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Bushaltestelle Hohe Liedt – Verkehrssicherheit für Schulkinder darf keine Kostenfrage sein! Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 03.07.2017 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines interfraktionellen Antrages sowie der Gruppe Piraten befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

  1. Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord begrüßt den barrierefreien Ausbau der Bushaltstellen in der Tangstedter Landstraße und deren Herrichtung für die Nutzung durch Gelenkbusse. Die Verkehrssicherheit der bislang geplanten Lösung für die Haltestelle Hohe Liedt wird jedoch kritisiert.
  2. Die Planung für die Bushaltestelle „Hohe Liedt“ in der Tangstedter Landstraße wird daher überarbeitet. Der Planungsbereich wird so erweitert, dass nicht nur die Bushaltestellen (beide Fahrtrichtungen), sondern auch der Knotenpunkt Tangstedter Landstraße / Hohe Liedt betrachtet werden. So kann der Radverkehr bereits vor der Kreuzung vom Hochbordradweg auf die Fahrbahn abgeleitet und sicher durch Knotenpunkt und Bushaltestelle geführt werden. Die Wartefläche der Haltestelle bleibt frei von schnellem Radverkehr.
  3. Der Bezirksamtsleiter setzt sich gegenüber der zuständigen Fachbehörde dafür ein, dass diese über die bislang zugesagten finanziellen Mittel hinaus weitere Mittel für die Baumaßnahme „Bushaltestelle Hohe Liedt“ zur Verfügung stellt, um hier eine verkehrssichere Planung wie unter 2.) skizziert zu ermöglichen.

 

 

Begründung:

In der Mai- und der Juni-Sitzung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel wurden dem Ausschuss die Planungen für drei Bushaltestellen in der Tangstedter Landstraße vorgestellt: Wattkorn, Hohe Liedt und Götkensweg. Anlass der Planungen ist die Umstellung der in der der Tangstedter Landstraße verkehrenden Linie 192 auf Gelenkbusse, die eine Verlängerung der Haltestellen erforderlich macht. Die Umstellung erfolgte bereits 2015, bislang werden an den Haltestellen Provisorien genutzt. Im Zuge der Planung sollen die Haltestellen auch barrierefrei hergerichtet werden. Die Maßnahme wird vom Land Hamburg  aus dem Programm „Förderung des ÖPNV auf der Straße“ finanziert, also nicht aus bezirklichen Tiefbaumitteln. Bei der Tangstedter Landstraße handelt es sich jedoch um eine Bezirksstraße.

 

Während die Planungen für „Wattkorn“ und „Götkensweg“ weitgehend auf Zustimmung stießen, wurde die Planung für die Bushaltestelle Hohe Liedt im Ausschuss bei folgenden Punkten kritisiert:

 

  • Fahrtrichtung Norden: Führung des Radverkehrs auf einem zu schmalen Hochbordradweg (1,25 m) zwischen Wartebereich und Gehweg. Diese Flächen werden von Fußgängerinnen und Fußgängern als nur eine große Fläche „für Fußverkehr“ wahrgenommen, die in der Planung durch den untermaßigen Radweg durchschnitten wird
    Erhebliches Konfliktpotenzial zwischen schnellem Radverkehr und wartenden Busfahrgästen, insbesondere Kindern zu Schulschluss. Die Problematik wird dadurch verschärft, dass gerade jüngere Kinder selten ruhig stehen bleiben und sich praktisch unvorhersehbar bewegen.

 

  • Fällung eines großen Baumes für diesen ohnehin zu schmalen Hochbordradweg

 

  • Fahrtrichtung Süden: Ableitung vom Hochbord auf den Radfahrstreifen unmittelbar hinter dem Knotenpunkt Tangstedter Landstraße / Hohe Liedt; dadurch Aufleitung und wieder Ableitung für den Radverkehr innerhalb von nur wenigen Metern → Gegenteil einer stetigen Führung

 

Um diese Konflikte zu vermeiden, wurde im Ausschuss angeregt, den Radverkehr in beiden Fahrtrichtungen schon vor dem Knotenpunkt Tangstedter Landstraße / Hohe Liedt auf die Fahrbahn zu führen umso besonders sicher nicht nur die Bushaltestellen, sondern auch den Knotenpunkt passieren zu können.

 

Eine derartige Veränderung sei jedoch nicht ohne eine vollständige Neuplanung des Knotenpunktes möglich, so die Planer, da zahlreiche Randbedingungen, insbesondere auch Vorgaben der Polizei, zu beachten seien. Die verkehrliche Situation im Knotenpunkt sei auch heute schon sehr schwierig. Genau deshalb habe man eine Neuplanung des Knotenpunktes als ersten Planungsansatz verfolgt, dieser sei jedoch von der finanzierenden Fachbehörde aus Kostengründen zurückgewiesen worden.

 

Kostengründe dürfen jedoch nicht dazu führen, Abstriche bei der Verkehrssicherheit zu machen! Wenn die Bushaltestellen in der Tangstedter Landstraße erneuert werden sollen, muss die Planung aktuelle Standards insbesondere hinsichtlich der Sicherheit erfüllt.

 

Angesichts von erheblichen Schwierigkeiten, die Bushaltestellen ohne Berücksichtigung des Knotenpunktes zu planen sowie aufgrund der heute schon verkehrlich schwierigen Situation bietet sich daher eine Einbeziehung des Knotenpunktes in die Planung an.

 

Die Einbeziehung des Knotenpunktes bedeutet eine deutliche  Kostensteigerung für diese Maßnahme. Für diese zusätzlichen Kosten sollte die Fachbehörde als Auftraggeberin der Planung aufkommen. Dabei sollte insbesondere berücksichtigt werden, dass eine verkehrssichere Planung für alle Verkehrsteilnehmenden – insbesondere wartende Schulkinder an der Haltestelle – nur durch die Einbeziehung des Knotenpunktes in die Planung möglich ist. Die Verkehrssicherheit von Schulkindern darf nicht am Geldbeutel scheitern!

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Zu 1. bis 3.:

Die Tangstedter Landstraße und die Straße Hohe Liedt sind Bezirksstraßen in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Hamburg-Nord. Zuständig für Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb ist der Bezirk.

 

Grundsätzlich begrüßt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) es, eine Planung nicht nur punktuell zu betrachten und auch die angrenzenden Bereiche in die gesamtheitliche Planung einzubeziehen, wenn dies erforderlich ist.

 

Die BWVI beteiligt sich an der Finanzierung bisher insofern, dass für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen in der Tangstedter Landstraße Mittel in Aussicht gestellt wurden. Hinsichtlich darüber hinausgehender Kosten wird darauf hingewiesen, dass der Bezirk Maßnahmen an den Bezirksstraßen in seiner Zuständigkeit über die eigenen zugewiesenen Mittel finanziert. Ist dies nicht möglich, sollten die benötigten Mittel über Deckungsfähigkeiten innerhalb des Bezirksamtes bereitgestellt oder ein Vorgriff beantragt werden. Sollte nach Ausschöpfung der vorab genannten Möglichkeiten keine Finanzierung möglich sein, wird die zuständige Fachbehörde prüfen, ob dem Bezirk entsprechende Mittel zusätzlich zur Verfügung gestellt werden können, wenn diese quantifizierbar sind.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dagmar Wiedemann

 

Anhänge

 

Keine