20-6667

Die Friedrichsberger Straße sicher machen - Ausnahmeregelung für Tempo 30 anwenden!
Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
02.04.2019
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 25.02.2019 mit der o.g. Thematik auf der Grundlage des Antrages der SPD-, GRÜNEN und FDP Fraktion befasst und einstimmg folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

 

  1. Der Regionalausschuss fordert die zuständigen Fachbehörden auf, vor der Kita

Frieberg in der Friedrichsberger Straße eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h einzurichten. Dafür soll in der Einzelfallprüfung das

Gespräch mit der Hochbahn gesucht werden, um diese zu einer Zustimmung für

diesen Einzelfall zu bewegen.

 

2.Der Regionalausschuss fordert die zuständigen Fachbehörden auf, eine eventuelle Ablehnung ausführlich zu begründen und insbesondere die Stellungnahme der Hochbahn in Gänze beizufügen, wenn der Ausschuss über den Ausgang des Prüfverfahrens informiert wird.

 

 

Begründung:

 

Für Teilabschnitte der Friedrichsberger Straße in Barmbek-Süd wurde bereits Ende 2009 von der Bezirkspolitik die Einrichtung einer Tempo-30-Zone befürwortet. Der Stadtteilrat Barmbek-Süd hatte sich im Vorfeld mit der Anwohnerschaft für diese Geschwindigkeitsbegrenzung stark gemacht und zur Begründung die räumliche Nähe zur Adolph-Schönfelder-Schule und zur

Kita Frieberg genannt. Der Wunsch nach einer Temporeduzierung wurde nicht umgesetzt.

 

Nachdem 2012 durch das neue Parkquartier zusätzliche Verkehrsströme entstanden waren, gründete sich eine Bürgerinitiative, die -mit Unterstützung des Elternrats der Adolph-Schönfelder-Schule-  für Tempo 30 kämpfte. Der Regionalausschuss forderte daraufhin erneut den Senat auf, für die Friedrichsberger Straße Tempo 30 zu prüfen.

 

Auch diesen zweiten Antrag lehnte die Behörde ab.

Im Dezember 2016 trat eine Novelle der StVO in Kraft getreten, die den besonderen Schutz von sozialen Einrichtungen vor den Auswirkungen des motorisierten Verkehrs voran bringen soll. Erreicht werden soll dies durch die Umkehrung der Verhältnisse auf der Straße: Vor sozialen Einrichtungen wie Krankenhäusern, KiTas, Schulen und Seniorenwohnheimen soll Tempo 30 die Regelgeschwindigkeit sein.

 

Hamburg beschreitet allerdings einen Sonderweg bei der Umsetzung dieser Regelung: Auf Straßen mit mehr als einer Fahrbahn je Richtung und überall, wo zur Hauptverkehrszeit mor-gens mindestens sechs Busse in der Stunde fahren (= mind. 20-Minuten-Takt bei Nutzung der Straße in beiden Richtungen durch die Linie), wird Tempo 30 auch vor Schulen und Kitas nicht angeordnet. Dies betrifft auch die Friedrichsberger Straße, wo morgens die Linie 213 je Richtung 6 Fahrten aufweist. Begründet wird letztere Regelung damit, dass das Ziel eines schnellen und wirtschaftlichen Busverkehrs im Vordergrund stehe. Durch ein langsameres Fahren werde beides gefährdet.

 

Allerdings bietet die Hamburger Regelung auch die Möglichkeit, Ausnahmen zuzulassen – und trotz Busverkehrs eine Tempo-30-Strecke vor der Kita anzuordnen – von der auch die Schülerschaft der Adolph-Schönfelder-Schule profitieren würde. Davon sollte in der Friedrichsberger Straße Gebrauch gemacht werden.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.