21-2029

Boule-Platz in Klein Borstel

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

In Hamburg befinden sich an verschiedenen Plätzen Bouleplätze. Boule ist eine Kugelsportart und wird vorwiegend auf öffentlichen Plätzen gespielt.

Das Spiel auf öffentlichen Plätzen ist die Freizeitvariante, die Sportvariante wird auf oder in Vereinsanlagen gespielt. Zwei Mannschaften, mit jeweils 1 bis 3 Spieler werfen die tennisballgroßen Eisenkugeln von ca. 700 Gramm, so dicht wie möglich an eine kleine hölzerne Zielkugel. Hierfür wird ein mindestens 5 x 14 m großer Grandplatz mit Sand und verschieden großen Kieseln benötigt.

In Klein Borstel hat sich nun eine Initiative von Anwohnern für die Errichtung und Unterhaltung eines geeigneten Platzes gebildet. Als geeignet wird die Grünfläche/Straßenverkehrsfläche vor der Kirche angesehen. Siehe Auszug aus dem B-Plan. Für einen Boule-Platz reicht die nördliche Hälfte. Diese gesamte Fläche ist von einer Hecke eingefasst. Die vorhandenen Bäume sind hier nicht gefährdet.

Eine normgerechte Bahn sollte 4 x 15 m. als Abmessung haben. Hier reichen zwei Bahnen mit einer Fläche von 7 x 14 m. Die verfügbare Fläche auf der genannten Straßenverkehrsfläche hält einen Schutzabstand zu den Bäumen ein.

Die Initiative erfährt große Unterstützung in Klein Borstel.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Welche Möglichkeiten der Unterstützung für dieses Vorhaben sieht der Bezirksamtsleiter?

Bei der Fläche handelt sich um Straßenbegleitgrün (eine Rasenfläche mit knapp 80-jährigen Eichen).

Erfahrungsgemäß durchwurzeln Bäume Rasenflächen anders als den hochverdichteten und versiegelten Straßennebenraum, so dass davon auszugehen ist, das die Rasenfläche in Gänze – auch oberflächennah – durchwurzelt ist.

Ein eine ganz oder auch nur teilweise Versiegelung der Fläche durch Grand oder andere, den Wasser- und insbesondere Lufthaushalt negativ beeinflussende Materialien steht völlig konträr zum Schutz der Straßenbäume an der Stelle.

Der Fachbereich Stadtgrün lehnt daher den Umbau und die Nutzung als Bouleplatz ab.

 

  1. Wer ist Eigentümer der besagten Fläche und unter welchen Bedingungen kann die entsprechende Fläche der Initiative überlassen werden?

 

Siehe Antwort zu Frage 1.

 

  1. Welche alternative Fläche hält der Bezirksamtsleiter in Klein Borstel für geeignet?

 

Da die öffentliche Hand, auf Bezirksebenen vertreten durch die Fachbereiche Stadtgrün und Tiefbau, in dem durch privaten und genossenschaftlichen Wohnungsbau geprägten Stadtteil nur über sehr wenige, nicht mit zwingenden Nutzungen (wie z.B. Straßenverkehrsflächen) belegten Grundstücke verfügt, könnte eine derartige Anlage lediglich auf dem Spielplatz Wellingsbütteler Landstraße platziert werden, auf dem bereits jetzt Grandflächen vorhanden sind.