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Derzeitige und zukünftige Nutzung der ehemaligen Tennisanlage zwischen Langenhorner Chaussee und Wittekopsweg
Kleine Anfrage Nr. 85/2019 von der FDP-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Zwischen Langenhorner Chaussee und Wittekopsweg befand sich seit Mitte der 1970er Jahre auf einem zuvor als Kuhweide landwirtschaftlich genutztem Gebiet über mehrere Jahrzehnte eine privat betriebene Tennisschule. Deren Anlage ist im Bebauungsplan Langenhorn 40 von 2001 als Sportanlage bzw. Sporthalle und Clubhaus planrechtlich für die Sportnutzung gesichert worden. Seit geraumer Zeit besteht diese Tennisschule nicht mehr. Auf einer Teilfläche wird derzeit eine Lasertagarena betrieben, die vom Wittekopsweg aus zugänglich ist. Ansonsten macht das Gebäude einen ungenutzten Eindruck.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Vorbemerkung: Das Grundstück befindet sich im Allgemeinen Grundvermögen und wird vom Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) verwaltet. Dem Bezirksamt liegen daher keine näheren Informationen zum Grundstück vor. Es wird ggf. eine ergänzende Anfrage nach §27 BezVG angeregt.

  1. Bis wann wurde die Tennisschule auf den als Sportanlage ausgewiesenen Flächen betrieben?

Siehe Vorbemerkung.

  1. Welche Nachnutzungen hat es seither von wann bis wann auf diesen Flächen gegeben?

In einer Halle gab es im März 2012 ein eintägiges Fahrradsportevent, danach wurden die Außenflächen über einen längeren Zeitraum temporär als Parkplatzflächen für den Flughafen genutzt.

 

  1. Welchen Teil der Flächen nutzt die Lasertagarena und wie hoch ist deren Anteil an der Gesamtfläche der als Sportanlagen ausgewiesenen Flächen?

Vor der Lasertagarena werden Gebäude und der Parkplatz genutzt. Wie hoch der Flächenanteil ist, ist hier nicht bekannt.

 

  1. Steht das Grundstück im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg und wenn ja, in das Verwaltungsvermögen welcher Behörde / Dienststelle fällt es?

Das Flurstück 10872, Gemark Langenhorn ist im Allgemeinen Grundvermögen (AGV) der Freien und Hansestadt Hamburg und nicht im Verwaltungsvermögen (VV) der Bezirke. Somit wäre der LIG -Referat 443 Bebaute Grundstücke- der richtige Ansprechpartner.

 

  1. Ist die Verwaltung der Auffassung, dass die Ausweisung als Sportanlage noch den heutigen Gegebenheiten entspricht?

Ja, die Festsetzung als Sportfläche ist nach Auffassung des Bezirksamtes weiterhin sinnvoll. Dies insbesondere vor der zunehmenden Verdichtung mit Wohnungsbau und der damit ver-bundenen Schwierigkeit geeignete Flächen für Sportnutzung zu finden.

 

  1. Falls die Verwaltung der Auffassung ist, dass die Ausweisung als Sportanlage noch den heutigen Gegebenheiten entspricht, welche Sportnutzungen stellt sich die Verwaltung auf dem Gelände vor und was unternimmt sie, um diese dort anzusiedeln?

Bisher sind Versuche Sportarten und/oder Vereine auf der Fläche anzusiedeln mehrmals in einem sehr frühen Stadium gescheitert (z.B. Tennis, Beachvolleyball).

Aktuell gibt es keine konkreten Pläne für die Fläche.

 

  1. Falls die Verwaltung der Auffassung ist, dass die Ausweisung als Sportanlage nicht mehr den heutigen Gegebenheiten entspricht, welche Nutzungen kann sie sich dort stattdessen vorstellen und bedarf es für diese Nutzungen einer Planänderung?

Entfällt.