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Bezirkliches Radverkehrskonzept umsetzen - Schutzstreifen Martinistraße finanzieren! Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz hat sich in seiner Sitzung am 20.12.2016 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der SPD- und GRÜNE-Fraktion befasst und einstimmig bei Für-Stimmen der SPD- , GRÜNE- und DIE LINKE- Fraktion und Nichtbeteiligung der CDU-Fraktion folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

  1. Aus dem PSP-Element „Neu-, Um- und Ausbau von Straßen” wird die Maßnahme „Martinistraße – Verbesserung für den Radverkehr” finanziert. Bei der Planung auf Grundlage der Machbarkeitsstudie sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:
    1. Der Schutz der Straßenbäume geht vor dem Erhalt von Parkraum: Auf Parkstände muss also dort verzichtet werden, wo für deren Erhalt, Neuordnung oder Neuschaffung Bäume gefällt werden müssten.
    2. In Abschnitt 1 und 2 sollte die Planung von Schutz- statt Radfahrstreifen bevorzugt werden, wenn dadurch Bäume erhalten werden können.
    3. Soweit in der Ausgangsplanung Fällungen von erhaltenswerten Bäumen erforderlich werden (wie in Abschnitt 2 in der Machbarkeitsstudie), so sind jeweils mehrere sachgerechte Planungsvarianten zu entwickeln, bei deren Verwirklichung diese Fällungen ganz vermieden oder zumindest minimiert werden können.
    4. In Abschnitt 3 ist die komplette Fällung einer Baumreihe zu Gunsten von Radfahrstreifen nicht akzeptabel. Die Variante 1 aus der Machbarkeitsstudie, die einen Schutzstreifen vorsieht und den Erhalt der Baumreihe beinhaltet, soll weiter verfolgt werden.
    5. Im gesamten Planbereich, insbesondere aber in Abschnitt 3, in dem gemäß Machbarkeitsstudie ca. 30 Parkplätze entfallen könnten, sind jeweils mehrere sachgerechte Planungsvarianten zu entwickeln, bei deren Verwirklichung ohne einen Verlust an Bäumen vorhandene Parkplätze erhalten oder Ersatzparkplätze geschaffen werden können.
    6. In Abschnitt 4 ist eine Verbesserung für Zu-Fuß-Gehende dringend erforderlich. Die Gehwege an beiden Seiten sollen in Regelbreite ausgeführt werden, eine Breite von 1,50 m aber keinesfalls unterschreiten.
    7. Im Planbereich und ggf. auch im näheren Umfeld wird nach möglichst vielen Möglichkeiten für die Neupflanzung von Bäumen gesucht.
  2. Die geschätzten Kosten der Maßnahme betragen etwa 2-2,2 Mio. Euro. Die zur Verfügung stehenden bezirklichen Mittel reichen nicht aus, um die gesamte Maßnahme zu finanzieren. Daher setzt sich das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung bei der zuständigen Fachbehörde dafür ein, dass die Maßnahme „Martinistraße”, die eine bezirkliche Radroute von übergeordneter Bedeutung darstellt, eine Restfinanzierung aus den im „Bündnis für den Radverkehr” vorgesehenen Mitteln für die Radverkehrsförderung erhält.
  3. Die nächste Vorstellung einer weiter ausgearbeiteten Planung soll im Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude unter Hinzuladung der Mitglieder des Ausschusses UVV und der Öffentlichkeit erfolgen. Bereits vor der Vorstellung im Ausschuss werden die Planunterlagen zur Vorbereitung öffentlich zur Verfügung gestellt.

 

 

Begründung:

Im Jahr 2014 wurde das bezirkliche Radverkehrskonzept für Hamburg-Nord vorgelegt [1]. Darin werden zahlreiche Maßnahmen vorgeschlagen, um das Netz der Velorouten durch Bezirksrouten zu ergänzen. Eine der vorgeschlagenen Maßnahmen ist die Umgestaltung der Martinistraße mit Schutzstreifen. Dafür sprechen gleich mehrere Gründe:

  • Die Martinistraße wird intensiv von Radfahrenden genutzt (östlich der Hoheluft-chaussee mehr als 2.000/Tag). Sie erfüllt eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen Eppendorf und Eimsbüttel.  Aufgrund des anliegenden Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) bündelt sie dabei viel Quell- und Zielverkehr von Berufspendelnden;
  • eine Zählung am 28.10.2010 erbrachte eine tägliche Kfz-Belastung von knapp 13.200 an der Kreuzung Curschmannstraße/Martinistraße und von gut 6.800 Kfz an der Kreuzung Tarpenbekstraße/Martinistraße;
  • bislang gibt es keinerlei Radverkehrsanlagen in der Martinistraße, auf Grund des hohen KfZ-Aufkommens sind diese aber dringend erforderlich;
  • gemäß der Maxime, die zur Förderung des Radverkehrs vorsieht, diesen „schnell, sicher und bequem” zu machen, bietet die mit Schutzstreifen versehene Martinistraße großes Potenzial, noch mehr Menschen vom Radfahren zu überzeugen. Dadurch können öffentliche Verkehrsmittel entlastet sowie Luftverschmutzung und Lärmbelastung verringert werden.
  • Um eine realistische Kostenschätzung für den Umbau der Martinistraße zu ermöglichen, hatte der Verkehrsausschuss das Bezirksamt im Dezember 2015 darum gebeten, eine Machbarkeitsstudie [2] zu erstellen. Diese wurde im Juli dieses Jahres mit positivem Ergebnis im Ausschuss vorgestellt. Aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen wurde die Martinistraße in vier Abschnitte eingeteilt, die einzeln untersucht wurden. Grundprinzipien der Untersuchung waren unter anderem:
  • Einheitliche Gestaltung der Radverkehrsanlage innerhalb der Abschnitte
  • Barrierefreie Gestaltung der Fußgängerverkehrsanlagen (Gehwegbreite ≥ 2,0 m)
  • Möglichst Radfahrstreifen in Abschnitt 1 bis 3
  • Schutzstreifen in Abschnitt 4
  • Baumbestand erhalten (Bordkanten unverändert beibehalten)

 

Beim Umbau sollen auch die Fahrbahnoberfläche und die Gehwege erneuert werden, so dass von der Maßnahme alle Verkehrsteilnehmenden profitieren können. Für die Baumaßnahmen werden je nach Ausführungsvariante etwa 2 bis 2,2 Millionen Euro veranschlagt.

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Die BWVI begrüßt die Umsetzung des bezrklichen Radverkehrskonzepts und die geplanten Rad­verkehrsanlagen in der Martinistraße.

 

Die Martinistraße ist Bestandteil des bezirklichen Radverkehrskonzeptes. Damit wäre eine Finanzierung über das Bündnis für den Radverkehr grundsätzlich möglich (siehe Bündnis für den Radverkehr Ziffer II.7), auch wenn die Priorität vorrangig auf dem Ausbau des Veloroutennetzes liegt.

 

Insofern kann das Bezirksamt die Maßnahme für eine der nächsten Maßnahmetranchen zur Finanzierung über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) anmelden. Das Verfahren der Anmeldung und die hierfür erforderlichen Schritte sind dem Bezirksamt bekannt.

 

 

[1] hamburg.de/hamburg-nord/planen-bauen-wohnen/4578804/radverkehrskonzept

[2] gruenlink.de/1911 – Anlage 1 ganz unten auf der Seite

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dagmar Wiedemann

 

Anhänge

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