20-5611

Bezirkliches Radverkehrskonzept aktualisieren SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

Das Bezirkliche Radverkehrskonzept (BRVK) war in den vergangenen Jahren stets Quelle guter Ideen für die lokale Verkehrspolitik. Weil es systematisch den gesamtem Bezirk in den Blick nimmt, dort Quellen und Ziele des Radverkehrs ausmacht und versucht, zwischen ihnen ein sinnvolles Netz aus Routen aufzuspannen, könnte es helfen, viele bislang unterschätzte oder wenig beachtete Verbindungen mit großem Potenzial zu identifizieren.

Obwohl erst in der vergangenen Legislatur erstellt, ist das bezirkliche Radverkehrskonzept aber bereits „in die Jahre gekommen“. Seit seiner Finalisierung 2014 hat sich viel in Hamburg und auch in Hamburg-Nord verändert:

  • Der Senat hat das Ziel „Hamburg wird Fahrradstadt” ausgegeben, das Veloroutennetz soll nun auch baulich endlich fertiggestellt werden. Allerdings wurden die Verläufe der Velorouten im Bezirk auch an acht Stellen geändert, so dass das Netz bezirklicher Routen aus dem BRVK nun an vielen Stellen nicht mehr gut auf das Veloroutennetz passt.
  • Zudem gab es weitere bauliche Veränderungen: Einige damalige Planungen wurden wie angedacht umgesetzt, andere kamen zwischenzeitlich neu hinzu – auch durch die verstärkte Straßen-Sanierungsoffensive des Senats. Weitere Planungen hingegen, die damals schon im Konzept berücksichtigt worden waren, wurden aufgegeben bzw. zurückgestellt (z.B. Erdkampsweg (Mitte)) oder anders umgesetzt als damals angedacht (z.B. Frickestraße).

Das BRVK sollte den geschilderten Entwicklungen angepasst und damit aktualisiert werden. Ebenso sollte vor dem Hintergrund der intensiven Bautätigkeit nochmals geprüft werden, ob die zugrunde gelegten Quell- und Zielorte nach wie vor ausreichend erfasst sind. Die Anpassung sollte schließlich auch genutzt werden, um einige Konstruktionsfehler des bisherigen BRVKs zu beseitigen:

  • Freizeitrouten wurden ebenso wie Velorouten berücksichtigt, als seien sie bereits vorhanden und ausgebaut. Bei den Freizeitrouten ist dies nicht der Fall und auch nicht konkret angedacht. Die Velorouten solle dagegen bis 2020 tatsächlich fertiggestellt sein und können demnach als Konzeptgrundlage dienen.
  • Kreuzungen wurden nicht genau betrachtet, was dazu führt, dass an einigen die Fahrbeziehungen aus dem BRVK nicht in beide Richtungen möglich sind (in der Regel unmögliches Linksabbiegen). Es gibt daher im BRVK auch keine Handlungsempfehlungen für Kreuzungen.
  • Die Barmbeker Straße taucht als „nicht ausbaubare” Bezirksroute im BRVK auf. Wenn das das Ergebnis der Analyse ist, sollte die dort vorgesehene BR folgerichtigerweise über alternative parallele Wege geführt werden.
  • Routen in Grünanlagen wurden generell nicht berücksichtigt. Teilweise sind diese aber Hauptrouten des Radverkehrs (z.B. Tarpenbekwanderweg aus Groß Borstel).

Zusätzlich zu diesen bekannten Aspekten sollte das neue Thema „Beschilderung von Bezirksrouten“ mit in das BRVK aufgenommen werden. Für nicht-ortskundige Radelnde und Menschen, die sich nur ab und zu aufs Rad schwingen, sind günstige Routen im Hamburger Straßennetz nicht zu erkennen, eine wegweisende Beschilderung ist nämlich bislang nur für die Velorouten geplant.

