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Ehemaliges Polizeirevier 6 in der Weidestraße 32 (III) Kleine Anfrage Nr. 27/2018 von Herrn S. Baumann, CDU-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Seit nunmehr bald 8 Jahren steht das ehemalige Polizeirevier 6 in der Weidestraße 32 leer. Trotz einer ursprünglichen Planung seitens der neuen Eigentümer, im Jahr 2014 mit den Umbauarbeiten zwecks späterer Nutzung als Konsulat der Türkischen Republik zu beginnen, ist offensichtlich noch nichts Erkennbares geschehen. Auch die Antworten auf die in den Jahren 2016 und 2017 von der CDU-Fraktion zu diesem Thema gestellten Kleinen Anfragen erbrachten keine neuen Erkenntnisse über die Zukunft des Gebäudes. Die ursprüngliche, bis zum 05.03.2017 gültige Umbaugenehmigung ist - Stand 16.03.2017 - ebenfalls nicht verlängert worden. Mittlerweile verschmutzt das Gebäude im Eingangsbereich immer mehr und zieht gelegentlich auch Graffitisprayer an. Die Vegetation auf dem Gelände des Gebäudes wirkt verstärkt ungepflegt. Auch in der Bevölkerung und bei den Gewerbetreibenden in den angrenzenden Straßen wird der Zustand des Gebäudes mit Sorge betrachtet. 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter: 

 

1.)    Sind dem Bezirksamt Hamburg-Nord mittlerweile neue Pläne und Gedanken, auch seitens der Republik Türkei, bekannt, wie das Gebäude künftig genutzt werden soll?

 

2.)    Gab es mittlerweile wieder einen neuen Antrag auf eine Baugenehmigung? Wenn ja, ist sie bewilligt worden und wie lauten die konkreten, darin enthaltenen Daten?

 

3.)    Ist dem Bezirksamt Hamburg-Nord -Nord bekannt, ob es seitens der Türkischen Republik Versuche oder Überlegungen gab, das Gebäude wieder zu verkaufen?

 

Zu 1 bis 3:

Nein.

 

4.)    Welche Überlegungen zum Umgang mit dem Leerstand gibt es seitens des Bezirksamts, sollte das Gebäude im Eigentum der Türkischen Republik verbleiben und weiterhin langfristig Leerstehen?

 

Bei dem ehemaligen Polizeirevier handelt es sich nicht um Wohnraum und insofern liegt hier auch kein Leerstand im Sinne des hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes vor. Handlungsmöglichkeiten nach Maßgabe des hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes sind somit nicht gegeben. Das Bezirksamt wird die Senatskanzlei über den Leerstand informieren, da Kontakte zu konsularischen Vertretungen der Senatskanzlei obliegen.

 

5.)    Gibt es mittlerweile konkrete Pläne zur Umgestaltung der Kreuzung an der Dehnhaide und ihre möglichen Auswirkungen auf das ehemalige Polizeirevier 6? Wenn ja, wie lauten diese?

 

Nein.

 

03.04.2018

 

 

Harald Rösler

 

 

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