20-3856

Bindung der Reste und Rückflüsse aus 2017 zwecks Ausgleich der prognostizierten Ausgaben in den Rahmenzuweisungen (RZ) in 2018: 1-254.09.01.405.001 "Betriebsausgaben für die offene Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit" (RZ OKJ), 1-254.09.02.405.001 "Förderung der Erziehung in der Familie" (RZ FamFö), 1-254.09.03.404.001 "Betriebsausgaben für sozialraumorientierte Angebote der Jugend- und Familienhilfe" (RZ SAE-Alt)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Das Defizit in 2017 aus der Differenz zwischen den prognostizierten Ausgaben 2017 (nach Prüfung) und dem Mittelansatz 2017 betrug rund € 265.000,-.

 

Diese Lücke konnte nur durch interne Umschichtungen sowie durch den Einsatz von Resten und Rückflüssen geschlossen werden, so dass kein Träger eine geringere Zuwendung als im Vorjahr erhielt.

 

Eine ähnliche Defizit-Situation ist für 2018 absehbar, da für die Rahmenzuweisung keine Erhöhungen vorgesehen sind und von einem leicht steigenden Bedarf ausgegangen werden kann (Tarif- und Betriebskostensteigerungen).

 

 

Vor diesem Hintergrund schlägt das Bezirksamt vor, der Jugendhilfeausschluss möge beschließen:

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die bestehenden und noch zu erwartenden Reste und Rückflüsse werden für den Defizitausgleich in den Rahmenzuweisungen OKJ, SAE und FamFö für 2018 eingesetzt.

Davon ausgenommen sind Ausgaben, die das Bezirksamt aufgrund rechtlicher Verpflichtungen tätigen muss.

 

 

 

 

Harald Rösler

 

Anhänge

 

Keine