21-2052

Der Bezirk Nord verbietet Einzelhausbebauung - eine politische Wichtigtuerei?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Bundesweit wird das Ansinnen der grün-roten Koalition im Bezirk Hamburg-Nord, die pauschale Absage, Einzelhausbebauung im Bezirk zuzulassen, mit Satire, Unverständnis und als politische Wichtigtuerei wahrgenommen.

Nach Ansicht der FDP-Fraktion Hamburg-Nord handelt es sich um eine Vorfestlegung des Abwägungsrechts. Jeder Bebauungsplan muss im Einzelnen geprüft werden. Letztlich der Stadtentwicklungsbehörde obliegt es, Ausnahmefälle zu genehmigen. Alternativ evoziert der Senat - wie oft geschehen - das Verfahren.

Durch die absolute pauschale Absage gegen sämtliche Bebauungspläne, die Einzelhausbebauung vorschreibt, werden mit der Entscheidung des Bezirksamtsleiters die gesetzliche Vorgaben und Entscheidungsdebatten abgewürgt.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

1. Ist eine politische Erklärung von Bezirksamtsleiter Michael Werner-Boelz geeignet, bundesstatuiertes Bauplanungsrecht zu suspendieren?
 

Nein.


2. Ist ein Wahlprogramm oder eine Koalitionsvereinbarung ohne parlamentarische Diskussion sowie ohne Berücksichtigung der Bezirksversammlung und der Ausschüsse berechtigt, gegen das Planrecht zu stimmen?
 

Nein, mit der Koalitionsvereinbarung ist die politische Zielvorstellung, in zukünftigen neuen Bebauungsplänen keine Einfamilienhäuser mehr auszuweisen, formuliert worden.


3. Ist der Leitung des Bezirksamtes bekannt, dass mit Ausnahme des Friedhofs-Ohlsdorf, des Stadtparks und des Flughafengeländes der Bezirk Hamburg-Nord der am dichtesten bebaute und versiegelte Bezirk ist?

 

Ja.


4. Falls dies bekannt sein sollte - wie verträgt sich eine politische Erklärung, Einzelhausbebauung zukünftig auszuschließen?
   

Mit der Koalitionsvereinbarung ist eine politische Zielvorstellung (s.o.) formuliert worden.


5. Ist der Verwaltung bekannt, dass jeder Bebauungsplan geprüft werden muss und Ausnahmegenehmigungen gegen den Bebauungsplan sorgfältig abgewogen werden müssen?
 

Ja, Einfamilienhäuser sind in bestehendem Planrecht dort, wo sie festgesetzt sind weiterhin genehmigungsfähig.


6. Wenn ja - warum wird das Abwägungsrecht ausgehebelt?
 

Nein, siehe Antwort zu Frage 5.


7. Ist der Verwaltungsleitung bewusst, welche Auswirkung diese Vorfestlegung auf Mehrfamilienhausbebauung sowie auf lebenslange Bausparverträge von Bürgerinnen und Bürger hat?
 

Auswirkungen auf Bausparverträge sind nicht zu erwarten.
 

8. Wie steht die Bezirksamtsleitung zu dem öffentlichen Urteil, dass durch die Verwirklichung ihrer Pläne eine Gettoisierung entstehen würde?
 

Hier handelt es sich um eine pauschale Einschätzung, die aus Sicht der Verwaltung nicht der Realität entspricht.


9. Ist angedacht, den Bezirk noch dichter zu bebauen, als dies derzeit in den Stadtteilen Barmbek oder Fuhlsbüttel der Fall ist?
 

Nein, diese Stadtteile können nicht pauschal für eine angestrebte Dichte im gesamten Bezirk herangezogen werden.


10. Wird berücksichtigt, dass die negative Bilanz des Baumbestandes im Bezirk Hamburg-Nord sich durch massiven Baumaßnahmen vergrößert?
 

Der Baumbestand im Bezirk Hamburg-Nord ist gemäß Baumschutzverordnung geschützt und wird weiterhin berücksichtigt in der Planung und Genehmigung von Bauvorhaben.


11. Welche Aufgaben verbleiben dem Stadtentwicklungsausschuss?
 

Die Aufgaben des Stadtentwicklungsausschusses werden nicht verändert.

 

12. Sollen Vorgaben wie die städtebaulichee Erhaltungsverordnung Gartenstadt Alsterdorf oder andere Formen des Milieuschutz außer Kraft gesetzt werden?

 

Nein, die bestehenden Bau- und Erhaltungsgebiete bleiben erhalten.

 

13. Ist es rechtens, dass eine Aussage des Bezirksamtsleiters Bundes- und Landesrecht brechen kann?

 

Nein. Bundes- und Landesrecht werden durch die Zielvorstellungen des Koalitionsvertrags nicht angegriffen.