22-1952

Durchgehendes Gehrecht entlang des Osterbekkanals von der Hufnerstraße bis Witthof (Bebauungsplan Barmbek-Nord 34)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Im Bebauungsplan Barmbek-Nord 34 (Verordnung vom 22. Juni 2006, HmbGVBl. S. 347) ist gemäß § 2 Nr. 8 ein Gehrecht auf den Flurstücken 4433, 5321, 4156 und 275 festgesetzt. Dieses umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg entlang des Osterbekkanals anzulegen und zu unterhalten. Die betroffenen Flurstücke bilden nach der Planzeichnung einen durchgehenden Korridor zwischen Hufnerstraße und Witthof.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

  1. Besteht das in § 2 Nr. 8 BN 34 festgesetzte Gehrecht auf den Flurstücken 4433, 5321, 4156 und 275 weiterhin fort?

Ja. Für das Flurstück 275 siehe ergänzend Antwort zu Frage 4.

  1. Wurde dieses Gehrecht jemals förmlich nach § 6 Hamburgisches Wegegesetz gewidmet? Falls ja, wann und durch welchen Verwaltungsakt?

Nein.

  1. Wurde das Gehrecht dinglich im Grundbuch als Grunddienstbarkeit zugunsten der Freien und Hansestadt Hamburg gesichert? Falls nein, warum nicht?

Das Gehrecht auf den Flurstücken 275, 4433 und 5321 ist als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Für das Flurstück 4156 ist eine Eintragung nicht erfolgt, da dieses Flurstück von der im Kaufvertrag zwischen der FHH (LIG) und dem Projektentwickler vereinbarten Verpflichtung zur Belastung mit einem Gehrecht nicht umfasst war.

  1. Wurde das Gehrecht durch spätere Planungen, insbesondere durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Barmbek-Nord 38, ganz oder teilweise aufgehoben oder eingeschränkt? Falls ja, durch welchen Beschluss und auf welcher Rechtsgrundlage?

Nein, der vorhabenbezogene Bebauungsplan Barmbek-Nord 38 beinhaltet ein Gehrecht auf dem Flurstück 275.

  1. Enthält die Begründung zu BN 38 eine ausdrückliche Abwägung des zuvor festgesetzten durchgehenden Gehrechts aus BN 34? Falls nein, wie wurde die Normenkollision gelöst?

Der Bebauungsplan BN 38 beinhaltet unter Berücksichtigung der Festsetzungen eines Gehrechtes im Bebauungsplan BN34 die öffentliche Zugänglichkeit einer durchgehenden Durchwegung zwischen Withoff und Hufnerstraße.

  1. Liegt aus Sicht des Bezirksamtes eine Funktionslosigkeit der Festsetzung des Gehrechts vor? Falls ja, seit wann und auf welcher rechtlichen Grundlage?

Nein. Hierfür bestehen keine Anhaltspunkte.

  1. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit Inkrafttreten von BN 34 zur Herstellung oder Sicherung des allgemein zugänglichen Weges zwischen Hufnerstraße und Witthof umgesetzt?

Zur Sicherung des Weges siehe Antwort zu Frage 3. Auf dem Flurstück 275 sind die Wegeverbindungen mit Ausnahme einer temporären Baustelleneinrichtungsfläche der Bauherrin bereits hergestellt. Für den Bereich der Flurstücke 4433 und 5321 wurde die Umsetzung eines Gehrechts bislang außergerichtlich geltend gemacht.

Dr. Bettina Schomburg 18.03.2026
(Bezirksamtsleitung)

Lokalisation Beta
Witthof Hufnerstraße

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Themen Beta

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