Bushaltestelle "Nesselstraße"
Kleine Anfrage nach §24 BezVG von Herrn Thorsten Schmidt (GRÜNE)
Der Fragesteller wurde durch einen Bürger darauf aufmerksam gemacht, dass die neue Bushaltestelle „Nesselstraße“ in Fahrtrichtung Fuhlsbüttel regulär bedient wird, diese jedoch in Fahrtrichtung Ohlsdorf nicht existent ist. An der „Nesselstraße“ halten die Busse nur in Fahrtrichtung Fuhlsbüttel.
Der Bürger war zu dem Thema im Austausch mit dem Bezirksamt. Dem Fragesteller vorliegenden
E-Mails zu Folge will das Bezirksamt die Verkehrsplanung für den Maienweg im Bereich
Am Weißenberge / Nesselstraße / Gertrud-Meyer-Straße erst dann fertigstellen, wenn der Hochbau im nahen Baugebiet abgeschlossen ist. Dies ist z.Z. nicht absehbar.
Die genannte Verkehrsplanung beinhaltet offenbar den Bau der Bushaltestelle in Fahrtrichtung Ohlsdorf inkl. einer Fußgängerquerungshilfe. Eine provisorische Haltestelle inkl. provisorischer Querungshilfe möchte das Bezirksamt offenbar nicht einrichten, weil es davon ausgeht, dass zumindest die Querungshilfe vom Baustellenverkehr beschädigt würde.
Ich frage:
Die Planung der Liegenschaftserschließung Ohlsdorf 26 wurde am 24.03.2014 im Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Alsterdorf-Groß Borstel vorgestellt und am 28.04.2014 zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Maienweg ist Teil der äußeren Erschließung. Zu besseren und sichereren Zugänglichkeit der neu geplanten südlich gelegenen Bushaltestelle (Fahrtrichtung U-/S- Ohlsdorf) sind zwei Querungshilfen („Sprunginseln“) vorgesehen, wofür die Fahrbahn aufgeweitet werden muss. Aufgrund des Aufbaus der Straße sind aufwändigere Erneuerungen der Fahrbahn dafür notwendig.
Die Lagepläne sowie der Erläuterungsbericht der Schlussverschickung sind als Anlage beigefügt. Änderungen der Planung und Provisorien müssen aus bezirklichen Mitteln finanziert werden, da die Planung abgeschlossen ist.
Nein.
Fertiggestellt sind die äußere Erschließung Surenkamp (größtenteils), Kreuzung Surenkamp / Sengelmannstraße, Kreuzung Sengelmannstraße / Maienweg (Bündnis für Radverkehr), die Gertrud-Meyer-Straße sowie teilweise die Gehwege am Maienweg und in der Straße Am Weißenberge.
Die Straßenbauarbeiten stehen in Abhängigkeit von der Fertigstellung der Hochbauarbeiten im Erschließungsgebiet. Aufgrund des schleppenden und sich verzögernden Hochbaufortschrittes können keine verlässlichen Fertigstellungstermine genannt werden.
Die Hochbahn hat die Haltestelle in Richtung Südwesten (Richtung U-Volksdorf bzw. S-Airport) provisorisch hergestellt. Die Angleichung mit wassergebundener Decke erfolgte aufgrund des geringen Aufwands aus Unterhaltungsmitteln.
Die Straßenverkehrsbehörde fordert als Voraussetzung für die Anordnung der Haltestelle in Fahrtrichtung U-/S- Ohlsdorf die Herstellung der Querungshilfen. Dafür muss die Fahrbahn aufgeweitet und ein Haltebereich sowie ein provisorischer Gehweg hergestellt werden. Dies ist keine Maßnahme der Straßenunterhaltung, da u.a. eine Planung benötigt wird und höhere Kosten anfallen. Dafür müssten die politischen Gremien aktuelle Beschlüsse zurück stellen, um Ressourcen und Mittel bereit zu stellen.
Die Einschätzung des Bezirksamts Hamburg-Nord basiert auf Erfahrungen aus anderen Erschließungen. Warum die Fahrzeugführer nicht die entsprechende Sorgfalt an den Tag legen, vermag das Bezirksamt Hambugr-Nord nicht zu sagen. Grundsätzlich kommen aber in Erschließungsgebieten solchen Umfangs im Zuge des Hochbaus große Maschinen zum Dauereinsatz. Sei es um Bodenbewegungen durchzuführen oder die Baustellen mit dem notwendigen Material zu versorgen. All diese Rahmenbedingungen führen zu einem dauerhaft erhöhten Verkehrsaufkommen - überwiegend Schwerverkehr -, der erfahrungsgemäß vor allem beim Anfahren der Baustellen die vorhandene Infrastruktur rücksichtslos nutzt und beschädigt.
Die Lage der provisorischen Querungshilfe würde sich aufgrund der Schleppkurven und der Notwendigkeit einer haltestellenahen Lage voraussichtlich nicht wesentlich ändern. Genauere Aussagen bedürfen einer Planung.
Damit können durch die Ein- und Ausfahrten der Baustellenverkehre Beschädigungen nicht ausgeschlossen werden.
Ja – siehe zu 6.
Die Haltestelle in Fahrtrichtung Sengelmannstraße wurde nur provisorisch hergestellt (siehe auch zu 4. und zu 5.).
- Falls ja, bitte die Gründe erläutern.
- Falls ja, wieso werden dann die ebenfalls auf der Südseite des Maienweges gelegenen Parkplätze nicht gesperrt? Diese lassen sich von den nahen Wohnungen aus ebenfalls nur durch „wildes“ Queren des Maienweges erreichen.
Zu 8a:
Ja siehe zu 5.
Zu 8b.:
Diese dienten bereits vor der Erschließung vor allem den angrenzenden Kleingärtnern. Darüber hinaus wäre die Straßenverkehrsbehörde zu befragen.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord würde eine provisorische Bushaltestelle und ggf. provisorische Fußgängerquerungshilfe aus der bezirklichen Rahmenzuweisung „Neu-, Ausbau und Grundinstandsetzung von Straßen" finanzieren.
a) eine provisorische Bushaltestelle und
b) eine provisorische Fußgängerquerungshilfe?
Da nur beides zusammen möglich ist (siehe zu 5.) und genauere Zahlen eine Planung erfordern, kann das Bezirksamt Hamburg-Nord nur einen groben Kostenrahmen abschätzen. Dieser beträgt ca. 300.000 €.
Dabei ist nur eine Querungshilfe angesetzt und es besteht die Gefahr der ungesicherten Querung dort wo die zweite nicht realisierte Querung vorgesehen ist.
Siehe Antwort zu Frage 5.
Darüber hinaus ist die Straßenverkehrsbehörde zu befragen, ob aus heutiger Sicht ein Fußgängerüberweg anzuordnen wäre.
Die Umsetzung eines Provisoriums bedarf zudem neben zusätzlicher Baumittel auch zusätzlicher Planungsressourcen, die im Bezirksamt Hamburg-Nord derzeit nicht zur Verfügung stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Staack 23.12.2019
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