20-5628

Bürgerbegehren SOS Mühlenkamp

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

 

Mit der Drucksache 20-5476 wurde die Bezirksversammlung in der Sitzung des Hauptausschusses am 27.02.2018 über das Zustandekommen des oben genannten Bürgerbegehrens am 26.02.2018 informiert.

Spätestens vier Monate nach der Feststellung des Zustandekommens ist über den Gegenstand des Bürgerbegehrens ein Bürgerentscheid durchzuführen, wenn die Bezirksversammlung nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem Zustandekommen dem Anliegen des Bürgerbegehrens zustimmt, ggf. in einer von den Vertrauenspersonen gebilligten geänderten Fassung (§ 32 Abs. 7 Satz 2 BezVG, § 7 Abs. 1 BezAbstDurchfG). Diese Frist endet am 26.04.2018. Innerhalb der zweimonatigen Einigungsfrist vom 26.02.2018 bis 26.04.2018 kann die Bezirksversammlung im Einvernehmen mit der Initiative beschließen, dass die Einigungsfrist für drei Monate ausgesetzt wird (§ 19 BezAbstDurchfG). Hierzu erreichte die Vorsitzende der Bezirksversammlung am 11.04.2018 nachstehende E-Mail:

 

Sehr geehrte Frau Wiedemann,

Sehr geehrte Damen und Herren Bezirksabgeordnete,

die Initiative „SOS-Mühlenkampkanal“ hat auf Basis der Gespräche mit den Herren Dr. Tjarks und Kienscherf sowie Domres und Boelz die Frage der Aussetzung der Einigungsfrist für 3 Monate intensiv erörtert und spricht sich für eine Aussetzung der Einigungsfrist für 3 Monate unter der Voraussetzung aus, dass der Investor während dieser Zeit und im Falle des Scheitern der Verhandlungen bis zum Bürgerentscheid keinen Antrag zur Fällung von Bäumen auf dem Grundstück Dorotheenstraße 10 bis 16 stellt bzw. dass Bezirksamt Hamburg Nord keine entsprechende Genehmigung erteilt und der Senat in dieser Zeit auf sein Recht auf Evokation verzichtet (§ 7 Abs. 3 BezAbstDurchfG, § 19 BezAbstDurchfVO).

r Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

XXX und XXX

Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens „SOS-Mühlenkampkanal“ Der Mühlenkampkanal soll umgrünt und Erholungsgewässer bleiben““

 

Durch eine Verlängerung würde sich die Einigungsfrist auf den 26.07.2018 verlängern. Diese Aussetzung kann einmalig verlängert werden. Einer Genehmigung von Baumfällungen seitens des Bezirksamtes steht die Sperrwirkung des Bürgerbegehrens gem. § 32 Abs. 5 S. 1 BezVG entgegen. Eine Einzelweisung oder Evokation in der gegenständlichen Sachen obliegt der Zuständigkeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung stimmt angesichts der fortdauernden Gespräche der Verlängerung der Einigungsfrist zu. Die Bezirksversammlung fordert den Senat auf, während der Einigungsfrist von Einzelweisungen oder Evokationen beim B-Planvorhaben Winterhude 23 keinen Gebrauch zu machen.

 

 

Dagmar Wiedemann

 

Anhänge

 

Keine