21-0697

Bushaltestelle "Nesselstraße"
Kleine Anfrage nach §24 BezVG von Herrn Thorsten Schmidt (GRÜNE)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Der Fragesteller wurde durch einen Bürger darauf aufmerksam gemacht, dass die neue Bushaltestelle „Nesselstraße“ in Fahrtrichtung Fuhlsbüttel regulär bedient wird, diese jedoch in Fahrtrichtung Ohlsdorf nicht existent ist. An der „Nesselstraße“ halten die Busse nur in Fahrtrichtung Fuhlsbüttel.

Der Bürger war zu dem Thema im Austausch mit dem Bezirksamt. Dem Fragesteller vorliegenden
E-Mails zu Folge will das Bezirksamt die Verkehrsplanung für den Maienweg im Bereich
Am Weißenberge / Nesselstraße / Gertrud-Meyer-Straße erst dann fertigstellen, wenn der Hochbau im nahen Baugebiet abgeschlossen ist. Dies ist z.Z. nicht absehbar.

Die genannte Verkehrsplanung beinhaltet offenbar den Bau der Bushaltestelle in Fahrtrichtung Ohlsdorf inkl. einer Fußgängerquerungshilfe. Eine provisorische Haltestelle inkl. provisorischer Querungshilfe möchte das Bezirksamt offenbar nicht einrichten, weil es davon ausgeht, dass zumindest die Querungshilfe vom Baustellenverkehr beschädigt würde.

 

 

 

 

 

 

Ich frage:

  1. Wie lauten die genauen Planungen für die Umgestaltung des Maienweges im Bereich
    Am Weißenberge / Nesselstraße / Gertrud-Meyer-Straße? Bitte Planzeichnungen und Erläuterungsbericht anfügen, bitte auch für den Bereich zwischen Nesselstraße und Am Weißenberge.

 

Die Planung der Liegenschaftserschließung Ohlsdorf 26 wurde am 24.03.2014 im Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Alsterdorf-Groß Borstel vorgestellt und am 28.04.2014 zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Maienweg ist Teil der äußeren Erschließung. Zu besseren und sichereren Zugänglichkeit  der neu geplanten südlich gelegenen Bushaltestelle (Fahrtrichtung U-/S- Ohlsdorf) sind zwei Querungshilfen („Sprunginseln“) vorgesehen, wofür die Fahrbahn aufgeweitet werden muss. Aufgrund des Aufbaus der Straße sind aufwändigere Erneuerungen der Fahrbahn dafür notwendig.

Die Lagepläne sowie der Erläuterungsbericht der Schlussverschickung sind als Anlage beigefügt. Änderungen der Planung und Provisorien müssen aus bezirklichen Mitteln finanziert werden, da die Planung abgeschlossen ist.

 

 

  1. Gibt es weitere Verkehrsplanungen oder Überlegungen im Bezirksamt für den Maienweg im Abschnitt zwischen „Am Hasenberge“ und Sengelmannstraße? Wenn ja, bitte ausführen.

 

Nein.

 

 

  1. Wie sieht der Baufortschritt für die unter 1. genannte Verkehrsplanung aus? Was ist bereits fertiggestellt? Welche weiteren Bauabschnitte sind bereits terminiert? Wann kann die Planung inkl. Fußgängerquerungshilfe und Bushaltestelle „Nesselstraße“ voraussichtlich fertiggestellt werden?

 

Fertiggestellt sind die äußere Erschließung Surenkamp (größtenteils), Kreuzung Surenkamp / Sengelmannstraße, Kreuzung Sengelmannstraße / Maienweg (Bündnis für Radverkehr), die Gertrud-Meyer-Straße sowie teilweise die Gehwege am Maienweg und in der Straße Am Weißenberge.

Die Straßenbauarbeiten stehen in Abhängigkeit von der Fertigstellung der Hochbauarbeiten im Erschließungsgebiet. Aufgrund des schleppenden und sich verzögernden Hochbaufortschrittes können keine verlässlichen Fertigstellungstermine genannt werden.

 

 

 

 

 

 

  1. Inwiefern ist die Bushaltestelle „Nesselstraße“ in Fahrtrichtung Fuhlsbüttel bereits fertiggestellt? Ist diese als final oder als provisorisch hergestellt zu verstehen? Falls provisorisch: Aus welcher Quelle standen dafür Mittel zur Verfügung?

 

Die Hochbahn hat die Haltestelle in Richtung Südwesten (Richtung U-Volksdorf bzw. S-Airport) provisorisch hergestellt. Die Angleichung mit wassergebundener Decke erfolgte aufgrund des geringen Aufwands aus Unterhaltungsmitteln.

 

 

  1. Sollte die Fertigstellung der Bushaltestelle in Fahrtrichtung Ohlsdorf noch in ferner Zukunft liegen bzw. nicht terminiert werden können: Warum richtet das Bezirksamt keine provisorische Haltestelle und ggf. auch eine provisorische Fußgängerquerungshilfe ein?

