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E-Mail eines Bürgers betr. Anwohnerparken in neuer Fahrradstraße Leinpfad

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über eine anonymisierte und chronologisch dargestellte E-Mail:

 

E-Mail des Bürgers an den Landesbetrieb Verkehr (LBV) vom 21.03.2018:

 

„Der Leinpfad in Winterhude wurde kürzlich zu einer Fahrradstraße umfunktioniert, jetzt lediglich von „Anliegern“ (und Fahrädern) befahren werden darf.

Bei der öffentlichen Vorstellung des Projektes wurde auch kurz auf die Studie (eines externen Dienstleisters) hingewiesen, nach der im Durschnitt nie mehr als 7 Autos zwischen der Fernsichtbrücke und Maria-Louisen-Straße parken würden. Dieses ist jedoch völlig falsch, wie Ihnen jeder Anwohner hier bestätigen kann, denn es parken hier laufend Jogger und Spaziergänger.

Im Zuge der Fahrradstraße hat man somit auch die Halte-und Parkmöglichkeiten am Leinpfad auf einen neuen Parkstreifen reduziert.

Dieser wird jedoch jetzt vorrangig (speziell morgens, abends und an Wochenenden) so von „Nicht-Anliegern“ besetzt, dass die Anwohner kaum noch einen Platz für ihre Autos finden und oft weit entfernt parken müssen.

 

Daher meine Frage ob und ggf. wie man erreichen kann, dass (zumindest der Leinpfad-Teil zwischen Mövenstraße und Fernsicht, der der Alster am nächsten ist) in eine Zone umwandeln kann, in der nur Anwohner mit entsprechendem Ausweis parken dürfen?“

 

E-Mail des LBV an den Bürger vom 06.04.2018:

 

„Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) bereitet gerade das Bewohnerparken auf St. Pauli vor. Parallel dazu soll die Parksituation in drei Bereichen, z.B. im Umfeld des Flughafens, untersucht werden. In den nächsten Jahren wird der LBV jeweils drei Bereiche pro Jahr bezüglich der Einführung von Bewohnerparken untersuchen. Diese möglichen Gebiete wurden im Rahmen einer verkehrsdatenbasierten Potenzialanalyse identifiziert. Priorität haben derzeit die laufenden Vorhaben, Anfragen zu neuen Bewohnerparkregelungen werden zunächst nur im Rahmen einer ersten überschlägigen Beurteilung geprüft, bzw. eingeordnet.

 

Im Zuge dessen ist zunächst anzumerken, dass die Einrichtung von Sonderparkberechtigungen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel (Bewohnerparkvorrechte) nach der einschlägigen und verbindlichen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO zu §45 Absatz 1 bis 1e,x) nur dort zulässig ist, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

 

Dem liegt zugrunde, dass Stellplätze im öffentlichen Straßenraum dem Grunde nach der Allgemeinheit zur Verfügung stehen und folgerichtig schon deshalb für die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten eng gefasste Kriterien anzulegen sind. Dies bedeutet, dass auch in Bewohnerparkzonen nicht 100 % der Stellplätze für Bewohner reserviert werden dürfen. Im Rahmen des Gemeingebrauchs von öffentlichen Straßen muss auch für Ortsfremde das Parken weiterhin möglich sein. So sollten nach den für die Straßenverkehrsbehörden verbindlichen Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts am Tage max. 50 % der Parkstände für Bewohner reserviert werden und in der Nacht max. 75 %. Im Zuge einer weitergehenden Prüfung wären weitere Bedingungen zu beachten, die ggf. auch weitergehende Untersuchungen erfordern.

 

Parkraum ist in vielen Teilen der Stadt, z.B. auch Winterhude, ein knappes Gut. Isoliert für den Leinpfad trifft dies jedoch nicht zu. Die Betrachtungen der Parksituation des Bezirksamts Nord und des LBV haben 2016 vor und nach der Umbaumaßnahme ergeben, dass freier Parkraum in nicht unerheblichem Maß in der Straße Leinpfad zur Verfügung steht. Möglich ist zwar, dass in einzelnen Abschnitten, z.B. in dem von Ihnen beschriebenen, kein freier Parkraum zu finden ist. Allerdings sind fußläufig, z.B. in den nördlichen Abschnitten der Fahrradstraße, Parklücken auffindbar. Auch das Bewohnerparken kann nur ein fußläufiges Parken ermöglichen. Eine 100% Reservierung des Parkraums für Bewohner mittels Bewohnerparken ist rechtlich ausgeschlossen. Aufgrund der Attraktivität des Gebietes, insb. für Freizeitunternehmungen, müsste auch das kurzzeitige Parken für solche Zwecke gewährleistet sein, was sich damit auf das Parken im sehr nahen Umfeld Ihrer Adresse auswirken könnte.

