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Ein Jahr Fahrradparkkonzept Komponistenviertel - Jubiläum oder verjubeltes Steuerzahlergeld? Kleine Anfrage Nr. 96/2018 von Herrn Stefan Baumann, CDU

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

In der Sitzung des Regionalausschusses BUHD im November 2017 wurde das von der Firma SWECO entwickelte sogenannte "Fahrradparkkonzept Komponistenviertel" vorgestellt. Die Beauftragung dieses Gutachtens und die dafür zur Verfügung gestellten bezirklichen Mittel in Höhe von 50.000,-€ wurden in der Sitzung der Bezirksversammlung Hamburg-Nord im Februar 2017 gegen die Stimmen der CDU-Fraktion von der rot-grünen Mehrheit beschlossen.

 

Ziel - oder besser Wunsch - der Antragssteller war mit dem Gutachten einen eklatanten Mangel geeigneter Fahrradabstellplätze im Komponistenviertel nachzuweisen und geeignete Lösungsvorschläge aufzuzeigen. Leider zeigte das Gutachten im Wesentlichen genau das Gegenteil auf und bestätigte damit die massiven Bedenken und die Kritik der CDU-Fraktion. Als grundsätzliche Erkenntnis wurde im Gutachten u.a. genannt, dass im untersuchten Zeitraum von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr werktags ausreichend Abstellmöglichkeiten vorhanden sind. Ein im Umfang des Gutachtens befindliche zeichnerische Darstellung verdeutlichte es einprägsam: In weiten Teilen des Komponistenviertels sind im untersuchten Zeitraum unter 5 Fahrräder auf 50 m Länge auf öffentlichen Straßen abgestellt. Das Gutachten hat sich somit bislang als komplett nutzlos erweisen.

 

Auch die Antwort des damaligen Bezirksamtsleiters Herrn Harald Rösler auf die folgend aufgeführte Frage Nr. 5 der Kleine Anfrage Nr. 178/2018 der CDU-Fraktion vom 01.12.2017/Drucksache 20-5133 "Fahrradparkkonzept Komponistenviertel - unabdingbare Untersuchung oder untersuchter Unsinn":

 


Frage: In welcher Form soll das Gutachten jetzt als Arbeitsgrundlage genutzt werden?

 

Antwort: Die Fraktionen können auf Basis der Handlungsempfehlungen des Konzeptes gezielt Beschlüsse zur Umsetzung einzelner Maßnahmen fassen

 

zeigt die tatsächliche Nichteignung des Gutachtens für operative Maßnahmen der Verwaltung und vielmehr die daraus entstandene Hilflosigkeit.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

 

1.)       Hat es im Zeitraum November 2017 bis November 2018 Maßnahmen des Bezirksamtes Hamburg-Nord im Komponistenviertel gegeben, die auf den Ergebnissen des Gutachtens beruhen? Wenn ja, bitte mit Datum, Ort und Art der Maßnahmen aufführen.

 

Nein, durch die Beendigung des 1.000-Bügel-Programms stehen derzeit keine zusätzlichen finanziellen Mittel für die Umsetzung zur Verfügung.

 

2.)       Hat sich (unabhängig vom Gutachten) aus Sicht des Bezirksamtes Hamburg-Nord die Situation von Fahrradabstellmöglichkeiten, seit Vorstellung des Gutachtens im November 2017, im Komponistenviertel verändert? Wenn ja, bitte mit Zahlenmaterial anführen.

 

Hierzu kann keine Aussage getroffen werden, da seit der Fertigstellung des Konzeptes keine weiteren Erhebungen durchgeführt worden sind.

 

3.)       Ist es dem Bezirksamt Hamburg-Nord bekannt, ob das Gutachten seitens anderer Fachbehörden der FHH oder Bezirksämter als Anregung, oder sogar als Arbeitsgrundlage genutzt wurde?

 

Dem Bezirksamt Hamburg-Nord ist bekannt, dass die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen das Konzept im Rahmen eines Gutachtens zur Gestaltung einer radfahrfreundlichen Quartiersentwicklung genutzt hat. Weitere Verwendungen sind nicht bekannt.

 

4.)       Ist dem Bezirksamt Hamburg-Nord bekannt, ob das  Fahrradparkkonzept der Radverkehrskoordinatorin der FHH, Frau Pfaue vorliegt und wie es dort von ihr und ihrem Team bewertet wird?

 

Das Fahrradparkkonzept ist der Arbeitsstelle Radverkehr der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation bekannt und auch Bestandteil des Fortschrittsberichts 2018 zur Radverkehrsstrategie. Zu einer inhaltlichen Bewertung kann von hier aus keine Aussage getroffen werden.

 

5.)       Ist die derzeitige, kommissarische Bezirksamtsleitung der Meinung, dass Kosten und Nutzen der Erstellung des Fahrradparkkonzeptes in einem vernünftigen Verhältnis stehen?

 

Da es vor der dem Konzept keine belastbaren Daten gegeben hat und lediglich subjektive Eindrücke vorlagen, konnten durch die Erstellung des Konzeptes wichtige Zahlen und Erkenntnisse zum Fahrradparken erhoben bzw. gewonnen werden. Die Empfehlungen stellen eine sinnvolle Grundlage für mögliche bauliche Umsetzungen in diesem und auch vergleichbaren Quartieren dar. Die Ergebnisse rechtfertigen die Kosten.


 

6.)       Mit dem Verweis auf bereits "anderweitig gebundene personelle Ressourcen" im Fachamt Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamtes Hamburg-Nord wurde in der Antwort auf die KA 70/2017 der CDU-Fraktion vom 17.05.2017, Drs.-Nr 20-4393 eine von der CDU-Fraktion angeregte interne Anfertigung des Fahrradparkkonzeptes abgelehnt und auf externe Dienstleister als bewährte Alternative hingewiesen. Ist die kommissarische Bezirksamtsleitung der Meinung, dass das in diesem Fall die richtige Vorgehensweise war?

 

Ja, da die Erarbeitung eines solchen Konzeptes nicht ausschließlich mit internen, personellen Ressourcen durchgeführt werden kann. Externe Ingenieurbüros für Konzepte dieser Art zu beauftragen ist zudem sowohl im Bezirksamt Hamburg-Nord, als auch in anderen Bezirksämtern, Landesbetrieben und Fachbehörden ein übliches Vorgehen.

 

 

 

 

 

14.11.2018

Yvonne Nische

 

 

 

Anhänge

 

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