 

Die Straßenverkehrsbehörde fordert als Voraussetzung für die Anordnung der Haltestelle in Fahrtrichtung U-/S- Ohlsdorf die Herstellung der Querungshilfen. Dafür muss die Fahrbahn aufgeweitet und ein Haltebereich sowie ein provisorischer Gehweg hergestellt werden. Dies ist keine Maßnahme der Straßenunterhaltung, da u.a. eine Planung benötigt wird und höhere Kosten anfallen. Dafür müssten die politischen Gremien aktuelle Beschlüsse zurück stellen, um Ressourcen und Mittel bereit zu stellen.

 

 

  1. Warum genau würde eine provisorische Fußgängerquerungshilfe durch Baustellenverkehr beschädigt werden? Wo würde das Bezirksamt eine provisorische Fußgängerquerungshilfe einrichten (bitte in Bezug auf die Planzeichnung aus 1. antworten)? Könnten Beschädigungen durch Baustellenverkehr vermieden werden, indem die Fußgängerquerungshilfe an anderer Stelle eingerichtet würde?

 

Die Einschätzung des Bezirksamts Hamburg-Nord basiert auf Erfahrungen aus anderen Erschließungen. Warum die Fahrzeugführer nicht die entsprechende Sorgfalt an den Tag legen, vermag das Bezirksamt Hambugr-Nord nicht zu sagen. Grundsätzlich kommen aber in Erschließungsgebieten solchen Umfangs im Zuge des Hochbaus große Maschinen zum Dauereinsatz. Sei es um Bodenbewegungen durchzuführen oder die Baustellen mit dem notwendigen Material zu versorgen. All diese Rahmenbedingungen führen zu einem dauerhaft erhöhten Verkehrsaufkommen - überwiegend Schwerverkehr -, der erfahrungsgemäß vor allem beim Anfahren der Baustellen die vorhandene Infrastruktur rücksichtslos nutzt und beschädigt.

Die Lage der provisorischen Querungshilfe würde sich aufgrund der Schleppkurven und der Notwendigkeit einer haltestellenahen Lage voraussichtlich nicht wesentlich ändern. Genauere Aussagen bedürfen einer Planung.

Damit können durch die Ein- und Ausfahrten der Baustellenverkehre Beschädigungen nicht ausgeschlossen werden.

 

 

  1. Würde voraussichtlich auch eine provisorische Bushaltestelle durch Baustellenverkehr in Mitleidenschaft gezogen werden? Falls ja, bitte die Gründe erläutern. Falls ja, warum wurde die Bushaltestelle in Fahrtrichtung Fuhlsbüttel dann bereits hergestellt?

 

Ja – siehe zu 6.

Die Haltestelle in Fahrtrichtung Sengelmannstraße wurde nur provisorisch hergestellt (siehe auch zu 4. und zu 5.).

 

 

  1. Sieht das Bezirksamt eine Fußgängerquerungshilfe (ggf. provisorisch) als zwingende Voraussetzung für die Einrichtung einer (ggf. provisorischen) Bushaltestelle an?

- Falls ja, bitte die Gründe erläutern.

- Falls ja, wieso werden dann die ebenfalls auf der Südseite des Maienweges gelegenen Parkplätze nicht gesperrt? Diese lassen sich von den nahen Wohnungen aus ebenfalls nur durch „wildes“ Queren des Maienweges erreichen.

 

Zu 8a:

Ja siehe zu 5.

Zu 8b.:

Diese dienten bereits vor der Erschließung vor allem den angrenzenden Kleingärtnern. Darüber hinaus wäre die Straßenverkehrsbehörde zu befragen.

 

 

  1. Aus welchem Topf würde das Bezirksamt eine provisorische Bushaltestelle und ggf. provisorische Fußgängerquerungshilfe üblicherweise finanzieren?

 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord würde eine provisorische Bushaltestelle und ggf. provisorische Fußgängerquerungshilfe aus der  bezirklichen Rahmenzuweisung „Neu-, Ausbau und Grundinstandsetzung von Straßen" finanzieren.

 

 

  1. Wie hoch wären die geschätzten Kosten für

a) eine provisorische Bushaltestelle und

b) eine provisorische Fußgängerquerungshilfe?

 

Da nur beides zusammen möglich ist (siehe zu 5.) und genauere Zahlen eine Planung erfordern, kann das Bezirksamt Hamburg-Nord nur einen groben Kostenrahmen abschätzen. Dieser beträgt ca. 300.000 €.

Dabei ist nur eine Querungshilfe angesetzt und es besteht die Gefahr der ungesicherten Querung dort wo die zweite nicht realisierte Querung vorgesehen ist.

 

 

 

 

  1. Wäre es denkbar, die gesamte Ausbauplanung schon mittelfristig umzusetzen (ohne auf den Hochbau zu warten), dabei jedoch zunächst auf die Mittelinsel zu verzichten, um diese vor Schäden zu bewahren? Welche Nachteile hätte dieses Vorgehen? Könnte die fehlende Insel bis zur endgültigen Herstellung durch einen temporären Zebrastreifen ersetzt werden?

 

Siehe Antwort zu Frage 5. 

Darüber hinaus ist die Straßenverkehrsbehörde zu befragen, ob aus heutiger Sicht ein Fußgängerüberweg anzuordnen wäre.

Die Umsetzung eines Provisoriums bedarf zudem neben zusätzlicher Baumittel auch zusätzlicher Planungsressourcen, die im Bezirksamt Hamburg-Nord derzeit nicht zur Verfügung stehen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ralf Staack           23.12.2019