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Durchstich Olenland – Legalen Radweg bauen! Stellungnahme des Bezirksamtes

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 03.07.2017 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der SPD- und Grünen-Fraktion befasst und mehrheitlich folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, zwischen der Straße Olenland und der Ampel am Gehlengraben einen Zweirichtungsradweg planen. Der Radweg soll parallel zum Gehweg östlich angrenzend auf der anderen Seite der Hecke verlaufen, Baumfällungen sollen vermieden werden. Mit einer Kostenschätzung wird diese Maßnahme auf die Liste der zu priorisierenden Maßnahmen für den Neu-, Um- und Ausbau von Verkehrswegen gesetzt.

 

Begründung:

 

Die Fritz-Schumacher-Allee ist die Hauptroute für den Radverkehr im östlichen Langenhorn (Bezirksroute 6 im bezirklichen Radverkehrskonzept). Von dort aus gibt es zwei beliebte Möglichkeiten, nach Süden zu gelangen: Über Wördenmoorweg und Eberhofweg zum Langenhorner Markt oder über Olenland, Weg 262 und Moorreye nach Fuhlsbüttel. An der Moorreye trifft man auf die Veloroute 4 und kann so weiter in die Stadt fahren. Auf dieser Route fährt man durchgängig in 30-er-Zonen bzw. in Grünanlagen (Weg 262) und muss nur ein einziges Mal eine Ampel queren (Gehlengraben). Verkehrsreiche Abschnitt trifft man auf dieser Route überhaupt nicht an.

 

Leider gibt es aber unterwegs ein Problem. Diese Strecke ist nämlich nicht legal befahrbar, worüber sich die meisten Radler aber offenbar nicht im Klaren sind. Zwischen der Straße Olenland und der Ampel am Gehlengraben gibt es einen ca. 60m langen Verbindungsweg als Verlängerung des Gehweges am Olenland. Bis 2008 war dieser Weg noch als gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgezeichnet und seine Benutzung mit dem Rad somit erlaubt. Damals hat die Polizei aber die Situation neu bewertet und aus den folgenden Gründen die Benutzung durch den Radverkehr untersagt:

  • der Weg ist nur 2,50m breit
  • der Weg fällt zum Gehlengraben hin leicht ab und endet in Stufen (Gefahrenpotenzial)
  • der Weg ist von sichthemmenden Hecken gesäumt
  • der Weg bedient einige Hauszugänge, die unmittelbar in diesen Weg münden

Seit 2008 müssen diese 60 Meter Strecke daher geschoben werden. Dadurch verliert die gesamte beschriebene Route an Attraktivität. Es sollte daher versucht werden, zwischen Olenland und der Ampel am Gehlengraben wieder eine legal fahrbare Möglichkeit für den Radverkehr zu schaffen.

 

Die östlich an den Gehweg angrenzende Fläche – von diesem durch eine Hecke und drei Bäume getrennt - ist im gültigen Bebauungsplan Langenhorn 48 von 1970 als Verkehrsfläche ausgewiesen. Daher sollte es möglich sein, hier einen Radweg zu bauen. Dadurch kann zum einen eine Lücke im Radnetz geschlossen werden, zum anderen kann so dafür gesorgt werden, dass Fußgängerinnen und Fußgänger von den schnelleren Radelnden getrennt werden.


Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Das Bezirksamt nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Die vorhandene Wegeverbindung zwischen Olenland und Gehlengraben ist auf einer Breite von 2,50m bis 2,75m mit Platten befestigt und weist begleitende Heckenpflanzungen und Bäume auf. Die Gesamtbreite des im öffentlichen Eigentum stehenden Flurstücks (anteilig Flst. 6241) beträgt rd. 4,00m.

 

Die Herstellung eines Zweirichtungsradweges bedarf zusätzlicher Flächen in mind. 4,50m Breite. Das direkt an die Wegeverbindung angrenzende Flurstück (Flst. 7169) befindet sich im Privatbesitz. Im geltenden Bebauungsplan (Langenhorn 48, festgestellt am 06.01.1970) ist diese Fläche in Gänze als Straßenverkehrsfläche ausgewiesen, mit der Begründung einen Straßenanschluss des Wohngebietes für Besucherverkehr schaffen zu können. Der Erwerb der Flächen für die Herstellung eines Zweirichtungsradweges ist somit planungsrechtlich möglich. Die vollständige Umsetzung des geltenden Planrechts wird jedoch aus verkehrstechnischer Sicht als nicht erforderlich erachtet, da das Wohngebiet für Kfz aus heutiger Sicht über die Tangstedter Landstraße ausreichend erschlossen ist.

 

Die Baukosten für die Herstellung eines Zweirichtungsradweges werden zum jetzigen Zeitpunkt auf rd. 50.000 € geschätzt. Hinzu kommen die Grunderwerbskosten, die seitens des LIG zu ermitteln wären.

Den Veräußerungswillen des jetzigen Grundeigentümers vorausgesetzt, wird der Fachbereich Tiefbau die Maßnahme für das bezirkliche Bauprogramm 2018 dem UVV zur Priorisierung vorschlagen.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Harald Rösler

 

 

 

Anhänge

 

Fotos Olenland

 

Umlaufsperren verhindern die Durchfahrt

 

 

 

Stufen erschweren eine Passage mit dem Rad