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Ehemaliges Polizeirevier 32 in der Weidestraße 6 (II) Kleine Anfrage Nr. 40/2017 von Herrn Baumann, CDU-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Seit bald sieben Jahren steht das ehemalige Polizeirevier 32 in der Weidestraße 6 in Barmbek-Süd nun leer. Bereits in der im Juni 2016 von der CDU gestellten KA "Ehemaliges Polizeirevier Weidestraße (Drs. 20-3084/Aktenzeichen 123.30-11)" erhielt die BV HH-Nord vom Herrn Bezirksamtsleiter die Antwort, dass über den Zeitpunkt des Umbaus des ehemaligen Polizeireviers noch nichts Endgültiges seitens Senat oder der Republik Türkei bekannt sei. 

In der genannten Drs. wurde in der Antwort auch erwähnt, dass eine bis zum 05.03.2017 gültige Baugenehmigung mit dem Vorhabentitel: "Aufstockung, An- und Umbau an ein bestehendes Gebäude, Umbau zu dem Türkischen Generalkonsulat Hamburg" bestand. Diese wird jetzt ausgelaufen sein; Umbauarbeiten am Gebäude haben jedoch immer noch nicht stattgefunden. Mittlerweile beginnt auch der vor dem vorderen Gebäudeteil befindliche Treppen- und Radaufgang aus Betonmischung zu verwittern und von der Feuchtigkeit und mangelnder Pflege her unbrauchbar zu werden und sich teilweise weiß zu verfärben. 

Da Bauland und daraus auch resultierender Wohnraum in Barmbek-Süd extrem knapp ist, sollten hier Senat und bestehendes Türkisches Konsulat auf die Dringlichkeit einer finalen Planung hingewiesen werden und parallel alle Möglichkeiten geprüft werden wie das Gebäude und das Gelände jetzt kurzfristig einer sinnvollen Nutzung zuzuführen ist.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

 

  1. Ist dem Bezirksamt HH-Nord bekannt, ob die bis zum 05.03.2017 gültige Baugenehmigung mit dem Vorhabentitel: "Aufstockung, An- und Umbau an ein bestehendes Gebäude, Umbau zu dem Türkischen Generalkonsulat Hamburg" verlängert wurde, oder ob sie jetzt ohne Aktivitäten ausgelaufen ist? Gibt es andere, gleichlautende Genehmigungen?

Ja, eine Verlängerung des am 05.03.2017 ausgelaufenen Bescheides wurde nicht beantragt.

Andere, gleichlautende Anträge oder Genehmigungen liegen dem Bezirk nicht vor.

 

  1. Ist dem Bezirk HH-Nord bekannt, ob die politischen Veränderungen in der Türkei hier eine, zumindest mittelbare, Prioritätenänderung verursacht haben könnte, und ob eventuell auf die Nutzung des ehemaligen Polizeireviers als Konsulat verzichtet wird? Oder sind andere Pläne bekannt?

Nein.

 

  1. Sowohl aus den zahlreichen KAs der laufenden Wahlperiode als auch aus den Debattenbeiträgen in der BV und den Ausschüssen ist dem Bezirksamt und dem Herrn Bezirksamtsleiter bekannt, dass Politik und Gesellschaft beim Thema Wohnungs- und Gebäudeleerstand sehr sensibel reagieren. Gibt es seitens des Bezirksamtes bereits Ideen oder Vorschläge für eine alternative Nutzung des Gebäudes, die ggfls. an den Senat oder an das Türkische Konsulat herangetragen werden können - oder bereits herangetragen wurden?

 

Nein.

 

  1. Im Zeitraum des Jahreswechsels konnte wiederholt beobachtet werden, dass auf der Kellertreppe links im Gebäude, die durch eine Glasscheibe nach außen hin einsehbar ist, nachts das Licht eingeschaltet war. Sind die Gründe hierfür dem Bezirksamt bekannt?

Nein.

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob eine regelmäßige Prüfung und Begehung des Gebäudes, u.a. zur rechtzeitigen Erkennung eines eventuellen Schädlings-/Rattenbefalls durchgeführt wird?

Nein.

 

  1. In mehreren politischen Gremien der BV wurden jetzt wiederholt die "Magistralenpläne" für den Umbau des Straßenzugs "Mundsburger Damm - Oberaltenallee - Hamburger Straße - Bramfelder Chaussee (beginnend)" angesprochen. Ist dem Bezirksamt mittlerweile bekannt, ob diese Pläne auch einen Einfluss auf das Areal/Gebäude des ehemaligen Polizeireviers 32 in der Weidestraße, auch unter der Berücksichtigung einer möglichen Nutzung als Konsulat, haben?

 

Das ehemalige Polizeirevier 32 liegt im Untersuchungsgebiet des Magistralen Gutachtens, für welches das Bezirksamt derzeit ein Vergabeverfahren durchführen lässt. Dieses Verfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Den Ergebnissen des Gutachtens kann insofern nicht vorgegriffen werden.

 

23.03.2017

 

 

Harald Rösler

 

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