Bezirksamt stärken - Kinder und Jugendliche besser zu beteiligen
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der GRÜNEN-Fraktion
BezVerwG § 33: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Das Bezirksamt muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu entwickelt das Bezirksamt geeignete Verfahren.
Mit diesem Absatz im Bezirksverwaltungsgesetz folgt die Stadt Hamburg Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention, der die Bundesrepublik Deutschland bereits im Jahre 1992 beigetreten ist. Das Bezirksamt Hamburg Nord setzt dieses Gesetz bereits seit vielen Jahren um, indem es beispielsweise Kinder und Jugendliche bei der Planungen neuer Spielplätze oder dem Um- bzw. Neubau von Jugendtreffs umfangreich aktiv beteiligt. Dennoch sollten Kinder und Jugendliche auch darüber hinaus an bezirklichen Planungsprozessen beteiligt werden.
Die Beteiligung von Kindern bedarf, wenn sie erfolgreich sein soll, auf die jeweilige Altersgruppe zugeschnittene Methoden. Ein möglichst umfangreiches Repertoire an verschiedenen auf die unterschiedlichen Entwicklungsstände zugeschnittenen Beteiligungsinstrumenten ermöglicht dem Bezirksamt, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auch an Planungsprozessen in Bereichen, die nicht dezidiert für diese Altersgruppe ausgewiesen ist, aber von ihr selbstverständlich auch genutzt werde, z.B. Öffentliche Plätze, Verkehrsraum, Wohngebiete, leichter umzusetzen. Da nicht vorausgesetzt werden kann, dass die Mitarbeitenden des Bezirksamtes selbst über die fachliche Expertise verfügen, solche Methoden zu entwerfen, bedarf es fachliche Beteiligung von Experten aus der pädagogischen Praxis.
Wenn wir wollen, dass sich Kinder frei und dabei sicher im öffentlichen Raum bewegen können, müssen diese bei der Planung unbedingt mit einbezogen werden.
Der Jugendhilfeausschuss möge daher beschließen:
Für die SPD-Fraktion Für die GRÜNE Fraktion
Philipp Noß Michael Schilf
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