Bike&Ride Stationen in Hamburg-Nord Anfrage gem. § 27 BezVG
Viele Menschen in Hamburg wohnen nicht so nah an einer Schnellbahnhaltestelle, dass sie in vertretbarer Zeit zu Fuß dorthin gelangen können. Daher ist es für sie oftmals attraktiv, mit dem Fahrrad zur Haltestelle zu fahren. Das gilt in besonderem Maße für den Berufsverkehr. Daher ist die Nachfrage nach Abstellmöglichkeiten an den Schnellbahnhaltestellen besonders hoch.
Mit dem Bike+Ride-Entwicklungskonzept hat sich der Senat das Ziel gesetzt, an den Schnellbahnhaltestellen circa 28.000 Fahrradabstellplätze zu schaffen. Dieses Ziel soll bis 2025 erreicht werden. Rund 22.400 Plätze sollen frei zugänglich sein, rund 5.600 sollen Mietplätze werden. Als Zielwert sollen 50 Prozent der B+R-Abstellplätze überdacht sein.
Bei der Verabschiedung des B+R-Entwicklungskonzepts wurde ein durchschnittlicher Neubaubedarf von 1.200 Plätzen pro Jahr errechnet. Nach der Bestandserhebung aus dem Jahr 2012 gab es circa 16.000 B+R-Abstellplätze (circa 14.600 frei zugängliche Plätze + circa 1.200 Mietplätze).
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
Antwort der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation:
Zu 1. und 2.:
Im Bezirk Hamburg-Nord wurde bislang die Bike+Ride (B+R)-Anlage an der U-Bahnhaltestelle Saarlandstraße entsprechend der Vorgaben des B+R-Entwicklungskonzepts (siehe Drs. 20/14485) ausgebaut. Die neue Anlage hat folgende Eckwerte:
Abstellplätze |
Bestand vor Umbau (gemäß Drs. 20/14485) |
Ansatz |
Bestand nach Umbau |
Anlehnbügel |
62 |
148 |
166 |
Mietplätze in Fahrrad-sammelschließanlage |
0 |
18 |
12 |
Stellplätze als Sonderlösung und Doppelstockparker waren im B+R-Entwicklungskonzept nicht vorgesehen. Aus städtebaulichen Gründen wurde die Fahrradsammelschließanlage in die bestehende Mauer integriert. Aufgrund der geringen Höhe der Mauer konnten keine Doppelstockparker installiert werden, so dass die Anzahl der angedachten Mietstellplätze von 18 auf 12 reduziert werden musste. Es ist zunächst nicht erforderlich, die Zahl der Mietstellplätze an diesem Standort zu erhöhen. Im Übrigen siehe Antwort zu 11.
Zu 3. und 4.:
Der Sachstand an den einzelnen Haltestellen ist wie folgt:
Alte Wöhr:
Die Planung erfolgt im Zuge des Haltestellenneubaus in Kooperation mit der Deutsche Bahn AG (DB AG) und dem Bezirksamt Hamburg-Nord. Angestrebt ist die Errichtung von mindestens 54 neuen Stellplätzen, davon zwölf verschließbar. Zur weiteren Anzahl der Stellplätze und deren Qualitäten kann derzeit noch keine Aussage gemacht werden. Abhängig vom Baufortschritt der DB AG ist eine Umsetzung für das Jahr 2018 vorgesehen.
Hamburg Airport (Flughafen):
Im Jahr 2015 fanden Verhandlungen über die Übernahme der bestehenden B+R-Flächen in die Bewirtschaftung durch die P+R-Betriebsgesellschaft mbH (P+R GmbH) statt. Im Übrigen siehe Antwort zu 6.
Kellinghusenstraße:
Zur genauen Anzahl an Stellplätzen und deren Qualitäten kann derzeit noch keine Aussage gemacht werden, da die Planungen für einen Vorentwurf noch nicht abgeschlossen sind. Im Übrigen siehe Antwort zu 9.
