21-0235

Dulsberger Opferfest am 11.08.2019
Kleine Anfrage Nr. 21-0235 von Herr Rohweder, AfD

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Am Sonntag dem 11.08.2019 fand eine Veranstaltung anlässlich des mohammedanischen Opferfestes auf dem Grünzug des Dulsbergs statt. Seit ca. 07:00 Uhr fand hierbei eine Beschallung durch Lautsprecheranlagen mit Gebeten, Reden und Musik statt, die noch in mehreren hundert Metern von Anwohnern als akute Lärmbelästigung empfunden wurde. Das ganze Spektakel dauerte über 12 Stunden, teilweise kreiste auch ein Hubschrauber über der Anlage und es soll zu Schächtungen gekommen sein.

Anrufe von Anwohnern bei Polizei/110 erbrachten nur die Antwort, das sei vom Bezirksamt so genehmigt worden und deshalb könne die Polizei da gar nichts machen. Das ebenfalls angerufene Polizei-Revier erteilte praktisch gleichlautenden Bescheid. Dazu noch der Hinweis der Beamten, dass es bereits eine „Flut“ von Anrufen zum Thema gäbe.

 

Dafür fehlt vielen Anwohnern jegliches Verständnis, genießt doch gerade der Sonntag einen besonders hohen Schutz für die notwendige Erholung der arbeitenden Bevölkerung. Kirchenglocken läuten z.B.  regelmäßig nicht vor 10:00 Uhr, und selbst an normalen Wochentagen ist üblicher Weise eine Anfangs Zeit-Vorgabe sowie Mittagsruhe von Handwerkern, Rasen-Mähern, Laubsaugern, etc. einzuhalten.

 

Vorbemerkung:

 

 

Das Opferfest fand auf der Sportanlage Königshütterstr. im Stadtteil Dulsberg statt. Die Sportanlage ist per Vertrag dem Olympiastützpunkt Hamburg (OSP) überlassen, der damit das alleinige Nutzungsrecht hat. Der OSP kann die Anlage anderen Nutzern überlassen, so geschehen bei dem genannten Opferfest. Das Bezirksamt hat OSP und Nutzer in Bezug auf die Veranstaltung beraten und sein Einverständnis mit der Veranstaltung erklärt. Im Rahmen dieser Beratung wurde der Veranstalter darauf hingewiesen, dass die Beschallung nur für die begrenzte Zeit des Gebetes eingesetzt werden soll und er durch Ordner für geordnete Verhältnisse auf der Anlage und im Umfeld sorgen muss. Beides Hinweise, die bereits bei früheren Veranstaltungen gegeben und eingehalten wurden.

Eine formelle Genehmigung wurde nicht ausgesprochen, da es sich um eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen OSP und Veranstalter handelt.

Ähnliche Veranstaltungen hat es auf dem Platz bereits in den vergangenen Jahren an Werktagen gegeben. Diese sind ohne größere Störungen und Beschwerden durchgeführt worden.

 

 

 

Meine Fragen an die Bezirksverwaltung:

 

1) Ist die Beschallung dieses Festes in Lautstärken, die eher einem Stadtpark Open-Air Fest gleichkommen, in dieser Form genehmigt worden?

 

Eine Genehmigung für eine bestimmte Beschallung wurde nicht ausgesprochen (s. Vorbemerkung).

2) Falls nicht, warum hat die Polizei behaupten können „das sei so genehmigt“? Was war die Formulierung in der Genehmigung?

 

Die Polizei hat das Einverständnis des Bezirksamtes (siehe Vorbemerkung) irrtümlich als Genehmigung bezeichnet.

 

 

3) Welche Sanktionen werden bei Überschreitung der genehmigten Parameter fällig?

 

Es gab keine Genehmigung, die Sanktionen beinhaltet (s. Vorbemerkung).

 

 

4) Wie wurde dem sonntäglichen Ruhebedürfnis der Anwohner Rechnung getragen? Hat hier im Vorwege eine Interessensabwägung stattgefunden?

 

Das Bezirksamt ist davon ausgegangen, dass die Nutzung der Lautsprecheranlage wie in den Vorjahren auf einen kurzen Zeitraum begrenzt ist (ca. 1 Stunde). Angesichts des reibungslosen Verlaufes in den Vorjahren hat das Bezirksamt keinen Anlass gesehen andere Vorgaben zu machen oder dem Olympia-Stützpunkt (OSP) zu empfehlen, die Veranstaltung nicht zu gestatten.

 

 

5) Warum gab es keine zeitlichen oder anderweitigen Einschränkungen in der Erlaubnis zu Schall-Emissionen in großer Lautstärke?

 

Siehe Antwort zu 4 und Vorbemerkung.

 

 

6) Sind dem Bezirksamt weitere Beschwerden (z.B. von anderen Behörden oder Bürgern direkt) bekannt gemacht oder zugeleitet worden? Wenn ja, wie viele?

 

Beim Bezirksamt sind 3 Beschwerdeschreiben bzw. Emails eingegangen.

 

 

7) Gibt es Hinweise auf Schächtungen lebender Opfertiere bei der Veranstaltung? z.B. weitere Zeugen, Beschwerden oder Tierkadaver in Anlagen und Abfallbehältern?

 

Nein

 

8) Ist es beabsichtigt, eine gleichartige Genehmigung auch für das nächste „Opferfest“ wieder zu erteilen?

 

In Bezug auf eine Genehmigung siehe Vorbemerkung.

Es ist beabsichtigt, mit dem OSP zu vereinbaren, dass solche Veranstaltungen nicht mehr an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen gestattet werden, da das Risiko einer großen Belastung für die Anwohner zu hoch ist.