Bürger*Innenbudget hier: Beschlussfassung zur Verfahrensfestlegung der Einbeziehung der Politik
Festlegung des Verfahrens zur Einbeziehung der Politik zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 16.09.2021 "Alle können den Bezirk mitgestalten" - ein Bürger*innenbudget für Hamburg-Nord gemeinsamer Antrag der GRÜNE Fraktion und der SPD-Fraktion
Am 16.09.2021 hat die Bezirksversammlung die Einrichtung eines Bürger*innenbudgets für den Zeitraum bis Juni 2024 beschlossen. Aus diesem sollen auf Antrag stadtteilbezogene Projekte von Bürger*innen in Höhe von jeweils maximal 1.500,- Euro finanziert werden können. Pro Kalenderjahr sollen dabei nicht mehr als 15.000,- € vergeben werden. Das Vorhaben soll ein Gesamtbudget von 55.000,- € erhalten. Davon sind für die Öffentlichkeitsarbeit zum Bürger*innenbudget 5.000,- € vorgesehen.
Zudem wurde mit dem Beschluss 21-2856 zum Quartiersfonds v. 07.12.2021 insges. 15.000€ für 3 Jahre für die Verwaltung des Bürger*innenbudgets durch die Freiwilligenagentur Nord beschlossen.
Die Verwaltung hat einen Umsetzungsvorschlag erarbeitet in dem die Freiwilligenagentur Nord für die Bürger*innen die erste Anlaufstelle ist, zu Projektvorhaben und Antragsstellung unter Berücksichtigung der festgelegten Förderkriterien beraten wird und über die Anträge gemäß der festgelegten Förderkriterien entscheiden wird sofern der Antrag keine Prüfung und Genehmigung seitens MR bedarf. In der Sitzung der Bezirksversammlung vom 24.03.2022 wurde dem Umsetzungsvorschlag und den Förderkriterien zugestimmt.
Im nächsten Sozialausschuss soll das Verfahren festgelegt werden, wie die Politik über die bewilligten Projektvorhaben informiert und ggf. beteiligt werden kann.
Vorschlag zum Verfahren
Das Fachamt Sozialraummanagement schlägt vor, einmal im Quartal eine Liste in den Sozialausschuss zu geben, in der die bewilligten und abgelehnten Anträgen sowie der aktuelle Mittelstand eingesehen werden können. Zu den abgelehnten Anträgen wird eine Begründung beigefügt.
Zudem kann der Liste entnommen werden, welche Antragssteller*innen der Weitergabe ihrer Daten zugestimmt haben und demnach für mögliche öffentlich wirksame Auftritte seitens der Politik kontaktiert werden dürfen. Wurde die Zustimmung erteilt sind E-Mailadresse und Telefonnummer der Antragsstellenden ebenfalls in der Liste vorzufinden. Die Politik kann diese Antragsstellenden bei Bedarf kontaktieren und das Einverständnis für beispielsweise einen gemeinsamen Auftritt einholen.
Der Sozialausschuss wird gebeten, dem Verfahrensvorschlag zuzustimmen.
Michael Werner-Boelz
Bezirksamtsleitung