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Bürgerbeteiligung und kooperatives Werkstattverfahren zur Nachnutzung der Folgeunterkunft Große Horst in Klein Borstel Hier: Auswertung der bisherigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Vorstellung der Auslobung

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Sachverhalt

Die ca. 1,8 ha große Fläche des ehemaligen Anzuchtgartens des Ohlsdorfer Friedhofs wird derzeit als Flüchtlingsunterkunft mit 452 Plätzen in der Folgeunterbringung genutzt. Diese Nutzung soll gemäß Bürgervertrag Klein Borstel bis zum 28.02.2022 aufgegeben werden, um anschließend  mit der Realisierung eines Wohnungsbauprojekts zu beginnen.

 

Für diese städtebauliche Entwicklung sollen mit dem Bebauungsplanverfahren Ohlsdorf 30 die planerischen Voraussetzungen geschaffen werden. Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat im Vorwege des Bebauungsplanverfahrens Mitte Juli 2017 mit vier Vor-Ort-Veranstaltungen und einer Online-Beteiligung die Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet.

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 26.06.2017 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt. Nun liegen die ersten Ergebnisse der Vor-Ort- und Online-Beteiligung vor und mit einer Entwurfswerkstatt startet das kooperative Werkstattverfahren als Grundlage für das anschließende Bebauungsplanverfahren Ohlsdorf 30.

 

 

 

 

 

 

Ablauf Öffentlichkeitsbeteiligung

Das mit der Öffentlichkeitsbeteiligung beauftragte Büro urbanista hat im Juli vier Vor-Ort-Veranstaltungen sowie Interviews mit lokalen Akteuren und Akteursgruppen durchgeführt. An verschiedenen Orten wurde über das anstehende Planungsvorhaben informiert und die Bürgerinnen und Bürger hatten die Gelegenheit, ihre Ideen und Vorstellungen für die Nachnutzung der bis 2022 als Flüchtlingsunterkunft genutzten Fläche mitzuteilen. Darüber hinaus gab es die Möglichkeit, sich über die website www.hamburg.de/klein-borstel-plant bis zum 08.09. online zu beteiligen und sich an das Büro urbanista schriftlich oder per E-Mail zu wenden. Diese zweimonatige Phase der Beteiligung wurde durch das Büro urbanista dokumentiert und die Ergebnisse fließen nun in das weitere Verfahren ein.

 

 

Kooperatives Werkstattverfahren

Die Dokumentation der bisherigen Beteiligung wird Anlage der Auslobung für das kooperative Werkstattverfahren. Für die Betreuung dieses Verfahrens wurde das Büro luchterhandt ausgewählt und beauftragt.

Das kooperative Werkstattverfahren beginnt mit der Entwurfswerkstatt am 03. und 04.11.2017, mit der auch die Beteiligung fortgesetzt wird. Am 03.11. stehen die Vorstellung und weitere Diskussion der Ergebnisse der bisherigen Beteiligung und das gegenseitige Kennenlernen aller Akteure für die am nächsten Tag angesetzte Entwurfswerkstatt im Vordergrund. In der Entwurfswerkstatt am 04.11.2017 können die Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit den fünf Büros

  • DeZwarteHond, Köln
  • hartfil - steinbrinck Architekten, Hamburg
  • Renner Hainke Wirth Architekten, Hamburg
  • SEHW Architekten, Hamburg
  • WERK Arkitekter, Kopenhagen

 

Ideen und Vorstellungen für die Bebauung der Fläche entwickeln und den fünf planenden Büros Anregungen für deren weitere Arbeit geben.

 

Im Rahmen der Entwurfswerkstatt werden aus dem Kreis der anwesenden Bürger ein Preisrichter + zwei Stellvertreter für die Jury gewählt.

 

 

Weiteres Vorgehen

Die beiden Büros urbanista und luchterhandt bereiten derzeit in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Hamburg-Nord die Entwurfswerkstatt am 03. und 04.11.2017 vor. Der weitere Zeitplan sieht nach derzeitigem Stand wiefolgt aus:

 

2017

50./51. KW:Zwischenpräsentation und Auswahl von drei Büros für die 2. Phase

 

2018

5. KW:Abgabe durch die Büros

5. – 7. KW:Vorprüfung

8. KW:Abschlusspräsentation & Auswahl Siegerentwurf

12. – 13. KW:Ausstellung der Beiträge in Klein Borstel

 

 

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. Für die Jury wird um Benennung zweier Sachpreisrichter sowie deren Stellvertreter gebeten.

 

 

 

 

Harald Rösler

 

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