Bushaltestelle Hohe Liedt Verkehrssicherheit für Schulkinder darf keine Kostenfrage sein! Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel
Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 03.07.2017 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines interfraktionellen Antrages sowie der Gruppe Piraten befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Begründung:
In der Mai- und der Juni-Sitzung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel wurden dem Ausschuss die Planungen für drei Bushaltestellen in der Tangstedter Landstraße vorgestellt: Wattkorn, Hohe Liedt und Götkensweg. Anlass der Planungen ist die Umstellung der in der der Tangstedter Landstraße verkehrenden Linie 192 auf Gelenkbusse, die eine Verlängerung der Haltestellen erforderlich macht. Die Umstellung erfolgte bereits 2015, bislang werden an den Haltestellen Provisorien genutzt. Im Zuge der Planung sollen die Haltestellen auch barrierefrei hergerichtet werden. Die Maßnahme wird vom Land Hamburg aus dem Programm „Förderung des ÖPNV auf der Straße“ finanziert, also nicht aus bezirklichen Tiefbaumitteln. Bei der Tangstedter Landstraße handelt es sich jedoch um eine Bezirksstraße.
Während die Planungen für „Wattkorn“ und „Götkensweg“ weitgehend auf Zustimmung stießen, wurde die Planung für die Bushaltestelle Hohe Liedt im Ausschuss bei folgenden Punkten kritisiert:
Um diese Konflikte zu vermeiden, wurde im Ausschuss angeregt, den Radverkehr in beiden Fahrtrichtungen schon vor dem Knotenpunkt Tangstedter Landstraße / Hohe Liedt auf die Fahrbahn zu führen umso besonders sicher nicht nur die Bushaltestellen, sondern auch den Knotenpunkt passieren zu können.
Eine derartige Veränderung sei jedoch nicht ohne eine vollständige Neuplanung des Knotenpunktes möglich, so die Planer, da zahlreiche Randbedingungen, insbesondere auch Vorgaben der Polizei, zu beachten seien. Die verkehrliche Situation im Knotenpunkt sei auch heute schon sehr schwierig. Genau deshalb habe man eine Neuplanung des Knotenpunktes als ersten Planungsansatz verfolgt, dieser sei jedoch von der finanzierenden Fachbehörde aus Kostengründen zurückgewiesen worden.
Kostengründe dürfen jedoch nicht dazu führen, Abstriche bei der Verkehrssicherheit zu machen! Wenn die Bushaltestellen in der Tangstedter Landstraße erneuert werden sollen, muss die Planung aktuelle Standards insbesondere hinsichtlich der Sicherheit erfüllt.
Angesichts von erheblichen Schwierigkeiten, die Bushaltestellen ohne Berücksichtigung des Knotenpunktes zu planen sowie aufgrund der heute schon verkehrlich schwierigen Situation bietet sich daher eine Einbeziehung des Knotenpunktes in die Planung an.
Die Einbeziehung des Knotenpunktes bedeutet eine deutliche Kostensteigerung für diese Maßnahme. Für diese zusätzlichen Kosten sollte die Fachbehörde als Auftraggeberin der Planung aufkommen. Dabei sollte insbesondere berücksichtigt werden, dass eine verkehrssichere Planung für alle Verkehrsteilnehmenden – insbesondere wartende Schulkinder an der Haltestelle – nur durch die Einbeziehung des Knotenpunktes in die Planung möglich ist. Die Verkehrssicherheit von Schulkindern darf nicht am Geldbeutel scheitern!
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
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