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Bürgerbegehren SOS Mühlenkampkanal - Nicht-Auslegung von Unterschriftenlisten Kleine Anfrage Nr. 171/2017 von Herrn Bernd Kroll

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Gemäß § 32 BezVG muss das Bezirksamt Unterschriftenlisten von Bürgerbegehren zur Eintragung auslegen. Am 16.11.2017 lagen im Eingang zum Bezirksamt Hamburg Nord sowie am Empfang keine Unterschriftenlisten für das Bürgerbegehren SOS Mühlenkampkanal aus. Die Mitarbeiterin am Empfang war über das Bürgerbegehren auch nicht informiert und konnte auch auf Nachfrage keine Unterschriftenlisten finden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Wo und ab wann wurden die Unterschriftenlisten gemäß § 32 BezVG jeweils seitens des Bezirksamtes Hamburg-Nord zur Eintragung ausgelegt?

Die Unterschriftslisten liegen nach Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens seit dem 03.08.2017 in den drei Kundenzentren des Bezirksamtes Hamburg-Nord aus.

  1. Wie viele Unterschriften erfolgten bisher auf dieser Basis jeweils? Bitte getrennt nach den einzelnen Standorten angeben.

Kundenzentrum Hamburg-Nord: 22 Eintragungen (Stand 20.11.2017)

Kundenzentrum Barmbek:         40 Eintragung (Stand 21.11.2017)

Kundenzentrum Langenhorn:      0 Eintragungen (Stand 21.11.2017)

 

 

  1. Warum wurden keine Unterschriftenlisten am Empfang im Bezirksamt Hamburg- Nord ausgelegt und wer hat dieses wann in Abstimmung mit wem entschieden?

Die Auslegung erfolgt gemäß § 8 Absatz 1 Bezirksabstimmungsdurchführungsverordnung in den Kundenzentren.

  1. Warum wurde die Mitarbeiterin am Empfang nicht über das Bürgerbegehren und die auszulegenden Unterschriften informiert und wer hat dieses wann in Abstimmung mit wem entschieden?

Die in der Rezeption des Bezirksamtes eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über die Auslegung der Unterschriftenlisten für das Bürgerbegehren in den Kundenzentren informiert. Die Mitarbeiterin hat am 16.11.2017 auf den Informationswunsch des Fragestellers nach der Auslegung von Unterstützungsunterschriften für das „Volksbegehren reagiert und versucht, dieses durch Rücksprache mit dem Kundenzentrum aufzuklären. Gegenwärtig läuft allerdings kein Volksbegehren, im Rahmen dessen Unterschriftenlisten im Bezirksamt auszulegen wären.

  1. Wo wurden bei den bisherigen Bürgerbegehren jeweils die  Unterschriftenlisten zur Eintragung ausgelegt und wie viele Unterschriften erfolgten auf dieser Basis jeweils?

Siehe Antwort zur Frage 3: Auf dieser Rechtsgrundlage wurden zu den nachfolgend aufgeführten Verfahren Unterschriftenlisten in den Kundenzentren des Bezirksamtes ausgelegt.

 

rgerbegehren

-          Turmbau zu Barmbek stoppen!“                                                          110 Eintragungen

-           r den Erhalt von geschützten Bäumen

und ein alternatives Verkehrskonzept am Ochsenzoll“                          53 Eintragungen

-           r den Erhalt der Verkehrssicherheit in der

Langenhorner Gartenstadt Holitzberg“                                                      9 Eintragungen

 

 

28.11.2017
 

 

Harald Rösler

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