Daher sei vorgeschlagen, auch das bezirkliche Routennetz mit seinen vielen Querverbindungen zwischen den Velorouten auszuschildern. Aufgabe des Planungsbüros soll es sein, dafür Richtlinien zu entwickeln: Wie vollständig muss eine Route ausgebaut sein, damit eine Beschilderung sinnvoll ist? Ist eine Beschilderung bis zu einem wichtigen Zwischenziel sinnvoll, auch wenn es dahinter leider überhaupt nicht weiter geht?

 

Petitum/Beschluss:

 

  1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, eine Aktualisierung des Bezirklichen Radverkehrskonzepts (BRVK) zu beauftragen. Dafür sollen zunächst alle Eingangsdaten aktualisiert werden. Dazu gehören insbesondere eine kurze Überprüfung der zugrunde gelegten Quell- und Zielorte, die geplanten Velorouten inklusive deren Änderungen sowie alle zwischenzeitlich erfolgten Tiefbaumaßnahmen. Auch aktuelle Planungen auf Bezirks- wie auf Landesebene sollten berücksichtigt werden.
  2. Ausdrücklich nicht mehr als Eingangsdaten sollen Freizeitrouten und Grünrouten betrachtet werden. Wenn Abschnitte von Freizeit- oder Grünrouten als Bezirksroute sinnvoll sind, so sollte dieser Abschnitt als Bezirksroute samt Ausbauvorschlag in das BRVK mit aufgenommen werden.
  3. Das bezirkliche Radnetz im BRVK wird überprüft, Routen verlegt oder ergänzt, wo dies notwendig oder sinnvoll ist. Die im Anhang beigefügte Liste mag als Anregung dazu dienen.
  4. Sollte es für einen Routenabschnitt keinen denkbaren Ausbauvorschlag geben, obwohl ein solcher dringend geboten wäre (z. B Barmbeker Straße), so sollte besser nach alternativen Routen parallel zur Angedachten gesucht werden.
  5. Bezirksrouten sollten auch weiterhin bis auf wenige Ausnahmefälle (z. B. Osterbekstraße) nicht durch Grünanlagen geführt werden.
  6. Das Konzept sollte eine Karte beinhalten, die sowohl die Velorouten als auch die Bezirksrouten aufgeschlüsselt nach Art des Ausbauvorschlags enthält (entspricht Karte Nr. 5 im aktuellem BRVK plus zusätzlicher Darstellung der Velorouten)
  7. Das Konzept sollte eine Liste mit Knotenpunkten enthalten, die umgestaltet werden müssten, um das Konzept umsetzen zu können. Zumindest Kreuzungen, an denen die laut Konzept vorgesehenen Abbiegebeziehungen heute noch nicht legal möglich sind, sollen dort aufgeführt werden.
  8. Im Rahmen der Aktualisierung des BRVKs soll ein Konzept für eine wegweisende Beschilderung des bezirklichen Routennetzes entwickelt werden. Dabei soll insbesondere die Frage geklärt werden, ab welchem Ausbaustand eine Beschilderung sinnvoll ist. Eine Kostenschätzung für den Teil des bezirklichen Routennetzes, für den eine Beschilderung sinnvoll ist, sollte ebenfalls zu den Ergebnissen gehören.
  9. Wenn das neue BRVK im Entwurf vorliegt, so soll es – genau wie bei der erstmaligen Erstellung – öffentlich im Verkehrsausschuss vorgestellt werden. Die Fraktionen sollen danach angemessen Zeit haben, Stellungnahmen zum Entwurf abzugeben. Erst danach wird der Entwurf finalisiert. Bereits hinreichende Zeit vor der Vorstellung im Ausschuss (ca. zwei Wochen) sollte das Konzept (vollständige Unterlagen im Entwurf inkl. Bericht, Maßnahmentabelle und Karten) den Mitgliedern des Ausschusses zur Verfügung gestellt werden.
  10. Das vorsitzende Mitglied setzt sich gegenüber der zuständigen Fachbehörde dafür ein, dass diese die Finanzierung der beschriebenen Aktualisierung des BRVKs übernimmt.