Langenhorn Nord:
Die Vorplanung für den im Zuge des barrierefreien Ausbaus entstehenden neuen Zugang inklusive B+R-Anlagen ist abgeschlossen. Die Umsetzung erfolgt mit dem anstehenden barrierefreien Umbau in Zusammenarbeit mit der Hochbahn. Die B+R-Anlagen im Bereich des bestehenden Zugangs werden im Anschluss an die durch das Bezirksamt Hamburg-Nord erfolgende Neuordnung der Flächen neu geplant. In Abhängigkeit vom Planungsfortschritt kann mit einer B+R-Planung im Jahr 2018 und einer Umsetzung im Folgejahr gerechnet werden. Zur genauen Anzahl der Stellplätze und deren Qualitäten kann derzeit noch keine Aussage gemacht werden, da die Gesamtplanung noch nicht abgeschlossen ist.
Lübecker Straße:
Die Umsetzung des B+R-Entwicklungskonzepts kann im Anschluss an den derzeit durchgeführten barrierefreien Ausbau der Haltestelle erfolgen. Im Übrigen siehe Antwort zu 7.
Sengelmannstraße:
Die Planungen wurden im Jahr 2015 abgeschlossen. Durch die Möglichkeit einer Flächenerweiterung können gegenüber den Ansätzen des B+R-Entwicklungskonzepts nun auch eine Überdachung berücksichtigt und die Anzahl der gesicherten (vermietbaren) Plätze erhöht werden. Dies wird die Attraktivität der B+R-Anlage deutlich steigern. Die Errichtung der B+R-Elemente ist für das Jahr 2018 vorgesehen.
Abstellplätze |
Bestand vor Umbau (gemäß Drs. 20/14485) |
Ansatz (gemäß Drs. 20/14485) |
Bestand nach Umbau |
Anlehnbügel |
18 |
20 |
36 |
Box / Fahrradsammelschließanlage |
4 |
8 |
20 |
An den Haltestellen Fuhlsbüttel, Friedrichsberg, Lattenkamp, Mundsburg, Ochsenzoll, Rübenkamp, Uhlandstraße ist die Auftragsvergabe für die Planung erfolgt. Die Planung ist für das Jahr 2018 vorgesehen, im Anschluss soll die Umsetzung stattfinden. Zur genauen Anzahl der Stellplätze und deren Qualitäten kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden.
An der Haltestelle Alter Teichweg soll die Auftragsvergabe für die Planung noch bis Ende des Jahres 2017 erfolgen. Die Planungsabstimmung im Zuge des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle durch die Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) hat stattgefunden. Die Planung ist für das Jahr 2018 vorgesehen. Die Umsetzung soll im Anschluss an den barrierefreien Ausbau stattfinden. Zur genauen Anzahl der Stellplätze und deren Qualitäten kann derzeit noch keine Aussage gemacht werden.
An den Haltestellen Habichtstraße, Ohlsdorf, Straßburger Straße ist die Angebotseinholung für die Planung für das Jahr 2018 vorgesehen. Die Planung und Umsetzung sollen ab dem Jahr 2019 stattfinden. Zur genauen Anzahl der Stellplätze und deren Qualitäten kann derzeit noch keine Aussage gemacht werden.
Zu 5.:
Ein konkreter Zeitplan für Planung und Umsetzung wird noch erarbeitet. Grundsätzlich soll die Umsetzung gemäß B+R-Entwicklungskonzept bis zum Jahr 2025 erfolgt sein.
Zu 6.:
Die Entwicklungsmöglichkeiten an der Schnellbahnhaltestelle Hamburg Airport (Flughafen) werden im Rahmen einer in den kommenden Jahren anstehenden Zwischenevaluation und Fortschreibung des B+R-Entwicklungskonzepts nochmals geprüft.
Zu 7.:
Im Zuge der anstehenden Planung der B+R-Anlage wird der prognostizierte Entwicklungsbedarf nochmals geprüft. Im Übrigen siehe Antwort zu 3.
Zu 8.:
Aufgrund der Vielzahl an parallel ablaufenden Planungen an anderen Haltestellen war die gleichzeitige Planung und Umsetzung nicht möglich. Im Übrigen siehe Antwort zu 3.
