Der letzte Tanz am Schwanenwik? Was sind die Hintergründe des plötzlichen Verbots?
Unter dem Titel „Alster: Tanzen ist plötzlich verboten" berichtete das Hamburger Abendblatt am 18.7.2025 online über das Verbot eines etablierten Tanztreffs am Schwanenwik [1].
Vor diesem Hintergrund frage ich:
Dem Bezirksamt sind die Tanztreffen seit April 2025 bekannt.
Die Tanztreffen finden i.d.R. wöchentlich mittwochs statt. Die Anzahl der Teilnehmenden ist dem Bezirksamt nicht bekannt.
Ja.
Bitte nach Datum und Grund der Beschwerde auflisten.
21.04.2025: Beschwerde über zu laute Musik
15.06.2025: Beschwerde über zu laute Musik
18.06.2025: Beschwerde über zu laute Musik
22.07.2025: Beschwerde über zu laute Musik
27.07.2025: Beschwerde über zu laute Musik
30.07.2025: Beschwerde über zu laute Musik
04.08.2025: Beschwerde über zu laute Musik
Teilweise wurden die Beschwerden im Nachgang zu den Berichten in den Medien eingereicht. Sie beziehen sich nicht nur auf den Tanztreff, sondern auch im Allgemeinen auf zu laute Musik rund um die Alster. Anwohner:innen beschweren sich auch direkt bei der Polizei. Über diese Beschwerden hat das Bezirksamt keine detaillierten Kenntnisse.
Es gab sechs Beschwerdeführer:innen beim Bezirksamt. Die Zahl der Beschwerden bei der Polizei ist dem Bezirksamt nicht bekannt.
Es müssen Sondernutzungsgenehmigungen nach § 4 des Gesetzes über Grün- und Erholungsanlagen erteilt werden. Lautsprecherverstärkte Musik in Grünanlagen ist nicht genehmigungsfähig.
- Antrag
- Lageplan
Bitte ggf. eine Spannbreite der Kosten angeben.
Die Kosten können erst mit Antragsstellung geschätzt werden, da diese nach dem benötigten Platzbedarf der Veranstaltung berechnet werden. Am Schwanenwik geht das Bezirksamt von 1,20 EUR pro qm und Tag aus.
Ja, Genehmigungen können für mehrere Termine erteilt werden. Das genehmigungsfähige Veranstaltungsintervall würde sich nach dem Umfang der Veranstaltung richten.
Warum nicht (insbesondere mit Blick auf andere, in der Vergangenheit erteilte Geneh-
migungen, z.B. für Konzertveranstaltungen auf der Festwiese im Stadtpark)?
Grundsätzlich wäre eine Genehmigung möglich, jedoch zu anderen Bedingungen, z.B. in Form einer „Silent-Veranstaltung“ mit Kopfhörern.
Das Gesprächsangebot wurde bislang von der Veranstalterin nicht aufgegriffen.
Siehe Antwort zu Frage 11.
Dr. Bettina Schomburg 08.08.2025
(Bezirksamtsleitung)
Anlage/n: Keine
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