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Brückenbau über die Osterbek Kleine Anfrage Nr. 102/2018 von Herrn Alexander Kleinow, SPD

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Seit kurzem sind im Stadtteil Pläne bekannt geworden eine zusätzliche Brücke in Barmbek-Süd zu errichten. Die Brücke soll nach Erkenntnissen des Verfasser dieser Kleinen Anfrage den Osterbekkanal in Höhe der Maurienstaße überspannen. Aktuell wird eine auf südlicher Seite des Osterbekkanals befindliche Fläche – Flurstück 5558 im Bebauungsplan Barmbek-Nord 7/ Barmbek-Süd 6 – an Privatpersonen verpachtet.

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

  1. In wessen Eigentum steht das Flurgrundstück 5558?

 

Allgemeines Grundvermögen der FHH

 

  1. Wie groß ist die Fläche?

 

Das Flurstück 5558 ist ca. 415 m² groß.

 

  1. Warum wurde die Fläche vor der Verpachtung mit einem Bauzaun abgesperrt?

 

Für die Beantwortung dieser Frage ist das BA nicht zuständig, sie hat durch den LIG zu erfolgen.

  1. Wer hat entschieden, dass die Fläche an Privatpersonen verpachtet wird?

 

Für die Beantwortung dieser Frage ist das BA nicht zuständig, sie hat durch den LIG zu erfolgen.

 

 

 

  1. Hatte das Bezirksamt Kenntnis von der Verpachtung? Wenn nein, warum nicht?

 

Nein. Die Beantwortung dieser Frage hat durch den LIG zu erfolgen.

 

  1. Hält das Bezirksamt die Verpachtung der Fläche für rechtmäßig? Wenn nein, wurde der Verpachtung widersprochen? Inwiefern? Wenn nein, warum nicht?

Ja.

 

  1. Wer hatte vor der Verpachtung die Kosten für Pflege und Instandhaltung für die Anlage auf Flurgrundstück Nr. 5558 zu tragen?

 

Die Beantwortung dieser Frage hat durch den LIG zu erfolgen.

 

  1. Welche Maßnahmen sind in diesem Jahr auf der Fläche geplant?

 

Vermessungen und Probebohrungen (Kampfmittel und Bodenproben). Die konkrete Beantwortung dieser Frage hat durch den LSBG zu erfolgen.

 

  1. Wann soll die Brücke errichtet werden?
     

Die Errichtung der Brücke inkl. Planung/Vorbereitung ist im Zeitraum 2019/2020 vorgesehen.

2019: Entwurfsplanung und Ausschreibungsverfahren
2020: Bauphase

 

  1. Wie lang ist die Brücke?

 

Die Kanalbreite beträgt ca. 30 Meter, die genaue Länge der Brücke ist vom Verlauf und der Ausformulierung der Brückenlager abhängig.

 

  1. Handelt es sich um:

 

  1. Eine ausschließliche Fußgängerbrücke?

 

Die Brücke ist vorrangig als Fußgängerbrücke geplant.

 

  1. Eine Brücke für Radfahrende und Fußgänger?

 

Untergeordnet kann sie von Radfahrern genutzt werden, die Brücke ist jedoch nicht Teil eines Radweges.

  1. Wenn ja zu 11 b., wie werden die Verkehrsteilnehmenden sicher räumlich getrennt?

 

Es ist keine räumliche Trennung vorgesehen.

 

  1. Wenn ja zu 11 a., wie wird die Nutzung der Brücke von Radfahrenden unterbunden?

 

Entfällt.

 

  1. Wie breit ist die Brücke?

 

In ersten Vorgesprächen dazu wurde eine lichte Breite von 4,5 bis 5 Meter als sinnvoll erachtet.

 

 

 

 

 

  1. Wann und von wem wurden die Pächter über das Vorhaben zur Errichtung einer Brücke informiert?

 

Die Pächterin wurde im September 2018 durch den LIG per Schreiben informiert, dass die BIG Städtebau eine Kontaktaufnahme wünscht. Diesem Wunsch wurde am 27.09.2018 telefonisch durch die Pächterin entsprochen. In der Folgezeit gab es mehrfachen Schriftverkehr zwischen der BIG Städtebau, dem LSBG und der Pächterin.

 

 

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage werden Brücken in Hamburg errichtet?

 

Rechtsgrundlage für die Errichtung dieser Brücke ist das geltende Planrecht. Für die Maurienbrücke gibt es gemäß des Bebauungsplans Barmbek-Nord 7/ Barmbek-Süd 6, der am 20. Juni 1996 beschlossen wurde, Baurecht.

 

  1. Sind subjektive Rechte Dritte bei der Errichtung einer Brücke zu berücksichtigen (Eigentümer angrenzender Grundstücke, etc.)

 

Nein.

 

  1. Wie hoch werden die Kosten zur Errichtung der Brücke eingeschätzt?

 

Ca. 1,85 Mio. Euro.

