20-6017

Bürgerbegehren„SOS-Mühlenkampkanal“ – Der Mühlenkampkanal soll umgrünt und Erholungsgewässer bleiben Fristverlängerung der Einigungsfrist

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Die Bezirksabstimmungsleitung hat mit Bescheid vom 26.02.2018 festgestellt, dass das Bürgerbegehren zustande gekommen ist.

 

Sofern die Bezirksversammlung dem Anliegen des Bürgerbegehrens nicht innerhalb von zwei Monaten unverändert oder in einer Form zustimmt, die von den Vertrauenspersonen gebilligt wird, wird spätestens vier Monate nach der Feststellung des Zustandekommens über den Gegenstand des Bürgerbegehrens ein Bürgerentscheid durchgeführt.

Die zweimonatige Einigungsfrist mit der Bezirksversammlung beginnt am 26.02.2018 und endet am 26.04.2018. Die Einigungsfrist läuft für drei Monate nicht, sofern die Bezirksversammlung diese im Einvernehmen mit der Initiative beschließt; unter denselben Voraussetzungen kann die Aussetzung der Frist einmalig verlängert werden (§ 7 Abs. 3 BezAbstDurchfG, § 20 BezAbstDurchfVO).

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.05.2018 einvernehmlich mit der Initiative einer Verlängerung der Einigungsfrist um drei Monate zugestimmt. Mit der Verlängerung endet die Einigungsfrist am 26.07.2018.

Die Bezirksversammlung hat sich im Hauptausschuss am 03.07.2018 für eine weitere Verlängerung ausgesprochen. Die Bürgerinitiative hat mit dem beigefügtem Schreiben einer Verlängerung der Einigungsfrist  zugestimmt.

Nach der zweiten Verlängerung endet die Einigungsfrist am 26.10.2018.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Tom Oelrichs

 

Anhänge

 

Schreiben der Bürgerinitiative (nicht öffentlich)