 

Der Stadtteil Winterhude, insb. rund um die Sierichstraße, wurde in der oben angesprochenen Potenzialanalyse als dringend untersuchungswürdig identifiziert. Vorrang haben allerdings Gebiete, in denen die Parksituation als noch kritischer eingestuft wurde. Zeitnah kann ressourcenbedingt keine Überprüfung in Winterhude stattfinden, die Untersuchung ist jedoch vorgesehen. Die Integration des Leinpfades ist nicht ausgeschlossen. Unter diesen Rahmenbedingungen kommt eine weitergehende Prüfung des Leinpfads zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Betracht, die Einrichtung einer Bewohnerparkzone ohne vorhergehende Untersuchung wird seitens des LBV nicht befürwortet.

 

Der LBV steht gleichwohl im Kontakt zum örtlichen Polizeikommissariat und der dortigen Straßenverkehrsbehörde und wird ggf. auf die Angelegenheit zurückkommen.“

 

E-Mail des Bürgers an den Landesbetrieb Verkehr (LBV) vom 11.04.2018:

 

„Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort, Herr …, die ich aufmerksam gelesen habe und vollkommen verstehe.

 

Nur geht sie an dem von mir geschilderten Problem am Leinpfad vorbei bzw. nicht auf das hiesige Problem ein.

Es würde wahrscheinlich kein Parkraummangel für die Anwohner mehr bestehen, wenn nicht auch solche PKW-Fahrer hier parken würden, die die Straße gar nicht befahren dürfen.

Denn (die jetzt als Fahrradstraße geltende) Straße ist so beschildert, dass nur Anlieger sie befahren (und somit dort wohl auch parken) dürfen.

 

Das von mit geschilderte Problem besteht jedoch darin, dass unverändert viele Personen ihr Auto hier parken, deren einziges „Anliegen“ es ist an der Alster Spazieren zugehen oder zu joggen.

Daher bleibt meine Frage bestehen, was Sie diesen Verstößen vorbeugen können oder wer sonst diese ahnden kann?“

 

E-Mail des Bürgers an das zuständige politische Gremium vom 03.05.2018:

 

„Auf meine Mail vom 11. April rief mich nun Herr ….. an und erklärte mir, dass der LBV nur für den „stehenden“ Verkehr zuständig ist.

Da es aber zu der von mir (unten) erklärten Situation (parkender Autos) erst kommt, weil diese Autos unzulässiger Weise in die Fahrradstraße einfahren (die ja „Nur für Anlieger“) ausgeschildert ist, wäre es Sache der Polizei, die für den „fließenden“ Verkehr zuständig wäre.

Diese müsste kontrollieren ob die Autos, die in die Fahrradstraße Leinpfad einbiegen auch wirklich Anlieger sind. Nur dieses, so sehe ich ein, ist wohl kaum zu realisieren.

Ebenso sehe ich ein, dass die Einrichtung einer Zone, in der nur Anwohner mit entsprechendem Ausweis parken dürfen, nur zum beabsichtigten Erfolg führt, wenn man die Regel auch überprüft bzw. „Falschparker“ ahndet.

Nur die aktuelle Situation ist deshalb schon nicht akzeptabel, weil sie nachweislich nur dadurch zustande kam, weil die Behörden vorsätzlich die Anwohner mit falschen Informationen (Studie über die Ø Anzahl der parkenden Autos am Leinpfad, aufgrund der die bisherigen Parkmöglichkeiten so stark reduziert wurden) getäuscht haben.

Selbst schon jetzt, wo der Sommer (hoffentlich) noch vor der Tür steht und es noch mehr Spaziergänger und Jogger an der Alster geben wird, die dann ihre Autos möglichst nahe der Alster parken möchten, ist es kaum möglich einen Parkplatz auf dem neu errichteten Parksteifen zu bekommen.

 

Ich wäre Ihnen daher sehr verbunden, wenn Sie sich einmal dieser Chicken and Egg-Situation annehmen und möglichst auch eine Lösung herbeiführen könnten.

 

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Mühe.“

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Harald Rösler

 

Anhänge

 

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