Eichenspaltpfähle Bellevue
Laut Anwohnern der Bellevue wurden kürzlich Eichenspaltpfähle gegenüber der Adresse Bellevue 49 eingesetzt. Mutmaßlich gab es jedoch keine vorab Informationen darüber an die Bezirksversammlung Hamburg-Nord oder die Anwohner der Straße Bellevue.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt Hamburg-Nord
Die Eichenspaltpfähle wurden zum Schutz der öffentlichen Fläche zwischen den öffentlichen Straßenbäumen eingebaut. Weiterhin wurde durch die Eichenspaltpfähle das widerrechtliche Parken auf den Seitenflächen unterbunden.
Der Fachbereich Tiefbau – Abschnitt Straßenunterhaltung (N/MR 23) hat den Einbau der Eichenspaltpfähle veranlasst. Das Hamburgische Wegegesetz diente als Rechtsgrundlage. Gemäß HWG § 23 Abs. 2 Punkt 3 sind Handlungen, die eine Beschädigung des Wegekörpers, zu einer Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs oder zu einer Gefährdung der den Weg Benutzenden führen können, nicht erlaubt.
Bei der genannten Antwort lag ein Kommunikationsfehler vor. Der besagte Radweg verläuft neben dem Gehweg. Über die Konflikte wird keine Statistik geführt.
Es wurden keine Gremien eingebunden. Es liegen keine straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen vor, die das Gehwegparken in diesem Bereich erlauben würden. Somit fällt durch den Einbau der Eichenspaltpfähle kein öffentlicher Parkraum weg.
Hierüber wird keine Statistik geführt.
Michael Werner-Boelz 01.10.2020
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