Unter dem Titel „Alster: Tanzen ist plötzlich verboten" berichtete das Hamburger Abendblatt am 18.7.2025 online über das Verbot eines etablierten Tanztreffs am Schwanenwik [1].
Vor diesem Hintergrund frage ich:
- Seit wann ist dem Bezirksamt der Tanztreff am Schwanenwik bekannt?
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Hat das Bezirksamt Kenntnisse darüber, wie oft sich wie viele Menschen in der Regel zum Tanztreff einfinden?
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Ist dem Bezirksamt eine Veranstalterin des Tanztreffs bekannt?
- Von wie vielen Beschwerden zum Tanztreff (z.B. wegen zu lauter Musik) hat das Bezirksamt in den letzten 12 Monaten Kenntnis erhalten?
Bitte nach Datum und Grund der Beschwerde auflisten.
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Wie viele unterschiedliche Beschwerdeführende haben in den letzten 12 Monaten eine Beschwerde zum Tanztreff eingereicht?
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Welche Art der Genehmigung müsste erteilt werden, um einen Tanztreff in der beschriebenen oder einer ähnlichen Art durchzuführen?
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Welche Unterlagen wären für diese Form der Genehmigung erforderlich bzw. vom Antragsteller beizubringen?
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Wie hoch wären schätzungsweise die Kosten, um eine Genehmigung für eine ähnlich wie jetzt dimensionierte Veranstaltung erteilt zu bekommen?
Bitte ggf. eine Spannbreite der Kosten angeben.
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Ist es möglich, eine Genehmigung für mehrere Tage (z.B. "immer mittwochs von 18-20 Uhr vom 1. Mai bis 30. September 2025") zu erhalten?
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Wenn generell keine Genehmigung möglich ist:
Warum nicht (insbesondere mit Blick auf andere, in der Vergangenheit erteilte Genehmigungen, z.B. für Konzertveranstaltungen auf der Festwiese im Stadtpark)?
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Hat das im Abendblatt angekündigte Gespräch mit der Veranstalterin bereits stattgefunden?
- Wenn nein: Warum nicht?
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Wenn ja: Mit welchem Ergebnis?
[1] https://www.abendblatt.de/hamburg/hamburg-nord/article409515446/alster-tanzen-ist-ploetzlich-verboten-wegen-nur-einer-beschwerde.html