20-5828

Drucksachen-Nr. 20-5698 vom 04.05.2018 Eingabe eines Bürgers zum Thema "Sanierung Westerrodegraben" Stellungnahme des Bezirksamtes

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Das Bezirksamt äußert sich zu den Hinweisen und Fragen des Bürgers wie folgt:

 

Bürger:Der Westerrodegraben ist den Fließgewässern im Elbeeinzugsgebiet zugeordnet. An einigen Stellen ist der Abfluss und Fließmöglichkeit nicht zu 100% gegeben. Die verrohrten Strecken können mit dem bloßen Auge nicht begutachtet werden.“

 

Bezirksamt: Vermutlich liegt eine Verwechslung zwischen zwei Gewässern vor, die sich beide im Wohngebiet nördlich des Flughafens befinden. Bei dem von Norden nach Süden verlaufenden  Gewässer handelt es sich um den Westerrodegraben, bei dem von Osten nach Westen verlaufenden Gewässer um den Holtkoppelgraben. Die Fotos des Bürgers zeigen eindeutig den Holtkoppelgraben. Zum besseren Verständnis der Anfrage wird das Grabensystem nachstehend beschrieben und in Abbildung 1 grafisch dargestellt.

 

Bei dem Westerrodegraben handelt es sich um ein kleines Gewässer II. Ordnung mit einer Gesamtlänge von ca. 800 m. Der Graben beginnt nördlich der Straße Jungendparkweg und verläuft in Richtung Süden parallel der Straße Westerrode. Der Oberlauf führt nur bei längeren Regenperioden Wasser. Erst weiter stromabwärts ist der Graben regelmäßig wasserführend. Der Graben mündet in einem Retentionsbecken, das gleichzeitig auch eine Rückhaltefunktion für den ebenfalls einmündenden Holtkoppelgraben bietet.

 

Der Holtkoppelgraben ist ein Straßengraben mit einer Länge von ca. 600 m. Er  entspringt etwa auf Höhe der Straße Rüümk und verläuft am südlichen Rand des Wohngebietes in Ost-West-Richtung. Zunächst liegt das Gewässer südlich, ab Höhe der Einmündung Wrangelkoppel nördlich der Straße Holtkoppel. Im Regelfall führt der Graben kein Wasser. Die mit Steinen befestigte Sohle ist nur in kleinen Teilabschnitten überhöht. Dies führt aber insgesamt zu keiner Einschränkung des Abflusses. Darüber hinaus besteht kein Anlass zur Sorge, dass die Verrohrungen des Holtkoppelgrabens verstopft sind. Soweit mit bloßem Auge zu erkennen, sind die Rohre völlig frei von Sedimenten. Der Holtkoppelgraben ist sehr tief ins Gelände eingeschnitten und verläuft auf sickerfähigem Grund. Dies stellt eine Besonderheit in dem Gebiet dar, das ansonsten durch schlecht versicherungsfähige Böden geprägt ist (siehe unten). Es ist daher davon auszugehen, dass der Holtkoppelgraben als Sickermulde angelegt wurde und diese Funktion aufgrund der stets fehlenden Wasserführung gegeben ist.

 

An das oben genannte Retentionsbecken ist eine Verrohrung angeschlossen, die das anfallende Wasser unter dem Flughafen weiterführt, bis es in den ebenfalls verrohten Raakmoorgraben eingeleitet wird. Die Verrohrung endet schließlich westlich des Flughafens, wo der Raakmoorgraben nun in die Tarpenbek eingeleitet wird.

 

Der Westerrodegraben und der Holtkoppelgraben dienen als Vorfluter für das nördlich bzw. östlich gelegene Wohngebiet.

 

Bürger: „Das Siedlungsgebiet nördlich und östlich vom Westerrodegraben sind [ist] von einem sehr hohen Grundwasserstand betroffen. Jüngst war der Spiegel 1 m und weniger unter der Oberfläche.

