Bezirkliche Sondermittel 2026 Hier: Beauftragung eines externen Dienstleisters für die Suche nach Freiflächen und Umsetzung einer legalen Wand in Hamburg-Nord
Letzte Beratung: 03.02.2026 Hauptausschuss Ö 5.2
Bezugnehmend auf die Drs. 22-1658 „Wände für alle“ schlägt das Bezirksamt vor, 20.000 € aus bezirklichen Sondermitteln für die externe Beauftragung eines Dienstleisters zur Verfügung zu stellen, um legale Freiflächen für Street Art in Hamburg-Nord zu schaffen.
Street Art und legale Wände sind fester Bestandteil von Jugendkultur und bereits Bestandteil in Stadtentwicklungsprozessen in anderen Hamburger Bezirken (Beispiel Harburg; Walls Can Dance, Integration in RISE-Gebieten). Aufgrund von Ressourcenengpässen und fehlender Ka- pazitäten im Bezirksamt selbst sowie der Komplexität der erforderlichen behördlichen Abstim- mungen und Beteiligungsverfahren ist eine externe Vergabe der Aufgabe notwendig.
Daher schlägt das Bezirksamt vor, die Leistung an einen externen Dienstleister zu vergeben. Nach intensiver Recherche gibt es Experten, die eine solche Aufgabe umfänglich übernehmen können und Jugendliche angemessen in den Prozess einbinden, sodass potentielle Flächen nachhaltig angenommen werden. Es sollen vier Freiflächen gefunden werden, auf denen legal Graffiti gestaltet werden darf, die als solche ausgewiesen und beworben werden sollen. Dazu müssen umfangreiche Abstimmungen mit unterschiedlichsten Behörden geführt werden. Zu- sätzlich soll mit Jugendeinrichtungen gesprochen werden, ob Jugendliche Interesse haben, eine Fläche unter künstlerischer Anleitung gemeinsam zu gestalten. Abschließend soll der ge- samte Prozess evaluiert werden, um den Aufwand und die Herausforderungen der Umsetzung zu dokumentieren. Damit verfolgt das Bezirksamt im Sinne der o.g. Drs. das Ziel, die Jugend- kultur zu fördern, partizipative Stadtentwicklung zu unterstützen und die Akzeptanz von Street Art durch legale Angebote zu erhöhen.
Es sollen folgende Bausteine abgedeckt sein:
- Identifikation von bis zu 4 Flächen
- Abstimmung mit allen zuständigen Behörden (u.a. Fachamt MR, SR, SL, LSBG, BVM)
- Umsetzung 1 legalen Wand im Hamburg-Nord
- Beteiligung von Jugendlichen und Organisation einer Eröffnungsveranstaltung
- Evaluation zum Aufwand des Prozesses
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis und stimmt dem Vorschlag des Bezirksamtes zu, bis zu
20.000 € aus bezirklichen Sondermitteln für die Beauftragung eines externen Unternehmens zur Identifikation von legalen Wänden und der Umsetzung eines Graffiti-Projekts im Sinne der Drs. 22-1658 bereitzustellen.
Dr. Bettina Schomburg
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