21-1666

Bezirksamt stärken - Kinder und Jugendliche besser zu beteiligen
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der GRÜNEN-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

BezVerwG § 33: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Das Bezirksamt muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu entwickelt das Bezirksamt geeignete Verfahren.

 

Mit diesem Absatz im Bezirksverwaltungsgesetz folgt die Stadt Hamburg Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention, der die Bundesrepublik Deutschland bereits im Jahre 1992 beigetreten ist. Das Bezirksamt Hamburg Nord setzt dieses Gesetz bereits seit vielen Jahren um, indem es beispielsweise Kinder und Jugendliche bei der Planungen neuer Spielplätze oder dem Um- bzw. Neubau von Jugendtreffs umfangreich aktiv beteiligt. Dennoch sollten Kinder und Jugendliche auch darüber hinaus an bezirklichen Planungsprozessen beteiligt werden.

 

Die Beteiligung von Kindern bedarf, wenn sie erfolgreich sein soll, auf die jeweilige Altersgruppe zugeschnittene Methoden. Ein möglichst umfangreiches Repertoire an verschiedenen auf die unterschiedlichen Entwicklungsstände zugeschnittenen Beteiligungsinstrumenten ermöglicht dem Bezirksamt, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auch an Planungsprozessen in Bereichen, die nicht dezidiert für diese Altersgruppe ausgewiesen ist, aber von ihr selbstverständlich auch genutzt werde, z.B. Öffentliche Plätze, Verkehrsraum, Wohngebiete, leichter umzusetzen. Da nicht vorausgesetzt werden kann, dass die Mitarbeitenden des Bezirksamtes selbst über die fachliche Expertise verfügen, solche Methoden zu entwerfen, bedarf es fachliche Beteiligung von Experten aus der pädagogischen Praxis.

 

Wenn wir wollen, dass sich Kinder frei und dabei sicher im öffentlichen Raum bewegen können, müssen diese bei der Planung unbedingt mit einbezogen werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Jugendhilfeausschuss möge daher beschließen:

 

  1. Das Jugendamt stellt eine Arbeitsgruppe bestehend aus Fachleuten aus der pädagogischen Praxis (z.B. Sozialpädagogische Fachkräfte aus der OKJA, Fachkräfte aus Kitas) und Jugendlichen zusammen, um Methoden einer angemessenen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln.

 

  1. Die Fachgruppe übernimmt auch die Aufgabe, Konzepte zu entwickeln, mit denen eine große Anzahl an Kindern und Jugendlichen erreicht wird. Hierzu sollen Maßnahmen zur Einbeziehung von Lehrer*innen, Kita-Personal und Sozial-Pädagogischen Fachkräften entwickelt werden.“ 

 

  1. Einmal jährlich erstattet das Jugendamt dem Jugendhilfeausschuss Bericht über den Beteiligungsgrad von Kindern und Jugendlichen im Bezirk.

 

Für die SPD-Fraktion  Für die GRÜNE Fraktion

 

Philipp Noß    Michael Schilf