21-0245

Darf die Kita PEDIA in Klein Borstel bleiben?
Anfrage gem § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Das Flurstück 1042 (Bolzplatz) ist insgesamt ca. 8.100 m² groß. Im November 2016 wurde eine Teilfläche von rund 4.900 m² als Bauwagenplatz vermietet. Für die Realisierung noch ausstehender Schulbedarfe der Albert-Schweitzer-Schule (Sporthalle) ist der verbleibende Teil, rund 3.200 m², des angegebenen Flurstücks 1042 als Schulerweiterungsfläche ausgewiesen. Der Träger PEDIA GmbH unterhält auf einem Teil des Geländes eine Kita mit insgesamt ca. 60 Krippen- und Elementar-Kindern.

 

Derzeit wird am B-Plan Ohlsdorf 30 gearbeitet, der auch eine Kita einplant. Gemäß des Bürgervertrages soll bis zum 28.02.2022 die Unterkunft aufgegeben werden und bis spätestens 30.06.2022 mit der Realisierung eines Wohnbauprojektes begonnen werden. In der Unterkunft Große Horst leben viele Kinder. Ein Großteil benötigt einen Kita Platz.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

 

  1. Seit wann betreibt die PEDIA GmbH eine Kita auf dem Flurstück 1042 und wann läuft der Vertrag aus?

 

Antwort der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zu den Fragen 1. – 6.:

 

Der Träger Pedia Regio GmbH betreibt seit dem 01.08.2018 eine Kita auf dem Flurstück 1042 (Stübeheide 138, 22337 Hamburg). Der Mietvertrag läuft zum 31.05.2021 aus.

 

  1. Welche weiteren Maßnahmen sind der Behörde bekannt, ob und wo in Klein Borstel weiteren Möglichkeiten zur Kitaunterbringung in Planung sind?

 

Nach Informationen der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde plant die Evangelische Kita Maria Magdalenen, Stübeheide 173, eine Erweiterung der Bestandskita um ca. 35 Plätze (Krippe und Elementar).

 

  1. Was unternimmt die zuständige Behörde, damit ab Vertragsende der PEDIA und bis zur möglichen Neueröffnung einer Kita im B-Plan Ohlsdorf 30, die Kinder einen Platz finden?

 

Die für die Kindertagesbetreuung zuständige Behörde unterstützt den Kita-Träger, dass die Kita am Standort „Stübeheide 138“ mindestens bis zum Ende des Bestands der Unterkunft aufrechterhalten wird.

 

  1. Benötigt die Albert-Schweitzer-Schule das Flurstück 1042 für eine Schulerweiterung?

Wenn ja, wann?

 

Ja, an der Albert-Schweitzer-Schule ist die Errichtung einer zusätzlichen Sporthalle erforderlich. Diese kann nur auf einem Teilgrundstück des Flurstücks 1042 realisiert werden. Nach aktuellen Planungen soll im Jahr 2021 mit den Bauarbeiten begonnen werden.

 

  1. Welche Möglichkeit sieht die zuständige Behörde mit der Schulerweiterung zu warten, bis alle PEDIA Kinder einen neuen Platz gefunden haben?

 

Der Bau einer Sporthalle ist lediglich auf dem o. g. Flurstück möglich. Eine zeitliche Verschiebung der Realisierung der Sporthalle würde bedeuten, dass die Albert-Schweitzer-Schule, wie bislang alternative Sportangebote bereitstellen muss, die keiner Sporthalle bedürfen bzw. in einigen Jahrgängen weiterhin einen reduzierten Sportunterricht anbieten muss.

 

  1. Ist im B-Plan Ohlsdorf 30 eine Kita eingeplant?

Wenn ja, gibt es eine Ausschreibung für die Trägersuche?

Wenn ja, wie lautet der Ausschreibungstext?

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Ohlsdorf 30“ wurde eine Kita mit 60 Plätzen eingeplant. Die Flächen des Baugebietes Ohlsdorf 30 werden durch den Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) veräußert. Der LIG wird von der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde gebeten zu prüfen, ob im Rahmen der Grundstücks-Ausschreibung die Pedia Regio GmbH als Mieter der Kita empfohlen werden kann. Mit dem LIG wird verabredet, dass dem Käufer der Fläche auf jeden Fall das Interesse der Pedia Regio GmbH auf Anmietung der Kita-Fläche mitgeteilt wird. Im Übrigen obliegt dem Käufer der Fläche die Trägerauswahl in eigener Verantwortung.

 

  1. Wann endet der Vertrag der Bauwagenbewohner auf dem Grundstück 1042?

 

Antwort des Bezirksamtes zu Frage 7.:

 

Der Mietvertrag wurde vom Mieter am 08. November 2016 und vom Vermieter am

25. November 2016 unterschrieben. Der Vertrag endet zum 31. Oktober 2021. Sechs

Monate vor Vertragsende kann er vom Mieter um weitere fünf Jahre einseitig verlängert

werden. Danachuft der Vertrag unbefristet mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist“

 

Ralf Staack        05.09.2019

 

 

 

Andreas Schott Martina Lütjens

Fraktionsvorsitzender Dr. Petra Sellenschlo