Bürgerbegehren SOS-Mühlenkampkanal Der Mühlenkampkanal soll umgrünt und Erholungsgewässer bleiben Erreichen des Drittelquorums (Sperrwirkung)
Das o.g. Bürgerbegehren wurde am 25.07.2017 mit folgendem Text angezeigt:
„Sind Sie dafür,
- dass der Mühlenkampkanal als Nebenarm der Alster Erholungsgewässer bleibt und daher die Uferzone – wie im Bebauungsplan Winterhude 18 festgesetzt – von Bebauung freigehalten wird und
- dass der Entwurf des Bebauungsplans Winterhude 23, der eine Uferbebauung mit deutlicher Nachverdichtung auf dem Grundstück Dorotheenstraße 10 – 16 vorsieht, und damit den Verlust eines wesentlichen Teils der Grünfläche zwischen den 13-geschossigen Hochhäusern und dem Mühlenkampkanal durch Bebauung bis an das Ufer mit Verschattung und Lärm, nicht wirksam wird?“
Das Bürgerbegehren kommt nach § 32 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) zustande, wenn es bis zum 25.01.2018 von drei Prozent der zur Bezirksversammlung Hamburg-Nord Wahlberechtigten (7.115 Personen) unterstützt wird. Für das Einreichen des Drittelquorums nach § 32 Abs. 5 BezVG sind 2.372 gültige Unterstützungsunterschriften erforderlich.
Die Bürgerinitiative hat am 22.09.2017 Unterstützungsunterschriften eingereicht.
Nach der Prüfung des Unterschriften hat das Bezirksamt am 06.10.2017 festgestellt, dass mindestens 2.372 gültige Unterstützungsunterschriften vorliegen.
Damit liegen ein Drittel der gem. § 3 Abs. 1 Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetz (BezAbstDurchfG) erforderlichen Unterstützungsunterschriften für das Zustandekommen des Bürgerbegehrens vor.
Dies löst die Sperrwirkung gem. § 5 Abs. 1 BezAbstDurchfG aus, der zufolge dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidungen durch die Bezirksorgane nicht mehr getroffen und mit dem Vollzug solchen Entscheidungen nicht begonnen werden kann. Rechtliche Verpflichtungen, die vor Einreichung der Unterschriftenlisten begründet worden sind, bleiben davon unberührt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Harald Rösler
Keine
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.