21-1708

Bürger*innenfragestunde trotz Pandemie anbieten!
Gemeinsamer Antrag von GRÜNE- und SPD-Fraktion

gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 03.11.2020 Hauptausschuss Ö 4.2

Sachverhalt

Die Fragestunde für Bürger*innen zu Beginn der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse kann unter Pandemiebedingungen nicht wie gewohnt stattfinden, da entweder keine Öffentlichkeit zu den Sitzungen zugelassen ist, die Kapazitäten der Sitzungsräume begrenzt sind oder viele Menschen aus gesundheitlichen Gründen davon absehen, größere Versammlungen zu besuchen.

Vielen Bürger*innen ist es aber wichtig, ihre Fragen direkt an die Abgeordneten und Fraktionen richten zu können – und im besten Fall sogar umgehend eine Antwort zu erhalten. Das bisherige Verfahren einer schriftlichen Eingabe, die den Ausschüssen zur Kenntnis gegebenen wird, ist in der Praxis wenig interaktiv. Oft dauert es Wochen, bis die Bürger*innen eine Antwort erhalten. Für die Bezirksversammlung gibt es ein solches Verfahren gar nicht.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss möge daher beschließen:

 

Das Bezirksamt möge ein Format für eine „digitale Bürger*innenfragestunde“ gemäß folgender Punkte entwickeln:

 

  1. Bürger*innen können Fragen an die E-Mail-Adresse der Bezirksversammlung (bezirksversammlung@hamburg-nord.hamburg.de) senden und um Behandlung in einer Fragestunde bitten. Zulässig ist wie in der klassischen Fragestunde eine möglichst kurz gefasste Sachverhaltsdarstellung und eine Frage sowie ggf. eine Nachfrage. Die Fragen werden dem thematisch passenden Ausschuss zugeordnet, sofern sie nicht explizit an die gesamte Bezirksversammlung gerichtet sind. Sie werden den Fraktionen vorab zur Verfügung gestellt.

 

  1. Auf diese Möglichkeit des Fragestellens wird auch in ALLRIS und den Sitzungsunterlagen hingewiesen.

 

  1. Die Fragesteller*innen erhalten bei Einreichung eine standardisierte Antwort des Bezirksamts. Dabei wird darauf hingewiesen, dass eine Frage üblicherweise zu Beginn der jeweiligen Sitzung beantwortet und protokolliert wird.

 

  1. Bürger*innenfragen können nach Ablauf des für die Fragestunde vorgesehenen Zeitrahmens auf die folgende Sitzung vertagt werden. Eine Pflicht zur Vertagung besteht nicht.

 

  1. An die Bezirksversammlung oder ihre Ausschüsse gerichtete Fragen werden im Rahmen der Bürger*innenfragestunde verlesen. Die Fraktionen haben dann wie gewohnt die Gelegenheit zur Stellungnahme. Die fragestellende Person erhält vom Bezirksamt den Auszug des Sitzungsprotokolls, der die Frage betrifft.

 

  1. Wird die Sitzung live übertragen, erfolgt keine gesonderte schriftliche Antwort an die Fragesteller*innen.

 

 

r die GRÜNE Fraktion r die SPD-Fraktion

Timo B. Kranz Angelika Bester

 

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