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Einbahnstraßenregelung Erikastraße/Lokstedter Weg III – mit welchen Auswirkungen? Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Vor etwa 4 Jahren hatte die Straßenverkehrsbehörde eine neue Einbahnstraßenregelung in einem Teilstück der Erikastraße östlich der Einmündung Lokstedter Weg umgesetzt.

 

In der Antwort auf die Anfrage Drs. XX-3252/13 des BAbg. Ekkehart Wersich vom 09.09.2013, war die Maßnahme mit einer „Unfallhäufung“ (Einmündung Lokstedter Weg) begründet worden.

 

In der Antwort auf eine weitere Anfrage (Drs. XX-4172 vom 7.4.2014) hat die Verkehrsdirektion in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Polizeikommissariat (PK 23) zu einer Reihe von Fragen Stellung bezogen (und fortlaufend per Drs. 20-1154 vom 25.3.2015 berichtet).

 

Zur aktuellen Situation fragen wir den Senat:

 

1) Abschließende Beurteilung der Maßnahme:

 

a) Wie beurteilt die Verkehrsbehörde den Erfolg der Maßnahme?

 

b) Gab es in den letzten Jahren Beschwerden / Hinweise aus der Bevölkerung / der Nachbarschaft? Wenn ja, welche und wie viele?

 

Die Straßenverkehrsbehörde am Polizeikommissariat 23 nimmt wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1a)

Seit der Einrichtung der Einbahnstraßenregelung wurde an der Einmündung Erikastraße/ Lokstedter Weg kein relevanter Verkehrsunfall mehr polizeilich registriert. Außerdem wurde fest-gestellt, dass auch Unfälle im Zusammenhang mit parkenden Fahrzeugen in dem Straßenabschnitt stark zurückgegangen sind (siehe auch Antwort auf Drs. XX-4172). Das Ziel, die

Verkehrssicherheit dort zu erhöhen, wurde damit umfänglich erreicht.

 

Zu Frage 1b)

Im August 2013 beschwerte sich ein Anwohner der Erikastraße schriftlich über die veränderte Verkehrsführung. 2013 – 2015 gab es einzelne Hinweise über die Missachtung des Verkehrszeichens 267 StVO (Verbot der Einfahrt). Die Form und die Anzahl dieser Hinweise wurden am PK 23 nicht dokumentiert.

 

2) Unfallhäufungsstelle:

     Die Straßenverkehrsbehörde hatte in ihren Antworten insgesamt 7 Fälle von Verkehrsunfällen mit Personenschaden aus den Jahren 2009 und 2012 aufgelistet (1 Schwerverletzter, 6 Leichtverletzte).

 

a)    hat es weitere Unfälle seit Einführung der Einbahnstraße gegeben?

Wenn ja, wann und welcher Art?

 

b)      sind in den letzten 2 Jahren Verstöße gegen die Einhaltung der neuen Straßenführung festgestellt worden, und wenn ja, in welchem Umfang?

 

Zu Frage 2a)

Seit Einführung der Einbahnstraßenregelung in der Erikastraße wurde im Einmündungsbereich Erikastraße/ Lokstedter Weg kein relevanter Verkehrsunfall mehr polizeilich registriert.

 

Zu Frage 2b)

Seit 2015 sind nur noch vereinzelt Verstöße gegen die neue Straßenführung festgestellt

worden. Bei fünf Kontrollen zu unterschiedlichen Tageszeiten wurden sieben Verstöße festgestellt.

 

3) Gefahr für Fußgänger durch Rückstau Eppendorfer Landstraße/Meenkwiese:

     Durch den Rückstau weit hinter die Einmündung Salomon-Heine-Weg - verstärkt durch Umwegfahrten der Anlieger Erikastraße – kommt es an der Lichtzeichenanlage für Fußgänger vor dem Lokal „Alte Mühle“ zu gewissen Tageszeiten noch immer zumindest zu beinahe Unfällen mit querenden Fußgängern. Das „Fußgänger-grün“ ist für Fahrzeugführer Richtung Lokstedter Weg nicht einsehbar, ein gelbes Blinklicht ist nach wie vor nicht installiert und wird von der Straßenverkehrsbehörde lt. Antwort vom 25.3.2017 ja auch nicht für erforderlich gehalten.

 

Sind Unfälle mit Fußgängern/Radfahrern an dieser Einmündung bekannt (wenn ja, wann und durch welchen Umstand)?

 

Zu Frage 3

Nein.

 

 

Dr. Andreas SchottEkkehart Wersich
Stefan Niclas Bohlen
 

 

Anhänge

 

Keine