 

Für die SPD-Fraktionr die GRÜNE Fraktion
rg W. LewinThorsten Schmidt

Thomas KegatChristoph Reiffert

Dr. Jan Freitag

Alexander Kleinow

 

 

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

Das Bezirkliche Radverkehrskonzept (BRVK) war in den vergangenen Jahren stets Quelle guter Ideen für die lokale Verkehrspolitik. Weil es systematisch den gesamtem Bezirk in den Blick nimmt, dort Quellen und Ziele des Radverkehrs ausmacht und versucht, zwischen ihnen ein sinnvolles Netz aus Routen aufzuspannen, könnte es helfen, viele bislang unterschätzte oder wenig beachtete Verbindungen mit großem Potenzial zu identifizieren.

Obwohl erst in der vergangenen Legislatur erstellt, ist das bezirkliche Radverkehrskonzept aber bereits „in die Jahre gekommen“. Seit seiner Finalisierung 2014 hat sich viel in Hamburg und auch in Hamburg-Nord verändert:

  • Der Senat hat das Ziel „Hamburg wird Fahrradstadt” ausgegeben, das Veloroutennetz soll nun auch baulich endlich fertiggestellt werden. Allerdings wurden die Verläufe der Velorouten im Bezirk auch an acht Stellen geändert, so dass das Netz bezirklicher Routen aus dem BRVK nun an vielen Stellen nicht mehr gut auf das Veloroutennetz passt.
  • Zudem gab es weitere bauliche Veränderungen: Einige damalige Planungen wurden wie angedacht umgesetzt, andere kamen zwischenzeitlich neu hinzu – auch durch die verstärkte Straßen-Sanierungsoffensive des Senats. Weitere Planungen hingegen, die damals schon im Konzept berücksichtigt worden waren, wurden aufgegeben bzw. zurückgestellt (z.B. Erdkampsweg (Mitte)) oder anders umgesetzt als damals angedacht (z.B. Frickestraße).

Das BRVK sollte den geschilderten Entwicklungen angepasst und damit aktualisiert werden. Ebenso sollte vor dem Hintergrund der intensiven Bautätigkeit nochmals geprüft werden, ob die zugrunde gelegten Quell- und Zielorte nach wie vor ausreichend erfasst sind. Die Anpassung sollte schließlich auch genutzt werden, um einige Konstruktionsfehler des bisherigen BRVKs zu beseitigen:

  • Freizeitrouten wurden ebenso wie Velorouten berücksichtigt, als seien sie bereits vorhanden und ausgebaut. Bei den Freizeitrouten ist dies nicht der Fall und auch nicht konkret angedacht. Die Velorouten solle dagegen bis 2020 tatsächlich fertiggestellt sein und können demnach als Konzeptgrundlage dienen.
  • Kreuzungen wurden nicht genau betrachtet, was dazu führt, dass an einigen die Fahrbeziehungen aus dem BRVK nicht in beide Richtungen möglich sind (in der Regel unmögliches Linksabbiegen). Es gibt daher im BRVK auch keine Handlungsempfehlungen für Kreuzungen.
  • Die Barmbeker Straße taucht als „nicht ausbaubare” Bezirksroute im BRVK auf. Wenn das das Ergebnis der Analyse ist, sollte die dort vorgesehene BR folgerichtigerweise über alternative parallele Wege geführt werden.
  • Routen in Grünanlagen wurden generell nicht berücksichtigt. Teilweise sind diese aber Hauptrouten des Radverkehrs (z.B. Tarpenbekwanderweg aus Groß Borstel).

Zusätzlich zu diesen bekannten Aspekten sollte das neue Thema „Beschilderung von Bezirksrouten“ mit in das BRVK aufgenommen werden. Für nicht-ortskundige Radelnde und Menschen, die sich nur ab und zu aufs Rad schwingen, sind günstige Routen im Hamburger Straßennetz nicht zu erkennen, eine wegweisende Beschilderung ist nämlich bislang nur für die Velorouten geplant.

Daher sei vorgeschlagen, auch das bezirkliche Routennetz mit seinen vielen Querverbindungen zwischen den Velorouten auszuschildern. Aufgabe des Planungsbüros soll es sein, dafür Richtlinien zu entwickeln: Wie vollständig muss eine Route ausgebaut sein, damit eine Beschilderung sinnvoll ist? Ist eine Beschilderung bis zu einem wichtigen Zwischenziel sinnvoll, auch wenn es dahinter leider überhaupt nicht weiter geht?

