Durchgehendes Gehrecht entlang des Osterbekkanals von der Hufnerstraße bis Witthof (Bebauungsplan Barmbek-Nord 34)
Im Bebauungsplan Barmbek-Nord 34 (Verordnung vom 22. Juni 2006, HmbGVBl. S. 347) ist gemäß § 2 Nr. 8 ein Gehrecht auf den Flurstücken 4433, 5321, 4156 und 275 festgesetzt. Dieses umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg entlang des Osterbekkanals anzulegen und zu unterhalten. Die betroffenen Flurstücke bilden nach der Planzeichnung einen durchgehenden Korridor zwischen Hufnerstraße und Witthof.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
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