Durchgehendes Gehrecht entlang des Osterbekkanals von der Hufnerstraße bis Witthof (Bebauungsplan Barmbek-Nord 34)
Im Bebauungsplan Barmbek-Nord 34 (Verordnung vom 22. Juni 2006, HmbGVBl. S. 347) ist gemäß § 2 Nr. 8 ein Gehrecht auf den Flurstücken 4433, 5321, 4156 und 275 festgesetzt. Dieses umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg entlang des Osterbekkanals anzulegen und zu unterhalten. Die betroffenen Flurstücke bilden nach der Planzeichnung einen durchgehenden Korridor zwischen Hufnerstraße und Witthof.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
Ja. Für das Flurstück 275 siehe ergänzend Antwort zu Frage 4.
Nein.
Das Gehrecht auf den Flurstücken 275, 4433 und 5321 ist als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Für das Flurstück 4156 ist eine Eintragung nicht erfolgt, da dieses Flurstück von der im Kaufvertrag zwischen der FHH (LIG) und dem Projektentwickler vereinbarten Verpflichtung zur Belastung mit einem Gehrecht nicht umfasst war.
Nein, der vorhabenbezogene Bebauungsplan Barmbek-Nord 38 beinhaltet ein Gehrecht auf dem Flurstück 275.
Der Bebauungsplan BN 38 beinhaltet unter Berücksichtigung der Festsetzungen eines Gehrechtes im Bebauungsplan BN34 die öffentliche Zugänglichkeit einer durchgehenden Durchwegung zwischen Withoff und Hufnerstraße.
Nein. Hierfür bestehen keine Anhaltspunkte.
Zur Sicherung des Weges siehe Antwort zu Frage 3. Auf dem Flurstück 275 sind die Wegeverbindungen mit Ausnahme einer temporären Baustelleneinrichtungsfläche der Bauherrin bereits hergestellt. Für den Bereich der Flurstücke 4433 und 5321 wurde die Umsetzung eines Gehrechts bislang außergerichtlich geltend gemacht.
Dr. Bettina Schomburg 18.03.2026
(Bezirksamtsleitung)
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