Der Weg zum stillen Örtchen ist verschlossen! Stellungnahme der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 20.12.2021 mit der o.g. Thematik auf der Grundlage eines Antrages der CDU- Fraktion befasst und einstimmig folgende, geänderte Beschlussempfehlung verabschiedet:
Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Stadtreinigung Hamburg den Betrieb der Toilette am Fuhlsbütteler Markt zeitnah übernimmt und dafür sorgt:
öffentliches zugängiges Behinderten-WC handelt,
Verschließen von Innen möglich ist,
sonstigen Gewerbebetriebe (Friseure, Buchhandlungen, Bücherhalle, etc.) über das Vorhandensein des öffentlich zugängiges Behinderten-WC zu informieren. Dies kann auch über die Medien (Wochenblatt) geschehen,
Türöffner installiert werden kann,
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung des Bezirksamtes Hamburg-Nord wie folgt Stellung:
Zur Schaffung einer ansprechenden und anforderungsgerechten Toiletteninfrastruktur hat die Stadtreinigung Hamburg (SRH) Bau, Betrieb und Unterhaltung öffentlicher Toiletten übernommen. Wie in der Drs. 21/5143 dargestellt, sind dabei verschiedene teilweise bzw. temporär öffentlich zugängliche Toiletten, die abgegrenzte Spezialbedarfe decken, nicht auf die SRH übertragen worden. Dazu gehören auch die Markttoiletten, wie die WC-Anlage am Ratsmühlendamm. Ihr Betrieb bzw. die laufende Unterhaltung wird aus den Markteinnahmen finanziert und die Toilettenanlage im Rahmen des Marktbetriebs unentgeltlich als Personal- und Kundentoilette zur Verfügung gestellt.
Die Betriebsausgaben für öffentliche Toiletten sind u.a. von Nutzungsfrequenzen und -verhalten, daraus folgenden laufenden oder einzelfallbezogenen Reinigungs- bzw. Reparaturbedarfen abhängig. Die der BUKEA für den Betrieb und die Unterhaltung der öffentlichen Toiletten durch die SRH zur Verfügung stehenden Haushaltsermächtigungen sind vollständig gebunden. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage ist es nicht möglich, zusätzliche Ermächtigungen zu generieren.
Die Übernahme zusätzlicher Anlagen durch die BUKEA und die SRH wäre daher nur möglich, wenn zusätzliche Haushaltsermächtigungen innerhalb des Haushaltes der Freien und Hansestadt Hamburg vom Bezirksamt Hamburg-Nord auf die BUKEA übertragen werden könnten. Die diesbezügliche Anfrage der BUKEA hat das Bezirksamt Hamburg-Nord abschlägig beantworten müssen: Es ist nicht möglich, Gebühreneinnahmen aus dem Marktbetrieb für den Betrieb einer öffentlichen WC-Anlage zu nutzen und eine Verlagerung von konsumtiven Kostenermächtigungen auf den Einzelplan 6.2 zu veranlassen.
Die BUKEA sieht daher keine Möglichkeit, der Beschlussempfehlung zu folgen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Priscilla Owoseun-Wilms