Corona Pandemie im Bezirk Hamburg-Nord
Die erste Welle der Corona-Pandemie konnte in Deutschland durch entschlossenes Handeln weitgehend unter Kontrolle gebracht werden. Die hohe Bereitschaft in der Bevölkerung, den Empfehlungen und Auflagen zur Vermeidung von weiteren Infektionen zu folgen, war eine wesentliche Grundlage für die bisherigen Erfolge.
Angesichts zuletzt wieder steigender Infektionszahlen und der Gefahr einer zweiten Welle der Pandemie sind die bisherigen Erfahrungen und die Kapazitäten der Gesundheitsämter von entscheidender Bedeutung.
Nach Einschätzung des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes fehlen rund 10.000 Stellen für Fachkräfte
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:
März |
512 |
April |
317 |
Mai |
19 |
Juni |
17 |
Juli |
37 |
Siehe beigefügte Tabelle.
Stichtag |
|
01.01.2020 |
88 |
01.04.2020 |
84 |
01.08.2020 |
91 |
Bezirksamtsintern wurde das Gesundheitsamt temporär und ggf. mit Stundenanteilen von einzelnen Personen aus folgenden Bereichen verstärkt:
Darüber hinaus aus folgenden Bereichen:
D2:
Die Dienstleistungen des Dezernats Bürgerservice mit den Fachbereichen Einwohnerwesen und Personenstandswesen sind im Zeitraum vom 16.03. - 15.06.2020 soweit wie möglich und rechtlich zulässig digital bzw. im schriftlichen Verfahren bearbeitet worden. Lediglich die Dienstleistungen, bei denen eine persönliche Vorsprache zur eindeutigen Identifizierung oder der Abgabe biometrischer Daten erforderlich ist, konnten aufgrund der Corona-Einschränkungen nicht bearbeitet werden bzw. mussten auf Notfälle beschränkt bleiben. Hierzu zählten beispielsweise die Beantragung von Ausweisdokumenten, die Vorlage von ausländischen Personaldokumenten im Original oder die Abgabe namens- oder personenstandsändernder Erklärungen sowie die Entgegennahme von Kirchenaustrittserklärungen.
Nach Lockerung der Kontaktbeschränkungen und der damit einhergehenden Ausweitung der Präsenz-Zeiten ab 18.06. wurde zur Abfederung der erhöhten Nachfrage das Terminangebot unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften so weit wie möglich ausgeweitet.
D3:
Alle notwendigen Dienstleistungen/Aufgaben wurden erfüllt. Einschränkungen haben sich aufgrund der notwendigen Vorgaben aus den jeweils relevanten Eindämmungsverordnungen bzw. der Einhaltung von Hygienemaßnahmen für den Infektionsschutz ergeben. Dies galt für den gesamten Zeitraum für Schuleingangsuntersuchungen, Schulzahnärztliche Untersuchungen Impfsprechstunden, elektive Begutachtungen.
In anderen Bereichen gab es durch Corona keine erwähnenswerten Einschränkungen der öffentlichen Dienstleistungen.
Für die Nachverfolgung von Infektionsfällen wurde Vorsorge getroffen, um bei Bedarf die anerkannte Größe von bis zu 5 MitarbeiterInnen pro 20.000 EinwohnerInnen verfügbar zu haben; es erfolgen bei Bedarf Abordnungen und auch befristete Ausschreibungen und Einstellungen.
Bei akuten Spitzen im Infektionsgeschehen oder kurzfristigen oder neuen Kontrollerfordernissen müssen allerdings gleichwohl Überstunden- auch am Abend und am Wochenende – vor allem von den Fachkräften- geleistet werden, um schnell und flexibel handeln zu können.
Im Personalbestand ergeben sich durch Fluktuation und den Fachkräftemangel immer wieder Vakanzen. Dem wird mit laufenden Ausschreibungen und gezielter Ansprache und Werbung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, u.a. im Rahmen der laufenden Imagekampagne der Bezirksämter, begegnet.
Darüber hinaus ist der Senat (wie auch andere Länder und der Bund) aktuell damit befasst, Grundlagen für die notwendige strukturelle Verstärkung der Gesundheitsämter zu schaffen.
Ja.
Neben der fachmedizinischen Diskussion: Aktuell gibt es einige erkrankte Rückkehrer aus Risikogebieten. Ansonsten Übertragungen im familiären Kontext, bei Feiern, zum Teil ist auch kein Indexfall zu eruieren.
Das Gesundheitsamt hat nur vereinzelt Testungen durchgeführt. Über die Anzahl der Testungen in Laboren, hier insbesondere an Krankenhäusern angegliederte Labore, liegen uns keine Daten vor.
Die Testkapazität in Hamburg gesamt liegt bei ca. 18000/Tag. Die Aufteilung auf die Bezirke muss von der Sozialbehörde beantwortet werden.
Es gibt Testungen durch die Kassenärztliche Vereinigung bei symptomatischen Patienten, Screeninguntersuchungen in Krankenhäusern, Testungen über den Fasttrack bei Fällen in Wohnpflegeeinrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen, Wohnunterkünften, Polizei und Feuerwehr etc. und seit Anfang August auch Testungen für Einreisende aus dem Ausland.
Grundsätzlich sind die angemessene Ausstattung und eine Bevorratung gegeben. Nachbestellungen z.B. zu besonderen Desinfektionsmitteln und bestimmten Maskentypen sind in Abständen gleichwohl erforderlich.
Es gab bislang nur sehr wenige Rückmeldungen zur Warn APP von Personen, denen angezeigt wurde, dass Sie Kontakt zu einem positiven Fall hatten.
Konsequente Kontaktpersonennachverfolgung ist die wichtigste Maßnahme.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.