Das neue Kulturhaus Eppendorf im Zentrum martini44 Kleine Anfrage Nr. 102/2017 von Herrn M. Fischer und Herrn N. Müller, CDU-Fraktion
Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat die Bezirksversammlung Hamburg-Nord per Drucksache 20-4496 um 13.000 Euro für die baufachliche Begleitung bei den Umbaumaßnahmen Martinistraße 44 gebeten. Das Gelände wird vom Bauverein der Elbgemeinden umgebaut und soll u.a. für das Kulturhaus Eppendorf neue Wirkungsstätte im Zentrum martini44 werden. Hierfür erhält der Bauverein weitere 400.000 Euro aus dem Sanierungsfonds der Hamburgischen Bürgerschaft. Wenn dadurch die gute Arbeit des Kulturhauses für den Stadtteil langfristig gesichert werden kann, ist das Projekt ein Gewinn für Eppendorf. Um das Haus zukunftsfähig zu machen hat die Bezirksversammlung Hamburg-Nord 10.472,00 Euro für die Erstellung eines Wirtschaftlichkeitsgutachtens aus dem Quartiersfonds der Bezirksversammlung Hamburg-Nord bereitgestellt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:
Miete- und Betriebskosten:
2012: 25.524,11 €
2013: 29.279,00 €
2014: 29.813,36 €
2015: 40.000,00 € kalkuliert, abgerechnet lt. VN 50.149,54 €
2016: 40.000,00 € endgültige Abrechnung liegt noch nicht vor.
2017: 50.000,00 €
270 m²
Miete 10,00 € netto kalt pro m², Gesamt = 5.561 Euro Miete (561 m²), siehe Drucksache 21/8346
Die Höhe der Betriebskosten steht noch nicht fest.
561 m² + zusätzlich 46 m², die mietfrei überlassen werden.
Der Bauverein der Elbgemeinden erhält keine öffentlichen Mittel. Die Zuwendung in Höhe von 400.000 Euro erhält das Kulturhaus Eppendorf. Die Miete ist fest vereinbart und bezieht sich auf die Standardausführung. Mit den Mitteln der Bürgerschaft werden über den Standard hinausgehend finanziert: Fußbodenbelege, Dachverkleidung, Lüftungsanlagen sowie Sonderausstattungen z.B. Glasausschnitte in Türen, Elektrotechnik. Im Übrigen siehe Drucksache 21/8346
Unter Berücksichtigung der Grundsätze des kostenstabilen Bauens ist eine externe Prüfung des Zuwendungsempfängers notwendig. Die baufachliche Begleitung wird durch das Amt für Bauordnung und Hochbau kostenpflichtig durchgeführt, siehe Drucksache 20/6208.
Laut Auskunft des Kulturhauses ist die Berechnung der Umzugskosten ein Bestandteil der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die noch durchgeführt wird (s.a. Antwort zu 9).
Aus welchen Mitteln der Umzug finanziert wird, steht noch nicht fest.
Nein.
Ende 2017 wird das Wirtschaftlichkeitsgutachten abgeschlossen sein.
Der Bau von Martini 44 hat bereits begonnen. Der Beginn der Bauarbeiten an dem Bauteil des zukünftigen Kulturhauses wurde noch nicht festgelegt. Geplant ist spätestens Anfang 2018.
Anfang 2019
05.07.2017
Tom Oelrichs
Keine
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