Bericht über die 7. Arbeitskreissitzung Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2018 am 24.06.2019
Unter Verfahrensführung durch die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) findet derzeit die Fortschreibung des Lärmaktionsplans (LAP) statt. Diese Fortschreibung erfolgt mehrstufig und wurde im vergangenen Jahr mit einem Online-Beteiligungsprozess durch die BUE begonnen, die zugleich alle im Rahmen dieses Beteiligungsprozesses angebotenen Informationen laufend auf ihrer entsprechenden Internetseite dokumentiert. Angesichts dieser laufenden Dokumentation ist es seitens der BUE allerdings nicht vorgesehen, Referentinnen oder Referenten zur Beratung in die bezirklichen Gremien zu entsenden.
Da die Bezirksämter insbesondere durch ihre Abteilungsleitungen für Technischen Umweltschutz jedoch in diesem Prozess vertreten waren, berichtet das Bezirksamt auf Grundlage des Protokolls der letzten Arbeitskreissitzung und des aus diesem Verfahren bekannten Entwurfs des LAP nachfolgend über diese Sitzung. Neben den Bezirksämtern sind darüber hinaus die BIS, die BGV, die BWVI, der LSBG, die BSW, der LBV und die SK vertreten. Den Vorsitz führt die BUE (siehe im Übrigen auch: https://www.hamburg.de/laermaktionsplan/)
Zum Sachstand „ruhige Gebiete“: Neben ruhigen Gebieten ab 50 ha gibt es jetzt eine Gebietskulisse sogenannter „Ruheinseln“ bis 10 ha und von 10 bis 50 ha. Bei den „Ruheinseln“ handelt es sich um Gebiete mit 6 dB leiserer Kernfläche und einem Maximalpegel LDEN von 60 dB(A). Diese sind in der Anlage 10 des LAP-Entwurfs abgebildet. In Hamburg-Nord sind das die Flächen Stadtpark-West und Friedhof Ohlsdorf.
Zum Umgang mit dem Thema „Parkraummanagement“: Im Rahmen der Vorbereitung zum 7. Arbeitskreis war eine Abstimmung mit dem Staatsrat der BIS noch nicht möglich. Inzwischen ist die Maßnahme „Verbesserung des Parkraummanagements“ als Maßnahme 3 im LAP enthalten
Es folgte die Bearbeitung/Priorisierung aller Lärmbrennpunkte > 70/60 dB(A) LDEN/LNight, sie werden als Anlage 7 im LAP behandelt.
Aus dem Amt für Verkehr der BWVI war die Lenkungsgruppe darauf hingewiesen worden, dass in den vergangenen Jahrzehnten immer Maßnahmen des passiven Lärmschutzes an Gebäuden gem. 16.BImSchV (Verkehrswege-Lärmschutzverordnung) durchgeführt worden seien und diese im LAP kenntlich gemacht werden müssten und bei der Priorisierung der Lärmbrennpunkte stärker zu berücksichtigen seien. Der Abgleich von Alkis-Daten mit den 47 Lärmbrennpunkten mit den vorhandenen Daten hat kein verwertbares Ergebnis geliefert.
Parallel dazu wird das Amt für Verkehr der BWVI für die beiden Listen (60/70 dB(A) T/N bzw. 55/65 dB(A) T/N) angeben, wo hinsichtlich Tempo 30 und der Anlage von Radverkehrsanlagen Umsetzungen machbar sind. Zu Tempo 30 nachts ist auch der HVV zur Stellungnahme aufgefordert worden.
Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) gleicht die Listen hinsichtlich geplanter Fahrbahnsanierungen ab. Es wird dabei für erforderlich gehalten, dass wenn sich Fahrbahnsanierungen oder Anlagen von Radverkehrsanlagen, die aus Lärmschutzgründen angezeigt sind und sich in der Umsetzung zeitlich verzögern, für diese bis dahin temporäre Anordnungen von Tempo 30 nachts vorzusehen sind.
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) wird die Listen auf Möglichkeiten zur Verkehrskontrolle hin prüfen. Dazu wurde zwischenzeitlich in der Lenkungsgruppe die Sinnhaftigkeit weiterer Kontrollen zwar bestätigt, aber gleichzeitig darauf hingewiesen, dass dafür keine Kapazitäten vorhanden sind. Es bestand der Wunsch der Lenkungsgruppe das Instrument der Dialogdisplays als steuernde Wirkung zukünftig stärker zu nutzen.
Vorsorglich weist das Bezirksamt darauf hin, dass die Prüfung der Umsetzbarkeit und die Ausführung von Lärmminderungsmaßnahmen an Schienenwegen in der Zuständigkeit der Deutschen Bahn liegen und sie hierzu ein eine eigene Planung außerhalb des Lärmaktionsplans betreibt.
Ähnlich verhält es sich mit dem Fluglärm, der als Schwerpunktbereich unter Begleitung der Fluglärmschutzkommission ebenfalls einem eigenen Verfahren folgt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Ralf Staack