in die Osterbekstraße Ost und in den Hans-Henny-Jahnn-Weg).
  2. Das Bezirksamt stellt dem Verkehrsausschuss in seiner kommenden Sitzung am
    30. Januar 2018 eine Kostenschätzung für eine Machbarkeitsuntersuchung entsprechend obigen Vorgaben vor.

 

r die SPD-Fraktionr die GRÜNE Fraktion
Thomas DomresMichael Werner-Boelz
Alexander KleinowChristoph Reiffert

 

Anhänge

 

Untersuchungsraum/Fotos

 

Kopfsteinpflaster am östlichen Ende des Untersuchungsraums

Im mittleren Teil, der offiziell Parkanlage ist, fahren keine Kfz

 

Am westlichen Ende des Untersuchungsraums fahren viele Radfahrende aufgrund des unebenen Kopfsteinpflasters nach wie vor in den Nebenflächen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Am westlichen Ende des Untersuchungsraums liegt altes, unebenes Kopfsteinpflaster. Es wird rechts und links geparkt.

 

 

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