Brückenbau über die Osterbek Kleine Anfrage Nr. 102/2018 von Herrn Alexander Kleinow, SPD
Seit kurzem sind im Stadtteil Pläne bekannt geworden eine zusätzliche Brücke in Barmbek-Süd zu errichten. Die Brücke soll nach Erkenntnissen des Verfasser dieser Kleinen Anfrage den Osterbekkanal in Höhe der Maurienstaße überspannen. Aktuell wird eine auf südlicher Seite des Osterbekkanals befindliche Fläche – Flurstück 5558 im Bebauungsplan Barmbek-Nord 7/ Barmbek-Süd 6 – an Privatpersonen verpachtet.
Ich frage das Bezirksamt:
Allgemeines Grundvermögen der FHH
Das Flurstück 5558 ist ca. 415 m² groß.
Für die Beantwortung dieser Frage ist das BA nicht zuständig, sie hat durch den LIG zu erfolgen.
Für die Beantwortung dieser Frage ist das BA nicht zuständig, sie hat durch den LIG zu erfolgen.
Nein. Die Beantwortung dieser Frage hat durch den LIG zu erfolgen.
Ja.
Die Beantwortung dieser Frage hat durch den LIG zu erfolgen.
Vermessungen und Probebohrungen (Kampfmittel und Bodenproben). Die konkrete Beantwortung dieser Frage hat durch den LSBG zu erfolgen.
Die Errichtung der Brücke inkl. Planung/Vorbereitung ist im Zeitraum 2019/2020 vorgesehen.
2019: Entwurfsplanung und Ausschreibungsverfahren
2020: Bauphase
Die Kanalbreite beträgt ca. 30 Meter, die genaue Länge der Brücke ist vom Verlauf und der Ausformulierung der Brückenlager abhängig.
Die Brücke ist vorrangig als Fußgängerbrücke geplant.
Untergeordnet kann sie von Radfahrern genutzt werden, die Brücke ist jedoch nicht Teil eines Radweges.
Es ist keine räumliche Trennung vorgesehen.
Entfällt.
In ersten Vorgesprächen dazu wurde eine lichte Breite von 4,5 bis 5 Meter als sinnvoll erachtet.
Die Pächterin wurde im September 2018 durch den LIG per Schreiben informiert, dass die BIG Städtebau eine Kontaktaufnahme wünscht. Diesem Wunsch wurde am 27.09.2018 telefonisch durch die Pächterin entsprochen. In der Folgezeit gab es mehrfachen Schriftverkehr zwischen der BIG Städtebau, dem LSBG und der Pächterin.
Rechtsgrundlage für die Errichtung dieser Brücke ist das geltende Planrecht. Für die Maurienbrücke gibt es gemäß des Bebauungsplans Barmbek-Nord 7/ Barmbek-Süd 6, der am 20. Juni 1996 beschlossen wurde, Baurecht.
Nein.
Ca. 1,85 Mio. Euro.
Die Kosten für die Errichtung der Brücke werden aus Mitteln des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (Bund-Länder Städtebauförderung) getragen.
Die Kosten für die Instandhaltung trägt die BWVI. Die Instandhaltung der Gehwegbereiche liegt beim Bezirksamt (Management des öffentlichen Raums).
Die Säuberung des öffentlichen Raums erfolgt durch die Stadtreinigung.
Das Projekt wurde letztmalig in einer gemeinsamen Sitzung des Regionalausschusses und des Stadtentwicklungsausschusses am 07.09.2017 vorgestellt, im Rahmen der Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes und der Verlängerung des Sanierungsverfahrens. Seit Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach §141 BauGB im Jahr 2004 wurden nach den Ergebnissen der VU außerdem das Erneuerungskonzept sowie dessen Fortschreibungen vorgestellt. Die Brücke ist bereits in den vorbereitenden Untersuchungen als Projekt beschrieben worden.
Nein. Im Vorfeld fand eine – wie im Sanierungsverfahren üblich – Beteiligung vor Ort im Rahmen der Sitzungen des Sanierungsbeirats statt.
Im Rahmen der 2017 erfolgten Bilanzierung des Sanierungsverfahrens wurde ermittelt, dass in einem Umkreis von 500m nördlich und südlich der geplanten Brücke ca. 20.000 Einwohner erreicht werden.
Nein.
Die Planung ist noch am Anfang, sodass hierzu noch keine Aussagen getroffen werden können.
Siehe Antwort zu Frage 22.
Siehe Antwort zu Frage 22.
Siehe Antwort zu Frage 22.
Wie werden die Fußgängerverkehr über das Flachsland in die Maurienstraße in südlicher Richtung geführt?
Siehe Antwort zu Frage 22.
Die Maßnahme wird aus dem Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) und ggf. Mitteln des Bezirksamts finanziert.
Ja. Der Regionalausschuss wird – wie im Sanierungsverfahren üblich – über die Teilnahme politischer Vertreter im Sanierungsbeirat sowie die Zusendung der Sitzungsprotokolle über die Maßnahme in Kenntnis gesetzt. Einmal jährlich erfolgt zudem eine Sachstandsberichtserstattung durch den Sanierungsträger im Regionalausschuss.
Die AnwohnerInnen und EigentümerInnen werden – wie im Sanierungsverfahren üblich – über verschiedene Medien und Angebote durch den Gebietsentwickler informiert, so z.B. Berichterstattung in der Presse (Wochenblatt), Internetseite www.barmbek-baut.de, öffentliche Sitzungen des Sanierungsbeirats, öffentliche Informationsveranstaltung zum Bauvorhaben, Newsletter, Flyer, Poster, Stadtteilzeitung, Sprechstunde vor Ort sowie telefonische und E-Mail Erreichbarkeit.
15.11.2018
Tom Oelrichs
Keine
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