Bewohnerparkzonen überprüfen Einzelhandel retten
Antrag der CDU-Fraktion
Die Anwohner des Flughafens erleben regelmäßig, dass „sparsame Reisende“ ihre Autos nicht kostenpflichtig am Flughafen, sondern in den umliegenden Wohnstraßen abstellen. Die Fahrzeuge stehen dort dann teilweise über Wochen und zwingen die Anwohner, ihre eigenen Autos weit entfernt abzustellen.
Dem ist die Politik bereits begegnet: Seit dem 17. Juni 2019 gibt es fünf neue Bewohnerparkzonen im Umfeld des Flughafens. Mit der Drs. 21/18135 wurde bereits eine erste Bilanz dieser neuen Zonen angefordert. Der Senat hatte diese Bilanz allerdings noch nicht gezogen, da belastbare Aussagen seiner Ansicht nach erst frühestens ein Jahr nach Einrichtung der Bewohnerparkzonen möglich seien.
Nach unseren bisherigen Erkenntnissen leidet insbesondere der Einzelhandel im Bereich der neuen Bewohnerparkzonen vor allem im Bereich Erdkampsweg unter massiven Umsatzrückgängen, da die früher vorhandenen Kurzparkzonen nicht mehr für Kunden zur Verfügung stehen und von Dauerparkern mit Parkberechtigung belegt werden.
Vor allem im Umfeld der U-Bahn-Stationen außerhalb der Bewohnerparkzonen ist der Parkdruck erheblich gestiegen, sodass zum Teil für Anwohner unzumutbare Zustände entstanden sind, beispielsweise rund um den Nußkamp. Hinzu kommt, dass die neuen Bewohnerparkzonen das Problem auf andere an den Flughafen angrenzende Gebiete verlagert haben: Nach einem Bericht der „Hamburger Morgenpost“ vom 8. Januar 2020 seien jetzt beispielsweise auch die Langenhorner Chaussee oder die Tangstedter Landstraße, beide im Einzugsgebiet der Bushaltestelle Wischhöfe, betroffen. Von hier aus sei der Flughafen mittels zweier Buslinien in nur vier Minuten erreichbar. Eine Anwohnerin wird zitiert: „Es war schon vorher klar, dass sich die Lage rund um den Flughafen nicht ändern, sondern zu uns in die Langenhorner Chaussee verlagern wird.“
Auch in diesem Gebiet könnten Bewohnerparkzonen ein wichtiges Instrument sein, um die Parksituation der Anwohner zu entschärfen. Gleichzeitig sollten sich solche Parkzonen auf die Abwehr zweckwidrig abgestellter Fahrzeuge von Reisenden konzentrieren. Keinesfalls sollte das ansässige Gewerbe, dort arbeitende Handwerker oder anliefernde Transporteure getroffen werden.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
die Bezirksversammlung fordert die zuständige Senatsbehörde auf,
Dr. Andreas Schott
Fraktionsvorsitzender