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Bugenhagenkirche: Eine dem Stadtteil zugewandte Nutzung sicherstellen! Stellungnahme der Finanzbehörde

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

Seit 2004 wird die Bugenhagenkirche in Barmbek-Süd nicht mehr als evangelisch-lutherische Kirche genutzt. Schon seit mehreren Jahren wird das Kirchengebäude als Veranstaltungs- und Probenort genutzt.

Laut Vereinbarungen mit der Kirche von 1875/1965 sollen in Fällen, in denen keine weitere kirchliche Nutzung der seinerzeit den Kirchen zur Verfügung gestellten Grundstücke stattfindet, diese der Eigentümerin – also Hamburg – geräumt zurückgegeben werden. Da das von Architekt Emil Heyen entworfene und 1929 fertiggestellte Gebäude unter Denkmalschutz steht, scheidet eine Räumung des Grundstücks aber aus.

 

In der Vergangenheit gab es diverse Gespräche zwischen dem Kirchenkreis Hamburg-Ost und dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG), wie mit der Bugenhagenkirche weiter verfahren werden soll. So wurde in der Bürgerschafts-Drs. 21/3513 berichtet, dass es von Seiten der Finanzbehörde kein Interesse gebe, das dem Kirchenkreis Hamburg-Ost gehörende Kirchengebäude zu übernehmen.

 

Die Verhandlungen über einen Vertrag zur Grundstücksübertragung ziehen sich jetzt bereits über eine lange Zeit hin und haben ganz offensichtlich noch keinen Abschluss gefunden. Schon in der Vergangenheit hat die Bezirksversammlung betont, dass sie sich auch zukünftig eine dem Stadtteil zugewandte Nutzung der Bugenhagenkirche wünschen. Im Zuge eventueller Veräußerungen der Kirche oder des Grundstückes sollte hierfür Vorsorge getroffen werden.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord empfiehlt im Rahmen eines möglichen Ausschreibungs- und Interessenbekundungsverfahrens die Aufnahme von Formulierungen, die weiterhin eine dem Stadtteil zugewandte Nutzung des Gebäudes der Bugenhagenkirche ermöglichen.

 

 

Für die SPD-FraktionFür die GRÜNE Fraktion

Thomas DomresMichael Werner-Boelz

Christoph Reiffert

 

Die Bezirksversammlung beschließt den Antrag einstimmig.

 

Die Finanzbehörde nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Das Anliegen der Bezirksversammlung wurde in den Verhandlungen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Kirchenkreis Hamburg-Ost beachtet und wird auch bei dem vorgesehenen Abschluss eines Grundstückskaufvertrags berücksichtigt.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dagmar Wiedemann

 

Anhänge

 

Keine