22-1052

Bürger*innenbudget: Ablauf des Förderzeitraums zum 30.6.2025 Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der GRÜNE-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt


Am 16.09.2021 hatte die Bezirksversammlung auf Antrag von GRÜNEN und SPD die Einrichtung eines Bürger*innenbudgets für den Zeitraum bis Juni 2024 beschlossen [1]. Die Förderperiode wurde danach einstimmig um ein Jahr verlängert [2] und läuft nun am 30. Juni 2025 aus. Die GRÜNE Fraktion hatte in der Sitzung der Bezirksversammlung am 15.5.25 beantragt, dieses Förderinstrument erneut zu verlängern [3]. Der Antrag wurde in den Sozialausschuss SIIGK am 5.6.25 vertagt.

Das Bürger*innenbudget richtet sich vor allem an Engagierte, die nicht in Vereinen oder Initiativen organisiert sind. Es unterstützt zum Beispiel Bürger*innen, die ein Straßenfest in ihrer Nachbarschaft organisieren wollen. Besonders vorteilhaft ist, dass durch die Ausgliederung der Durchführung des Förderverfahrens an die Freiwilligenagentur für die Antragstellenden nur wenig Bürokratie zu bewältigen ist. Das senkt die Hemmschwelle, sich zu engagieren und entlastet die Bezirksverwaltung.

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Wie genau gelangt der von der Bezirksversammlung bereitgestellte Betrag für Maßnahmen nach dem Bürger*innenbudget zur mit der Abwicklung beauftragten Freiwilligenagentur? Handelt es sich beispielsweise um ein Zuwendungsverfahren?
  2. Worin liegen die Unterschiede zwischen einer Förderung aus Sondermitteln per entsprechendem Antrag und einer Förderung aus dem Bürger*innenbudget hinsichtlich
    1. Fristen (minimaler Vorlauf vor Projektbeginn)
    2. Umfang des Verwendungsnachweises
    3. Ggf. anderer Aspekte?
  3. Der Förderzeitraum des Bürger*innenbudgets endet am 30.6.25. Bedeutet das auch, dass sämtliche Maßnahmen, die daraus gefördert werden, zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen und abgerechnet sein müssen?
  4. Was geschieht mit eventuellen Anträgen oder Anfragen, die die Freiwilligenagentur im Mai und Juni, aber für Projekte nach dem 30.6.25 erreichen?
  5. Vorausgesetzt, der Sozialausschuss beschlösse in seiner Sitzung am 5.6.25 eine Fortführung des Bürger*innenbudgets über den 30.6.25 hinaus wie sähe dann das im Anschluss startende Verfahren zur Übertragung von Geldern und Beauftragung der Freiwilligenagentur mit deren Verwaltung aus? Bitte Ablauf unter Nennung von Daten bzw. Zeitspannen für die einzelnen Schritte skizzieren.
  6. Vorausgesetzt, das unter 5. skizzierte Verfahren verläuft optimal: Ab wann dürfte die Freiwilligenagentur voraussichtlich wieder beraten und Gelder für Maßnahmen aus dem Bürger*innenbudget vergeben? Ab wann können dann frühestens unter Beachtung der Vorlaufsfristen gemäß 2. neue Projekte stattfinden?
  7. Wie beurteilt die Bezirksverwaltung zusammenfassend die Entwicklung der Maßnahmen aus dem Bürger*innenbudget in den vergangenen zwei Jahren sowie insgesamt dessen Wirksamkeit hinsichtlich der politisch beschlossenen Zielsetzung?

[1] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1011006

[2] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1014144%0D%0A

[3] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1015228%0D%0A

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.