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Bezirksamt, Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD), Pflegestützpunkt, Soziale Dienstleistungszentrum (SDZ) und Kundenzentren in Hamburg-Nord – barrierefrei, bürgernah und kundenorientiert für Menschen mit eingeschränkter Mobilität? (II) Kleine Anfrage Nr. 92/2017 von Herrn N. Müller, CDU-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Seit 2008 haben 100 „Barrierescouts“ des gemeinnützigen Vereins „Barrierefreies Hamburg e.V.“ über 70 Prozent des Hamburger Stadtgebietes abgelaufen und weit über 15.000 Daten online gestellt. Katalogisiert und erfasst wurden Einzelhandelsgeschäfte, Behörden und der öffentliche Raum samt Grünflächen. Das Ziel ist maximale Mobilität für Jedermann. In der KA gemäß Drucksachen–Nr.: 20-3744 wurden erste Fragen leider nur sehr unkonkret beantwortet.

 

Vorbemerkung:

Die Grundsicherungs- und Sozialabteilung Barmbek-Uhlenhorst gehört organisatorisch nicht zum SDZ.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter erneut:

1.      Erfüllen das Bezirksamt, die Kundenzentren, SDZ (hier insbesondere: Grundsicherungs- und Sozialabteilung Barmbek-Uhlenhorst), der ASD im Bezirk Hamburg-Nord und sonstige öffentliche Räume, die sich im Bezirk Hamburg-Nord, befinden die DIN 18040? Wenn nein, warum nicht? Gibt es Pläne bis wann dem Abhilfe geschaffen werden soll?

Bei Neubauten, wie beispielsweise den Neubauprojekten im Fliederweg 9b, in der Tangstedter Landstraße 6 und am Langenhorner Markt 7, werden die Vorschriften hinsichtlich der Flächen- und Platzbedarfe, Zugangsbereiche, Türen, Treppen, Handläufe, Rampen, Aufzüge, Sanitärräume und des Brandschutzes berücksichtigt. Bei Umbauten im Bestand werden diese Vorgaben ebenfalls beachtet.

2.      In welchen Etagen sind zuständige Sachbearbeiter des SDZ (hier: Grundsicherungs- und Sozialabteilung Barmbek-Uhlenhorst) aufzufinden, die Menschen mit eingeschränkter Mobilität (hier: Rollstuhlfahrer und Nutzer von Rollatoren) betreuen? 

Im zweiten und dritten Obergeschoss sind zuständige Sachbearbeiter aufzufinden, die Menschen mit eingeschränkter Mobilität betreuen.

3.      Wie viele Fälle gab es im SDZ, in Barmek-Uhlenhorst, in der Vergangenheit, in denen sich Sachbearbeiter im 1. OG oder höher befunden haben und eine Betreuung, z.B. aufgrund eines Ausfalls des Aufzugs, Hublifts, o.ä. abgelehnt wurde? Wenn ja, warum und wie oft in den Jahren 2014/2015/2016?

Dies wird statistisch nicht erfasst. Nach der Erinnerung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gab es in den vergangenen Jahren mehrfach Situationen, in denen eine Betreuung im zweiten und dritten Obergeschoss wegen des Ausfalls des Aufzugs oder der Größe des jeweiligen Rollstuhls nicht erfolgen konnte. In diesen Fällen erfolgte die Betreuung in einem dafür vorgesehenen Raum im barrierefrei zugänglichen Erdgeschoss.   

4.      Welche konkreten Möglichkeiten bietet das Bezirksamt Hamburg-Nord Menschen mit eingeschränkter Mobilität (hier: Rollstuhlfahrer und Nutzer von Rollatoren) an, um sich barrierefrei im SDZ, in Barmbek-Uhlenhorst, in die Obergeschosse begeben zu können?

Rollstuhlfahrer und Nutzer von Rollatoren können die Aufzuganlagen nutzen, um in die Obergeschosse zu gelangen.

 

 

       29.06.2017   

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