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Den barrierefreien Ausbau des Alsterwanderweg bei der Hindenburgstraße und der Sengelmannstraße weiter optimieren. Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel

Beschlussempfehlung Ausschuss

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07.02.2023
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Langenhorn-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 30.01.2023 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines Antrages der FDP-Fraktion befasst und mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen DIE GRÜNE und SPD, sowie CDU folgende, geänderte Beschlussempfehlung (Prüfantrag) verabschiedet:

 

1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, vordringlich zu veranlassen zu prüfen, dass die im Sachverhalt beschriebenen Rampen vorrangig innerhalb der vorhandenen Umbaupläne

(Barrierearmer Alsterwanderweg; hier Bauabschnitt 4) zu behandeln sind, sodass diese

durch Personen mit eingeschränkter Mobilität ohne fremde Hilfe besser genutzt werden

können.

 

2. Das Bezirksamt wird gebeten, in der Rathenaustraße auf Höhe des Standortes

Knappe Böge eine Absenkung der Bordsteinkanten zu veranlassen, um für Menschen

mit einer Gehbehinderung eine Querung zu erleichtern.

 

 

Begründung:

 

Der barrierefreie Ausbau des Alsterwanderweges wurde bereits zum Teil

abgeschlossen und findet großen Anklang.

 

In einer kleinen Anfrage der FDP-Fraktion zum Thema (Drs. 21-3912) wird vom

Bezirksamt dargelegt, dass der Abgang der Hindenburgstraße in Richtung Ohlsdorf als

barrierearm (und somit nicht barrierefrei) bewertet wird. Der Abgang ist in Teilen mit

unterschiedlichen Steigerungen nicht barrierefrei, daher ist dieser Abschnitt für

Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, händisch nur sehr schwer zu

meistern. Bergab ergeben sich ebenfalls Komplikationen durch die Oberfläche des

Abgangs, welcher aus Platten, defektem Kopfsteinpflaster und eingerissenen Asphalt

besteht. Dadurch entsteht eine zusätzliche Gefährdung für und durch den Radverkehr.

 

Darüber hinaus ist im Verlauf des Weges nach Ohlsdorf die Rampe zur

Sengelmannstraße (Süd-Ost) in einem sehr schlechten Zustand. Dort besteht eine

besondere Gefährdung durch die Rundung der Wegfläche mit Kopfsteinplaster im

oberen Bereich des Aufgangs, welcher sich den Weg mit dem asphaltierten alten

Fahrradweg teilt. Für Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind und für

Menschen mit einer Gehbehinderung ist dieser praktisch nicht nutzbar. Hier triff der

Radverkehr aus der Sengelmannstraße in einer sehr engen und unübersichtlich Kurve

auf die Rampe. Für eine Begegnung ist die Rampe abwärts zu eng, besonders auf dem

Abschnitt, welcher mit Kopfsteinpflaster belegt ist.

 

In der Mitte des skizzierten Wegabschnitts zwischen Hindenburgstraße und

Sengelmannstraße führt die Knappe Böge zur Rathenaustraße und zum gegenüber

liegenden Alsterwanderweg. Dort besteht keine beidseitige Absenkung der Kantsteine

in der Rathenaustraße. Dies erschwert Menschen mit einer Gehbehinderung den

Zugang zum Alsterwanderweg.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

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