Den barrierefreien Ausbau des Alsterwanderweg bei der Hindenburgstraße und der Sengelmannstraße weiter optimieren. Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel
Letzte Beratung: 07.02.2023 Hauptausschuss Ö 8.10
Der Regionalausschuss Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Langenhorn-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 30.01.2023 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines Antrages der FDP-Fraktion befasst und mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen DIE GRÜNE und SPD, sowie CDU folgende, geänderte Beschlussempfehlung (Prüfantrag) verabschiedet:
1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, vordringlich zu veranlassen zu prüfen, dass die im Sachverhalt beschriebenen Rampen vorrangig innerhalb der vorhandenen Umbaupläne
(Barrierearmer Alsterwanderweg; hier Bauabschnitt 4) zu behandeln sind, sodass diese
durch Personen mit eingeschränkter Mobilität ohne fremde Hilfe besser genutzt werden
können.
2. Das Bezirksamt wird gebeten, in der Rathenaustraße auf Höhe des Standortes
Knappe Böge eine Absenkung der Bordsteinkanten zu veranlassen, um für Menschen
mit einer Gehbehinderung eine Querung zu erleichtern.
Begründung:
Der barrierefreie Ausbau des Alsterwanderweges wurde bereits zum Teil
abgeschlossen und findet großen Anklang.
In einer kleinen Anfrage der FDP-Fraktion zum Thema (Drs. 21-3912) wird vom
Bezirksamt dargelegt, dass der Abgang der Hindenburgstraße in Richtung Ohlsdorf als
barrierearm (und somit nicht barrierefrei) bewertet wird. Der Abgang ist in Teilen mit
unterschiedlichen Steigerungen nicht barrierefrei, daher ist dieser Abschnitt für
Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, händisch nur sehr schwer zu
meistern. Bergab ergeben sich ebenfalls Komplikationen durch die Oberfläche des
Abgangs, welcher aus Platten, defektem Kopfsteinpflaster und eingerissenen Asphalt
besteht. Dadurch entsteht eine zusätzliche Gefährdung für und durch den Radverkehr.
Darüber hinaus ist im Verlauf des Weges nach Ohlsdorf die Rampe zur
Sengelmannstraße (Süd-Ost) in einem sehr schlechten Zustand. Dort besteht eine
besondere Gefährdung durch die Rundung der Wegfläche mit Kopfsteinplaster im
oberen Bereich des Aufgangs, welcher sich den Weg mit dem asphaltierten alten
Fahrradweg teilt. Für Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind und für
Menschen mit einer Gehbehinderung ist dieser praktisch nicht nutzbar. Hier triff der
Radverkehr aus der Sengelmannstraße in einer sehr engen und unübersichtlich Kurve
auf die Rampe. Für eine Begegnung ist die Rampe abwärts zu eng, besonders auf dem
Abschnitt, welcher mit Kopfsteinpflaster belegt ist.
In der Mitte des skizzierten Wegabschnitts zwischen Hindenburgstraße und
Sengelmannstraße führt die Knappe Böge zur Rathenaustraße und zum gegenüber
liegenden Alsterwanderweg. Dort besteht keine beidseitige Absenkung der Kantsteine
in der Rathenaustraße. Dies erschwert Menschen mit einer Gehbehinderung den
Zugang zum Alsterwanderweg.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
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