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Der letzte Tanz am Schwanenwik? Was sind die Hintergründe des plötzlichen Verbots?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Unter dem Titel „Alster: Tanzen ist plötzlich verboten" berichtete das Hamburger Abendblatt am 18.7.2025 online über das Verbot eines etablierten Tanztreffs am Schwanenwik [1].

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Seit wann ist dem Bezirksamt der Tanztreff am Schwanenwik bekannt?

Dem Bezirksamt sind die Tanztreffen seit April 2025 bekannt.

  1. Hat das Bezirksamt Kenntnisse darüber, wie oft sich wie viele Menschen in der Regel zum Tanztreff einfinden?

Die Tanztreffen finden i.d.R. wöchentlich mittwochs statt. Die Anzahl der Teilnehmenden ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

  1. Ist dem Bezirksamt eine Veranstalterin des Tanztreffs bekannt?

Ja.

  1. Von wie vielen Beschwerden zum Tanztreff (z.B. wegen zu lauter Musik) hat das Bezirksamt in den letzten 12 Monaten Kenntnis erhalten?

Bitte nach Datum und Grund der Beschwerde auflisten.

21.04.2025: Beschwerde über zu laute Musik

15.06.2025: Beschwerde über zu laute Musik

18.06.2025: Beschwerde über zu laute Musik

22.07.2025: Beschwerde über zu laute Musik

27.07.2025: Beschwerde über zu laute Musik

30.07.2025: Beschwerde über zu laute Musik

04.08.2025: Beschwerde über zu laute Musik

Teilweise wurden die Beschwerden im Nachgang zu den Berichten in den Medien eingereicht. Sie beziehen sich nicht nur auf den Tanztreff, sondern auch im Allgemeinen auf zu laute Musik rund um die Alster. Anwohner:innen beschweren sich auch direkt bei der Polizei. Über diese Beschwerden hat das Bezirksamt keine detaillierten Kenntnisse.

  1. Wie viele unterschiedliche Beschwerdeführende haben in den letzten 12 Monaten eine Beschwerde zum Tanztreff eingereicht?

Es gab sechs Beschwerdeführer:innen beim Bezirksamt. Die Zahl der Beschwerden bei der Polizei ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

  1. Welche Art der Genehmigung müsste erteilt werden, um einen Tanztreff in der beschriebenen oder einer ähnlichen Art durchzuführen?

Es müssen Sondernutzungsgenehmigungen nach § 4 des Gesetzes über Grün- und Erholungsanlagen erteilt werden. Lautsprecherverstärkte Musik in Grünanlagen ist nicht genehmigungsfähig.

  1. Welche Unterlagen wären für diese Form der Genehmigung erforderlich bzw. vom Antragsteller beizubringen?

- Antrag

- Lageplan

  1. Wie hoch wären schätzungsweise die Kosten, um eine Genehmigung für eine ähnlich wie jetzt dimensionierte Veranstaltung erteilt zu bekommen?

Bitte ggf. eine Spannbreite der Kosten angeben.

Die Kosten können erst mit Antragsstellung geschätzt werden, da diese nach dem benötigten Platzbedarf der Veranstaltung berechnet werden. Am Schwanenwik geht das Bezirksamt von 1,20 EUR pro qm und Tag aus.

  1. Ist es möglich, eine Genehmigung für mehrere Tage (z.B. "immer mittwochs von 18-20 Uhr vom 1. Mai bis 30. September 2025") zu erhalten?

Ja, Genehmigungen können für mehrere Termine erteilt werden. Das genehmigungsfähige Veranstaltungsintervall würde sich nach dem Umfang der Veranstaltung richten.

  1. Wenn generell keine Genehmigung möglich ist:

Warum nicht (insbesondere mit Blick auf andere, in der Vergangenheit erteilte Geneh-

migungen, z.B. für Konzertveranstaltungen auf der Festwiese im Stadtpark)?

Grundsätzlich wäre eine Genehmigung möglich, jedoch zu anderen Bedingungen, z.B. in Form einer „Silent-Veranstaltung“ mit Kopfhörern.

  1. Hat das im Abendblatt angekündigte Gespräch mit der Veranstalterin bereits stattgefunden?

Das Gesprächsangebot wurde bislang von der Veranstalterin nicht aufgegriffen.

  1. Wenn nein: Warum nicht?

Siehe Antwort zu Frage 11.

  1. Wenn ja: Mit welchem Ergebnis?

Dr. Bettina Schomburg 08.08.2025

(Bezirksamtsleitung)

Anlage/n: Keine

[1] https://www.abendblatt.de/hamburg/hamburg-nord/article409515446/alster-tanzen-ist-ploetzlich-verboten-wegen-nur-einer-beschwerde.html

Lokalisation Beta
Schwanenwik

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Themen Beta

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