Zu 9.:
Die Planung hat den Status einer Vorplanung. Es haben umfangreiche Abstimmungen mit dem Bezirksamt, dem Denkmalschutzamt und der Hochbahn stattgefunden. Diese Abstimmungsergebnisse werden derzeit bearbeitet und in einem Vorplanungsergebnis zusammengefasst. Es ist geplant, dass dieses noch im laufenden Jahr zur weiteren Abstimmung vorliegen soll. Bei der Planung sind insbesondere die Abstimmung mit den Beteiligten zur Bereitstellung der erforderlichen Flächen, die Nutzung der Flächen des Kellinghusenparks und die Variantenbetrachtung einer anforderungsgerechten verkehrlichen Anbindung der Fläche am Loogeplatz zu berücksichtigen.
Zu 10.:
Die für Planung, Bau und Betrieb von B+R-Anlagen zuständige P+R GmbH hat sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung an den Abstimmungen beteiligt. Im Rahmen des weiteren Planungsprozesses werden die für B+R zuständigen Stellen in den üblichen Verfahren beteiligt, um eine bestmögliche Berücksichtigung der Belange von B+R zu gewährleisten. Die Planverschickung für den Umbau der Haltestelle U-Borgweg soll noch dieses Jahr erfolgen.
Zu 11.:
Am Standort Saarlandstraße wurde aus städtebaulicher Sicht vom Denkmalschutzamt Hamburg für die Überdachung der Fahrradabstellanlagen eine maximale Bauhöhe von ca. 2,50 m gefordert. Diese geforderte Bauhöhe entspricht der bestehenden 2,50 m hohen Einfriedungsmauer zum angrenzenden Betriebshof der Hochbahn. Für Doppelstockparker ist eine Bauhöhe für Überdachungen mit einem lichten Durchgang von mind. 2,80 m erforderlich. Daher konnten an der Saarlandstraße keine Doppelstockparker umgesetzt werden.
Im Rahmen der derzeitigen Planungen zeigt sich, dass der Einsatz von Doppelstockparkern außerhalb von Fahrradsammelschließanlagen an einigen Haltestellen nicht immer unkritisch ist. Herausforderungen ergeben sich zum Beispiel durch die Anforderungen des Städtebaus im Bereich von Sichtachsen oder Schaufenstern des Einzelhandels. Auch die Kronenansätze von Grünstrukturen sowie die Beeinträchtigung von Bestandsbäumen (Wurzelschutz) durch den Einbau zusätzlicher Fundamente können dazu führen, dass Doppelstockparker zunächst auf Bedenken stoßen. Beim Einbau wird jedoch auf eine hochwertige Gestaltung und eine verträgliche Integration geachtet, um bestmögliche Akzeptanz zu sichern.
Doppelstockparker werden auf diese Weise auch weiterhin angesichts der oftmals knappen Flächen eine Option darstellen, um die quantitativen B+R-Bedarfe abdecken zu können. Die als Anlage 2 der Drucksache 20/14485 beigefügte Tabelle sieht für einige Standorte den Einsatz von Doppelstockparkern vor. Die bereits eingerichteten frei zugänglichen Anlagen am Jeppweg (Othmarschen) oder in Ohlstedt sind gute Beispiele, die auch bei den Nutzerinnen und Nutzern stark nachgefragt werden. An den Haltestellen Altona, Othmarschen und Berne finden Doppelstockparker innerhalb gesicherter Fahrradsammelschließanlagen Verwendung. An den derzeit in der Umsetzung befindlichen Haltestellen Hoheluftbrücke, Heimfeld, Rauhes Haus, Burgstraße und Neuwiedenthal sind jeweils
Doppelstockparker vorgesehen, vornehmlich in Fahrradsammelschließanlagen.
Bezirksabgeordnete Thorsten Schmidt, Michael Werner-Boelz, Ingo Hemesath, Sina Imhof, Dr. Anıl Kaputanoğlu, Timo B. Kranz, Carmen Möller, Christoph Reiffert, Michael Schilf, Tanja Schmedt auf der Günne, Carmen Wilckens
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