 

In der jungeren Vergangenheit ist der Grundwasserstand allgemein gestiegen. Die Bebauung erfolgte zu einem Zeitpunkt mit niedrigerem Grundwasserspiegel. Der Westerrodegraben führt Wasser aus dem Siedlungsgebiet heraus. Der steigende Grundwasserstand kann zu baulichen Mängeln führen. Dies muss verhindert werden. (Auskünfte zum Grundwasser erteilt die Behörde für Umwelt und Energie - Amt für Umweltschutz – Wasserwirtschaft – U1205).“

 

Bezirksamt: Der erste Grundwasserleiter ist im gesamten Wohngebiet von schwer durchlässigen Böden abgedeckt, der meist schon kurz unter der Geländeoberfläche und bis zu 1,8 m Tiefe anzutreffen ist. Aus diesem Grund bildet sich hier Stauwasser mit teilweise sehr geringem Flurabstand, das bei starken Niederschlägen direkt bis unter die Geländeoberfläche steigen kann.

Nach Einschätzung der Behörde für Umwelt und Energie hat sich in letzter Zeit keine wesentliche Änderung der hydraulischen Situation ergeben. Zwar konnten im Januar 2018 Grundwasserhöchststände gemessen werden, diese seien aber in der gesamten Region aufgrund der hohen Winterniederschläge aufgetreten.

 

Bürger: „Der Regionalausschuss möge einen Antrag auf Sanierung des Westerrodegraben zu Beschluss bringen. (Bezug zu §§ 39, 40, 41 und 42 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit den §§ 38, 39 und 46 HWaG). Eine Vorgabe aus dem Marschenland für das Grabenprofil ist als Anlage beigefügt. Die sehr hohen Grundwasserstände in diesem Siedlungsgebiet rechtfertigen den Bezug zum Marschenland.“

 

Bezirksamt: Eine Sanierung des Westerrodegrabens bzw. des Holtkoppelgrabens ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht erforderlich. Im Rahmen der  Gewässerunterhaltung werden die Gräben nach Notwendigkeit gemäht und ggf. von Abflusshindernissen befreit. Eine Veränderung der Abflussprofile würde nach hiesiger Auffassung zu keiner flächendeckenden Absenkung der  Grundwasserstände führen.

 

Bürger: Die Baugenehmigung des Neubaus der Eyuo-Sultan-Moschee ist erteilt. Die Grundfläche wird 1.300 m2 betragen. Für die Baumaßnahmen muss der Grundwasserspiegel über Monate um 1 m gesenkt werden und gehalten werden. Es müssen mehrere Millionen Liter Grundwasser abgeführt werden. Es ergibt sich aus Grundfläche und Absenkung eine Initialmenge von 1.300.000 Litern ohne nachlaufendes Wasser. Die Ableitung wird vermutlich über die Tarpenbek erfolgen. Der Wasserstand im Rückhaltebecken wird steigen, der erhöhte Wasserdruck wird auch den Grundwasserstand im Siedlungsgebiet steigen lassen. Hier ist entgegenzuwirken.“

 

Bezirksamt: Zwischen der zukünftigen Baustelle der Moschee und dem Holtkoppelgraben besteht kein hydraulischer Zusammenhang, da der räumliche Abstand ca. 2 km beträgt. Außerdem befindet sich die zukünftige Baustelle westlich der Tarpenbek, der Holtkoppelgraben  östlich davon.

 

Zuständig für die Einleitungserlaubnis auf Norderstedter Seite ist die Wasserbehörde in Norderstedt (wir haben den Mitarbeiter bereits informiert). Eine Erlaubnis für die Einleitung von 1.300.000 Liter  Baugrubenwasser in die Tarpenbek kann aufgrund der daraus resultierenden hydraulischen Belastung und den sich hieraus ergebenden ökologischen Nachteilen nicht in Aussicht gestellt werden. Dies widerspricht in vollem Maße den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie (Verdriftung wertgebender Arten, Zerstörung von Habitaten etc.). Eine zusätzliche Belastung dieses Gewässerabschnittes und des Rückhaltebeckens in dem vorgesehenen Maße ist ausgeschlossen.

 

Bürgers: „Eine weitere Frage: Wer trägt die Kosten für Gebäudeschäden, bei Nichtbeachtung der Vorsorgemaßnahmen?“

 

Bezirksamt: Das Bezirksamt trägt regelmäßig Sorge für die Einhaltung aller erforderlichen Vorsorgemaßnahmen. Insofern kann die Frage nur abstrakt beantwortet werden: Nach § 839 BGB haftet die zuständige Stelle bzw. ihr Rechtsträger für die Verletzung drittbezogener Amtspflichten.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Tom Oelrichs

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anhänge

Abb. 1: Grabensystem