21-1020

Dienstleistungen auch von Zuhause aus nutzen
Kleine Anfrage Nr. 21-1020 von Herrn Claus-Joachim Dickow (FDP-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Das Bezirksamt bietet mit seinen Dienststellen vielerlei Dienstleistungen für die Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks, aber auch für andere Menschen und Unternehmen an. Gerade in Zeiten der Corona-Krise, in denen geraten wird, sich möglichst wenig unter Menschen zu begeben, fragen sich viele Nutzerinnen und Nutzer des Bezirksamtes, ob sie ihr Anliegen nicht auch ohne eine physische Anwesenheit in den Dienstgebäuden erledigen können. Auch für die Beschäftigten des Bezirksamtes bedeutet jede Person, die nicht persönlich erscheinen muss eine Verringerung der Infektionsgefahr. Aber auch zu krisenfreien Zeiten ist es für viele Menschen angenehmer, von Zuhause oder vom Betrieb aus online, per Telefon oder auch per Brief mit den Ämtern kommunizieren zu können.

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Welche Dienstleistungen des Bezirksamtes können vollständig in Anspruch genommen werden, ohne dafür Diensträume besuchen zu müssen? Bitte jeweils angeben, ob die Inanspruchnahme online, telefonisch oder postalisch (oder auch über mehrere dieser Wege) möglich ist.
  2. Bei welchen Dienstleistungen ist mindestens ein Besuch einer Dienststelle notwendig?
  3. Aus welchem Grund ist bei den unter 2) genannten Dienstleistungen jeweils mindestens ein Besuch einer Dienststelle nötig?

Zu Fragen 1.-3.: Es sind eine ganze Reihe von bezirklichen Dienstleistungen bereits digital verfügbar. Hierzu wird angesichts der derzeit sehr knappen Zeitressourcen auf die einschlägigen Internetseiten verwiesen (www.hamburg.de/behoerdenfinder oder https://serviceportal.hamburg.de). Vor dem Hintergrund der Corona-Schutzmaßnahmen gibt es derzeit auch eine ganze Reihe von Serviceerweiterung, um auf schriftlichem Wege (vor allem E-Mail) und/oder telefonisch Dienstleistungen abzufordern.

  1. Bei welchen der unter 2.) genannten Dienstleistungen ist innerhalb der nächsten 24 Monate geplant, das Verfahren derart umzustellen, dass ein Besuch nicht mehr notwendig sein wird?
  2. Woran scheitert bei den übrigen Dienstleistungen jeweils die Umstellung innerhalb der nächsten 24 Monate?