Bezirkliches Radverkehrskonzept aktualisieren Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz hat sich in seiner Sitzung am 17.04.2018 mit o. g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der SPD-und Grüne-Fraktion befasst und zu den Punkten 1 bis 9 mehrheitlich (bei Gegenstimme eines CDU-Mitglieds und Enthaltung der CDU-Fraktion) und zu dem Punkt 10 einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Begründung:
Das Bezirkliche Radverkehrskonzept (BRVK) war in den vergangenen Jahren stets Quelle guter Ideen für die lokale Verkehrspolitik. Weil es systematisch den gesamtem Bezirk in den Blick nimmt, dort Quellen und Ziele des Radverkehrs ausmacht und versucht, zwischen ihnen ein sinnvolles Netz aus Routen aufzuspannen, könnte es helfen, viele bislang unterschätzte oder wenig beachtete Verbindungen mit großem Potenzial zu identifizieren.
Obwohl erst in der vergangenen Legislatur erstellt, ist das bezirkliche Radverkehrskonzept aber bereits „in die Jahre gekommen“. Seit seiner Finalisierung 2014 hat sich viel in Hamburg und auch in Hamburg-Nord verändert:
Der Senat hat das Ziel „Hamburg wird Fahrradstadt” ausgegeben, das Veloroutennetz soll nun auch baulich endlich fertiggestellt werden. Allerdings wurden die Verläufe der Velorouten im Bezirk auch an acht Stellen geändert, so dass das Netz bezirklicher Routen aus dem BRVK nun an vielen Stellen nicht mehr gut auf das Veloroutennetz passt. Zudem gab es weitere bauliche Veränderungen: Einige damalige Planungen wurden wie angedacht umgesetzt, andere kamen zwischenzeitlich neu hinzu – auch durch die verstärkte Straßen-Sanierungsoffensive des Senats. Weitere Planungen hingegen, die damals schon im Konzept berücksichtigt worden waren, wurden aufgegeben bzw. zurückgestellt (z.B. Erdkampsweg (Mitte)) oder anders umgesetzt als damals angedacht (z.B. Frickestraße).
Das BRVK sollte den geschilderten Entwicklungen angepasst und damit aktualisiert werden. Ebenso sollte vor dem Hintergrund der intensiven Bautätigkeit nochmals geprüft werden, ob die zugrunde gelegten Quell- und Zielorte nach wie vor ausreichend erfasst sind. Die Anpassung sollte schließlich auch genutzt werden, um einige Konstruktionsfehler des bisherigen BRVKs zu beseitigen:
Freizeitrouten wurden ebenso wie Velorouten berücksichtigt, als seien sie bereits vorhanden und ausgebaut. Bei den Freizeitrouten ist dies nicht der Fall und auch nicht konkret angedacht. Die Velorouten solle dagegen bis 2020 tatsächlich fertiggestellt sein und können demnach als Konzeptgrundlage dienen. Kreuzungen wurden nicht genau betrachtet, was dazu führt, dass an einigen die Fahrbeziehungen aus dem BRVK nicht in beide Richtungen möglich sind (in der Regel unmögliches Linksabbiegen). Es gibt daher im BRVK auch keine Handlungsempfehlungen für Kreuzungen.
Die Barmbeker Straße taucht als „nicht ausbaubare” Bezirksroute im BRVK auf. Wenn das das Ergebnis der Analyse ist, sollte die dort vorgesehene BR folgerichtigerweise über alternative parallele Wege geführt werden. Routen in Grünanlagen wurden generell nicht berücksichtigt. Teilweise sind diese aber Hauptrouten des Radverkehrs (z.B. Tarpenbekwanderweg aus Groß Borstel). Zusätzlich zu diesen bekannten Aspekten sollte das neue Thema „Beschilderung von Bezirksrouten“ mit in das BRVK aufgenommen werden. Für nicht-ortskundige Radelnde und Menschen, die sich nur ab und zu aufs Rad schwingen, sind günstige Routen im Hamburger Straßennetz nicht zu erkennen, eine wegweisende Beschilderung ist nämlich bislang nur für die Velorouten geplant.
Daher sei vorgeschlagen, auch das bezirkliche Routennetz mit seinen vielen Querverbindungen zwischen den Velorouten auszuschildern. Aufgabe des Planungsbüros soll es sein, dafür Richtlinien zu entwickeln: Wie vollständig muss eine Route ausgebaut sein, damit eine Beschilderung sinnvoll ist? Ist eine Beschilderung bis zu einem wichtigen Zwischenziel sinnvoll, auch wenn es dahinter leider überhaupt nicht weiter geht?
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Zu 10.:
Eine Aussage zur Übernahme der Finanzierung durch die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) kann derzeit nicht getroffen werden, da weder Kostenhöhe noch Haushaltsjahr bekannt sind.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dagmar Wiedemann
keine
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