 

  1. Wer trägt die Kosten für:

 

  1. Die Errichtung der Brücke?

 

Die Kosten für die Errichtung der Brücke werden aus Mitteln des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (Bund-Länder Städtebauförderung) getragen.

 

  1. Instandhaltung der Brücke?

 

Die Kosten für die Instandhaltung trägt die BWVI. Die Instandhaltung der Gehwegbereiche liegt beim Bezirksamt (Management des öffentlichen Raums).

 

  1. Säuberung der Brücke?

 

Die Säuberung des öffentlichen Raums erfolgt durch die Stadtreinigung.

 

  1. Wann wurde das Projekt in einer regulären Ausschusssitzung des Regionalausschusses Barmbek, Uhlenhorst, Hohenfeld und Dulsberg vorgestellt?

 

Das Projekt wurde letztmalig in einer gemeinsamen Sitzung des Regionalausschusses und des Stadtentwicklungsausschusses am 07.09.2017 vorgestellt, im Rahmen der Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes und der Verlängerung des Sanierungsverfahrens. Seit Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach §141 BauGB im Jahr 2004 wurden nach den Ergebnissen der VU außerdem das Erneuerungskonzept sowie dessen Fortschreibungen vorgestellt. Die Brücke ist bereits in den vorbereitenden Untersuchungen als Projekt beschrieben worden.

 

  1. Wurde ortsüblich auf die etwaige Veranstaltung zu 18. (Aushang an der Poppenhusenstaße) hingewiesen? Wenn nein, warum nicht?

 

Nein. Im Vorfeld fand eine – wie im Sanierungsverfahren üblich – Beteiligung vor Ort im Rahmen der Sitzungen des Sanierungsbeirats statt.

 

 

 

 

  1. Welches Erschließungspotential erhofft sich das Bezirksamt von errichteten Brücke?

 

Im Rahmen der 2017 erfolgten Bilanzierung des Sanierungsverfahrens wurde ermittelt, dass in einem Umkreis von 500m nördlich und südlich der geplanten Brücke ca. 20.000 Einwohner  erreicht werden.

 

  1. Sind die Existierenden Brücken an Hufnerstraße und Bramfelder Straße für die Bewältigung des ermittelten Potentials zu 20. ausreichend?

 

Nein.

 

  1. Welche Anpassungen der Kreuzung Flachsland / Maurienstaße sind am südlichen Brückenkopf zur Anbindung der Brücke geplant?

 

Die Planung ist noch am Anfang, sodass hierzu noch keine Aussagen getroffen werden können.

 

  1. Wie wird die Situation des querenden Fuß- und Radverkehrs  vor dem Hintergrund sich in unmittelbarer Nähe befindenden Feuerwehrwache Barmbek bewertet?

 

Siehe Antwort zu Frage 22.

 

  1. Welche besonderen Anforderungen ergeben sich an die Kreuzung Flachsland / Maurienstraße für den Einsatzverkehr der Feuerwehr?

 

Siehe Antwort zu Frage 22.

 

  1. Welche Anpassungen am nördlichen Ufer an der Maurienstaße zur Anbindung der Brücke geplant?

 

Siehe Antwort zu Frage 22.

 

Wie werden die Fußgängerverkehr über das Flachsland in die Maurienstraße in südlicher Richtung geführt?

 

Siehe Antwort zu Frage 22.

 

  1. Wer trägt die Kosten für Maßnahmen zu 24. und 25.?

 

Die Maßnahme wird aus dem Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) und ggf. Mitteln des Bezirksamts finanziert.

 

  1. Wird der zuständige Regionalausschuss zukünftig unmittelbar über die Maßnahmen in Kenntnis gesetzt?

 

Ja. Der Regionalausschuss wird – wie im Sanierungsverfahren üblich – über die Teilnahme politischer Vertreter im Sanierungsbeirat sowie die Zusendung der Sitzungsprotokolle über die Maßnahme in Kenntnis gesetzt. Einmal jährlich erfolgt zudem eine Sachstandsberichtserstattung durch den Sanierungsträger im Regionalausschuss.

 

  1. Welche Maßnahmen werden zur Information der Anwohnerinnen und Anwohner, sowie der Eigentümerinnen und Eigentümer getroffen?

 

Die AnwohnerInnen und EigentümerInnen werden – wie im Sanierungsverfahren üblich – über verschiedene Medien und Angebote durch den Gebietsentwickler informiert, so z.B. Berichterstattung in der Presse (Wochenblatt), Internetseite www.barmbek-baut.de, öffentliche Sitzungen des Sanierungsbeirats, öffentliche Informationsveranstaltung zum Bauvorhaben, Newsletter, Flyer, Poster, Stadtteilzeitung, Sprechstunde vor Ort sowie telefonische und E-Mail Erreichbarkeit.

 

 

 

 

 

15.11.2018

Tom Oelrichs

 

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