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Bolzplatz der Schule Ratsmühlendamm Antwort auf Rückmeldung aus der Bürgerfragestunde des RegA FuLA vom 08.05.2017

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Ein Bürger hat während der Bürgerfragestunde der Sitzung des RegA FuLA am 08.05.2017 die Umgestaltung der Außenfläche der Grundschule am Ratshlendamm beschrieben. Insbesondere der Nutzungsausschluss von Kindern aus dem Umfeld der Schule wurde kritisiert. Es wurde verlangt, dass eine nähere Begründung dazu gegeben wird, warum insbesondere der Bolzplatz nicht mehr frei zugänglich ist und die Nutzung eingeschränkt wird.

 

 

Antwort der Verwaltung:

 

Schon vor den aktuellen Baumaßnahmen der Schule Ratsmühlendamm gab es eine Nutzungseinschränkung des Schulhofes, die auf das Jahr 2002 zurückgeht. Seinerzeit hatte die Schulkonferenz einstimmig eine Altersbeschränkung auf 12 Jahre und eine Zeitbeschränkung eingehrt. Grund für die Nutzungseinschränkung war erheblicher Vandalismus, der nach der Nutzungseinschränkung maßgeblich reduziert werden konnte, so dass in Folge der Neuregelung auch wieder Eltern mit kleinen Kindern den Schulhof nutzten.

Mit der Entscheidung der Bürgerschaft alle Grundschulen zu Ganztagsschulen umzuwandeln, hat sich die schulische Nutzung von Räumlichkeiten und Schulaußenflächen verändert. An der Schule Ratsmühlendamm nehmen 90% aller Kinder das Ganztagsangebot wahr, welches Montag bis Freitag (auch während der Schulferien) von 6.00 bis 18.00 Uhr besteht. In dieser Zeit steht der Schulhof ausschließlich den Kindern der Schule für das Ganztagsangebot zur Verfügung. Für die Öffentlichkeit stehen in der näheren Umgebung (Ratsmühlendamm, Kohlgarten, Alsterwiesen Wellingsbütteler Straße, Alsterwiesen Ratsmühlendammbrücke, Fußballplatz Albert-Schweitzer) weitere Spielplätze ganztägig zur Verfügung.

Der gesamte Schulhof und der Bolzplatz, der unverschlossen ist, sind an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 11 18 Uhr nutzbar. Etwaige Beschwerden aus der Nachbarschaft in Zusammenhang mit der Spielfläche sind der Schule Ratsmühlendamm nicht bekannt.

Im Zuge des Umbaus der Schule am Ratsmühlendamm wurde die Fläche des ehemaligen Bolzplatzes verlegt. Durch die Verlegung des Platzes war eine Zaunbegrenzung an vier Seiten notwendig, um den Ball im Spielfeld zu halten und andere Schulhofbereiche vor unbeabsichtigten Schüssen zu schützen. Der Zugang ist über eine abschließbare Tür möglich.

Da der Bolzplatz selbst aus einzeln verlegten, brennbaren Gummisteinen besteht, wird die Tür außerhalb der schulischen Nutzungszeiten verschlossen, um Vandalismus vorzubeugen.

Am 18. Mai 2017 hat sich der Elternrat der Schule Ratsmühlendamm mehrheitlich für eine Öffnung des Bolzplatzes ausgesprochen. Daraufhin hat die Schule mit Schulbau Hamburg einvernehmlich beschlossen, den Bolzplatz ab dem 19. Mai 2017 außerhalb der schulischen Nutzungszeiten frei zu geben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Harald Rösler

 

Anhänge

 

Keine