 

 

  1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, eine Aktualisierung des Bezirklichen Radverkehrskonzepts (BRVK) zu beauftragen. Dafür sollen zunächst alle Eingangsdaten aktualisiert werden. Dazu gehören insbesondere eine kurze Überprüfung der zugrunde gelegten Quell- und Zielorte, die geplanten Velorouten inklusive deren Änderungen sowie alle zwischenzeitlich erfolgten Tiefbaumaßnahmen. Auch aktuelle Planungen auf Bezirks- wie auf Landesebene sollten berücksichtigt werden.
  2. Ausdrücklich nicht mehr als Eingangsdaten sollen Freizeitrouten und Grünrouten betrachtet werden. Wenn Abschnitte von Freizeit- oder Grünrouten als Bezirksroute sinnvoll sind, so sollte dieser Abschnitt als Bezirksroute samt Ausbauvorschlag in das BRVK mit aufgenommen werden.
  3. Das bezirkliche Radnetz im BRVK wird überprüft, Routen verlegt oder ergänzt, wo dies notwendig oder sinnvoll ist. Die im Anhang beigefügte Liste mag als Anregung dazu dienen.
  4. Sollte es für einen Routenabschnitt keinen denkbaren Ausbauvorschlag geben, obwohl ein solcher dringend geboten wäre (z. B Barmbeker Straße), so sollte besser nach alternativen Routen parallel zur Angedachten gesucht werden.
  5. Bezirksrouten sollten auch weiterhin bis auf wenige Ausnahmefälle (z. B. Osterbekstraße) nicht durch Grünanlagen geführt werden.
  6. Das Konzept sollte eine Karte beinhalten, die sowohl die Velorouten als auch die Bezirksrouten aufgeschlüsselt nach Art des Ausbauvorschlags enthält (entspricht Karte Nr. 5 im aktuellem BRVK plus zusätzlicher Darstellung der Velorouten)
  7. Das Konzept sollte eine Liste mit Knotenpunkten enthalten, die umgestaltet werden müssten, um das Konzept umsetzen zu können. Zumindest Kreuzungen, an denen die laut Konzept vorgesehenen Abbiegebeziehungen heute noch nicht legal möglich sind, sollen dort aufgeführt werden.
  8. Im Rahmen der Aktualisierung des BRVKs soll ein Konzept für eine wegweisende Beschilderung des bezirklichen Routennetzes entwickelt werden. Dabei soll insbesondere die Frage geklärt werden, ab welchem Ausbaustand eine Beschilderung sinnvoll ist. Eine Kostenschätzung für den Teil des bezirklichen Routennetzes, für den eine Beschilderung sinnvoll ist, sollte ebenfalls zu den Ergebnissen gehören.
  9. Wenn das neue BRVK im Entwurf vorliegt, so soll es – genau wie bei der erstmaligen Erstellung – öffentlich im Verkehrsausschuss vorgestellt werden. Die Fraktionen sollen danach angemessen Zeit haben, Stellungnahmen zum Entwurf abzugeben. Erst danach wird der Entwurf finalisiert. Bereits hinreichende Zeit vor der Vorstellung im Ausschuss (ca. zwei Wochen) sollte das Konzept (vollständige Unterlagen im Entwurf inkl. Bericht, Maßnahmentabelle und Karten) den Mitgliedern des Ausschusses zur Verfügung gestellt werden.
  10. Das vorsitzende Mitglied setzt sich gegenüber der zuständigen Fachbehörde dafür ein, dass diese die Finanzierung der beschriebenen Aktualisierung des BRVKs übernimmt.

 

Für die SPD-Fraktionr die GRÜNE Fraktion
rg W. LewinThorsten Schmidt

Thomas KegatChristoph Reiffert

Dr. Jan Freitag

Alexander Kleinow

 

 

 

Anhänge

 

Ideen zur Veränderung des bezirklichen Routennetzes