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Eberhofweg und Reekamp – Einmal schneiden, bitte! Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 25.09.2017 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines interfraktionellen Antrages sowie der FDP-Gruppe befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Die Bezirksverwaltung wird gebeten, gemeinsam mit der Polizei zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um das Sicherheitsgefühl auf dem nördlichen Gehweg im westlichen Eberhofweg zwischen Reekamp und Schulparkplatz, sowie den Gehwegen im Reekamp zwischen Eichenknick und Wördenmoorweg zu steigern und deren Benutzbarkeit auch und gerade bei Dunkelheit attraktiver zu machen.

Begründung:

Langenhorn ist ein grüner Stadtteil mit vielen Straßenbäumen, Buschwerk und Knicks im öffentlichen Raum.

Dies prägt die Atmosphäre und hat einen positiven Effekt auf die Lebensbedingungen von Mensch und Natur. Knicks oder Büsche zwischen Fahrbahn und Gehweg spielen oft auch eine wichtige Rolle bei der Schulwegsicherung.

Das öffentliche Grün wird durch die Stadt und den Bezirk regelmäßig gepflegt und, wenn notwendig, zurückgeschnitten. Dennoch gibt es an einigen Stellen durch den dichten und laubreichen Bewuchs Einschränkungen im subjektiven Sicherheitsempfinden von Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere bei Dunkelheit.

Dies ist derzeit im westlichen Eberhofweg auf dem nördlichen Gehwegabschnitt zwischen Reekamp und Schulparkplatz sowie im Reekamp auf beiden Gehwegen zwischen Eichenknick und Wördenmoorweg der Fall.

Im Eberhofweg gibt es zwar extra Leuchten für den Gehweg, das Grün zwischen Fahrbahn und Gehweg ist allerdings sehr dicht gewachsen, so das kaum Sichtbeziehungen in die Umgebung möglich sind. Ein Gefühl von Abschottung und Unsicherheit kann hier die Folge sein. 

Beim Reekamp sorgt das Buschwerk für eine mangelhafte Gehwegbreite auf der westlichen und für schlechte Sicht durch massive Verschattung auf der östlichen Seite, weil hier -anders als im Eberhofweg- die Straßenlaternen die einzige Lichtquelle für den Gehweg darstellen.

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Die Polizei Hamburg nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Vorbemerkung

An die Polizei sind keinerlei Hinweise aus der Bevölkerung herangetragen worden, die Aufschluss über ein eingeschränktes Sicherheitsgefühl in den bezeichneten Bereichen geben würden. Auch Straftaten, welche ein solches Unwohlsein zusätzlich befördern könnten, fanden dort

in der Vergangenheit nur sehr selten statt.

 

Westlicher Eberhofweg zwischen Reekamp und Schulparkplatz

Der in Frage stehende Fußweg ist grundsätzlich durch einen in Teilen über 10 Meter breiten

Grünstreifen von der Fahrbahn abgetrennt. Da hier die vorhandene Straßenbeleuchtung nicht

ausreichend erschien, ist seitens des Straßenbaulastträgers eine separate Beleuchtung auf dem Fußweg installiert worden. Diese erscheint nach hiesiger Einschätzung für eine gebotene Ausleuchtung auch bei Dunkelheit grundsätzlich geeignet zu sein.

In der Annahme, dass Einzelpersonen sich dennoch in ihrem Sicherheitsempfinden eingeschränkt fühlen, könnte nach aktueller Einschätzung ggf. der rechtzeitige Rückschnitt vorhandener Pflanzung oder aber eine strahlungsintensivere Beleuchtungsquelle in die vorhandenen Laternen für Abhilfe sorgen.

Solche Maßnahmen liegen jedoch ausschließlich im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes

Hamburg-Nord.

Maßnahmen zur städtebaulichen Kriminalprävention (Angsträume) sind seitens der Polizei nach

derzeitiger Überzeugung entbehrlich.

 

Reekamp zwischen Eichenknick und Wördenmoorweg

Der Reekamp ist zwischen Eichenknick und Wördenmoorweg in Richtung Norden Einbahnstraße. Die westlich und östlich gelegenen Fußwege sind ebenfalls jeweils durch einen Grünstreifen

von der Fahrbahn abgetrennt. Da es hier keine separaten Laternen gibt, wirkt die vorhandene

Straßenbeleuchtung insbesondere bei starker Vegetation nur schwach auf die Gehwege ein. Ob hier der Rückschnitt des Grüns ein ggf. getrübtes Sicherheitsgefühl einzelner Betroffener ausreichend stärken kann, kann von hieraus nicht bewertet werden.

Aufgrund fehlender Hinweise (siehe Vorbemerkung) erscheinen hier polizeiliche Maßnahmen

derzeit daher entbehrlich.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dagmar Wiedemann

 

Anhänge

Keine